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Firmenwagen

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Rentenonkel:
Die Stellung eines Firmenwagens für betriebliche Zwecke dürfte aus meiner Sicht kein Problem sein. Problematischer ist es nur, wenn der Firmenwagen auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Da schließe ich mich den Ausführungen von Casa gerne an.

Wird ein Firmenwagen nachweislich dagegen nur für betriebliche Fahrten verwendet, darf keine Privatnutzung unterstellt werden. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. erster Betriebsstätte sind betriebliche Fahrten. Allerdings sind diese Fahrtkosten nur eingeschränkt in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar.

Die Kosten, die auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen, sind beim Arbeitnehmer in voller Höhe (ohne Saldierung mit der Entfernungspauschale) als Arbeitslohn zu erfassen.

UNameIT:

--- Zitat von: Casa am 27.01.2025 19:19 ---Der Tarifangestellte könnte aber ein Fahrtenbuch führen und zahlt dem Arbeitgeber einen entsprechenden Betrag für die Fahrten, bspw. für einen Audi A4 30 TDI S tronic 76,4 Cent je privat gefahrenen km (inkl. Sprit).
https://assets.adac.de/Autodatenbank/Autokosten/autokostenuebersicht_a-c.pdf

--- End quote ---

Mal leicht off-Topic, welchen Mehrwert sollte ein Angestellter bei 76,4c je KM (inkl. Sprit) haben? Ist doch viel zu teuer im Vergleich zu einem eigenen privaten PKW (bei mir derzeit ca. 15c je KM inkl Sprit) .

Ich würde das als Angestellter nicht haben wollen. Könnt ihr euren Tarifangestellten zur Mitarbeiterbindung, nicht andere "Goodies" bieten?

2strong:
Viel billiger wirst Du privat nen neuen A 4 mit 3 Litern auch nicht nutzen können. Aber richtig ist auch: Firmenwagen sind nicht zwingend wirtschaftlich attraktiv.

HRler:
Also es gibt durch aus Argumente für einen Firmenwagen.
Nehmen wir ein Elektroauto das 60.000,00 € kostet. Ein Fahrtweg von 3 km.
Der zu versteuernde geldwerte Vorteil beträgt 163,50 €. Am Ende zahlt der MA also knapp 80 € im Monat und hat ein Top-Auto

So günstig komme ich privat nicht an einen Leasingvertrag.

Ich lass das gerade mal juristisch prüfen, in wie fern das bei Tarifangestellten möglich ist.

Noch zum Thema Veruntreuung: Meiner Meinung nach sollte eine Geschäftsführung aber schon sagen können, dass sie bereit ist zusätzlich etwas zu geben, um Mitarbeiter zu halten oder anzuwerben. Es gibt ja auch eine Personalkostenplanung, die wiederum durch Gesellschafter und Aufsichtsrat genehmigt ist. Die Geschäftsführung gibt also nur das aus, was genehmigt wurde.

Für mich stellt sich eher die Frage, ob eine Entgeltumwandlung (Wenn die Leasingrate höher ist, als der AG-Zuschuss und der AN den Rest dazu gibt) gegen etwas verstößt oder ob es im Zweifel wirklich nur so ist, dass der MA im Nachhinein sagen könnte ich will doch lieber mein Entgelt. Das wird ja kaum vorkommen. Der MA ist ja froh ein Firmenwagen zu bekommen. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass der Tarifvertrag sagt, dass man das nicht darf. Entgeltumwandlung ist nur für Altersvorsorge und Fahrrad vorgesehen. Selbst wenn der MA explizit unterschreibt, dass er damit einverstanden ist.

Casa:

--- Zitat ---Mal leicht off-Topic, welchen Mehrwert sollte ein Angestellter bei 76,4c je KM (inkl. Sprit) haben? Ist doch viel zu teuer im Vergleich zu einem eigenen privaten PKW (bei mir derzeit ca. 15c je KM inkl Sprit) .

Ich würde das als Angestellter nicht haben wollen. Könnt ihr euren Tarifangestellten zur Mitarbeiterbindung, nicht andere "Goodies" bieten?
--- End quote ---

Das sind Werte des ADAC, die Versicherung, Wertverlust, Sprit usw. beinhalten.





--- Zitat ---Für mich stellt sich eher die Frage, ob eine Entgeltumwandlung (Wenn die Leasingrate höher ist, als der AG-Zuschuss und der AN den Rest dazu gibt) gegen etwas verstößt oder ob es im Zweifel wirklich nur so ist, dass der MA im Nachhinein sagen könnte ich will doch lieber mein Entgelt. Das wird ja kaum vorkommen. Der MA ist ja froh ein Firmenwagen zu bekommen. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass der Tarifvertrag sagt, dass man das nicht darf. Entgeltumwandlung ist nur für Altersvorsorge und Fahrrad vorgesehen. Selbst wenn der MA explizit unterschreibt, dass er damit einverstanden ist.
--- End quote ---

Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten, § 4 Abs. 3 TVG.

"PKW" statt "Geld" ist keine Regelung zugunsten des AN. Es fällt immer der günstige Teil "Geld" weg. Eine rein summarische Betrachtung verbietet sich.




--- Zitat ---Also es gibt durch aus Argumente für einen Firmenwagen.
Nehmen wir ein Elektroauto das 60.000,00 € kostet. Ein Fahrtweg von 3 km.
Der zu versteuernde geldwerte Vorteil beträgt 163,50 €. Am Ende zahlt der MA also knapp 80 € im Monat und hat ein Top-Auto

So günstig komme ich privat nicht an einen Leasingvertrag.
--- End quote ---

Die steuerliche Regelung hat mit den dahinter stehenden Kosten des PKW nichts zu tun. Der PKW kostet immer noch 60.000 €.

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