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Anreise Fortbildung am Vortag

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troubleshooting:

--- Zitat von: Organisator am 28.01.2025 08:43 ---Reisezeit gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn sie im Rahmen der üblichen Arbeitszeit erbracht wird. Da Sonntag wahrscheinlich keine übliche Arbeitzeit ist, kann die Reisezeit nicht anerkannt werden.

--- End quote ---

Hier fängt die Fortbildung aber nun Montag - sicherlich morgens an. Bei 3,5h mit dem Auto, Zug wohl nicht weniger, dürfte es gar nicht möglich sein innerhalb der üblichen Arbeitszeit anzureisen.

Was wäre die Konsequenz?
a) Keine weiter entfernten Fortbildungen mit Start Montag?
b) Alternativ, keine weiter entfernten Fortbildungen überhaupt?
c) 2. Alternative: Solche Fortbildungen nur noch, wenn sich daraus direkt ein monetärer Vorteil bei EG ergibt?

MoinMoin:
Der AG kann doch auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten die Anreise anordnen, oder warum sollte er das arbeitsrechtlich /tarifrechtlich nicht dürfen?

Das das kontraproduktiv ist, ist klar. Und das man wegen der 3,5 h Anreise Zeit am Sonntag eine Welle machen kann oder es sein lässt, hängt ja davon ab, ob man eine DV hat, die Reisezeit als Arbeitszeit deklariert, falls nicht, dann ist es egal, ob man Sonntags oder Montagnacht fährt.

Thomber:
Vielleicht nicht interessant, aber ich kenne das aus dem Bundesbeamtenbereich und die reisen auch an Wochenenden umher und bekommen die Reisezeit NICHT gutgeschrieben.

Auf Landesebene sagt man: Fahrt zur Fortbildung  =  Dienstweg also ohne Gutschrift (denn die sehen es so, dass man sozusagen Dienst am anderen Ort verrichtet und wie du da hinkommst....deine Sache.)

Das heißt aber natürlich nicht, dass es nach TV-L auch so laufen muss.

MoinMoin:
A) Wir sind im TVL also ist Beamtengedöns wurscht
B) Wir sind bei Arbeitnehmer also ist Beamtengedöns wurscht

C) Oftmals gibt es DVs (die wir in diesem Fall nicht kennen), die Beamten und AN gleichstellt, also ist Beamtengedöns nicht ganz wurscht.

Daher meine These:
Nach TVL etc. ist die Sonntagsanreise keine Arbeitszeit, sofern es dem AN freigestellt ist ob er mit der Bahn fährt.

Mein Hinweis:
Nach unserer DV würden dem AN die 3,5 h Anreise als Stunden gutgeschrieben.

Organisator:

--- Zitat von: troubleshooting am 28.01.2025 11:25 ---
--- Zitat von: Organisator am 28.01.2025 08:43 ---Reisezeit gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn sie im Rahmen der üblichen Arbeitszeit erbracht wird. Da Sonntag wahrscheinlich keine übliche Arbeitzeit ist, kann die Reisezeit nicht anerkannt werden.

--- End quote ---

Hier fängt die Fortbildung aber nun Montag - sicherlich morgens an. Bei 3,5h mit dem Auto, Zug wohl nicht weniger, dürfte es gar nicht möglich sein innerhalb der üblichen Arbeitszeit anzureisen.

Was wäre die Konsequenz?
a) Keine weiter entfernten Fortbildungen mit Start Montag?
b) Alternativ, keine weiter entfernten Fortbildungen überhaupt?
c) 2. Alternative: Solche Fortbildungen nur noch, wenn sich daraus direkt ein monetärer Vorteil bei EG ergibt?

--- End quote ---

Die Konsequenz wäre, in seiner Freizeit hinzufahren oder auf solche Fortbildungen zu verzichten.

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