Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anreise Fortbildung am Vortag
Pommes123:
Hallo
Montag früh startet eine Fortbildung.
Große Wegstreckenentschädigung für das private KFZ sowie Unterkunft wurde gewährt.
Ich möchte gerne wissen, ob die Anreise bzw. die Fahrt mit dem Kfz am Sonntag zur Unterkunft Arbeitszeit ist.
Die Personalabteilung meint das mit der Zahlung der Unterkunft und Wegekosten die "Schuldigkeit" getan wäre und keine Wertung der Anreise als Arbeitszeit zusteht.
Die Fahrzeit beiträgt ca. 3,5h
Kann jemand etwas dazu sagen?
Vielen Dank
MoinMoin:
Wir hatten mal so einen Fall, dass da die Arbeitszeit nicht akzeptiert wurde, weil das ja Sonntagsarbeit wäre und der PR da hätte zu stimmen müssen.
Jetzt haben wir da klarere Regelungen (Anreise Sonntags wird als einfache AZ gewertet ohne Sonn etc. Zuschläge)
Wenn bei euch Fahrtzeit=Arbeitszeit gilt (also eine Besserstellung als die Regelung im TV-L) und dein Dienstreiseantrag auch am Sonntag beginnt, dann würde ich da mal dem PR befragen.
Gewerbler:
Arbeitszeitrechtlich ist es Arbeitszeit, wenn du selbst fährst. Als Beifahrer oder mit ÖPNV ist das nicht so.
Heißt: Ihr müsst auch eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit beantragen, die vorliegend normalerweise nicht gewährt werden kann, weil kein Ausnahmetatbestand nach ArbZG vorliegt.
Ergo müsstest du eigentlich Samstags anreisen, was vermutlich nicht in deinem Sinne ist. Das ArbZG ist an der Stelle leider nicht arbeitnehmerfreundlich. Sonst bleibt eben nur, es einfach ohne Antrag zu machen und zu hoffen, dass man nicht erwischt wird...
Organisator:
Reisezeit gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn sie im Rahmen der üblichen Arbeitszeit erbracht wird. Da Sonntag wahrscheinlich keine übliche Arbeitzeit ist, kann die Reisezeit nicht anerkannt wreden.
Ausnahem siehe Gewerbler, denn als Selbstfahrer wäre es keine Reisezeit sondern automatisch Arbeitszeit.
Rein praktisch gedacht wäre es sehr zu überlegen, ob man dafür ein Fass aufmachen möchte.
MoinMoin:
Und deswegen, haben wir in der Dienstvereinbarung genau diesen Käse geregelt.
Wenn du selbst fährst ist es mE arbeitszeitrechtlich keine Arbeitszeit, wenn du auch mit der Bahn fahren könntest und du freiwillig fährst.
Und am Ende könnte der AG den TE ja Anweisen, dass er Montag morgens mit dem Zug zur Fortbildung fährt....
alles immer ein geben und nehmen.
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