@Matze: sehe ich auch so, der Vergleich passt nicht. Ich stehe auch nicht besser dar gegenüber einem Vollzeitbeamten, wenn mir von meinem 5 jährigem Studium, von dem drei Monate überlappen waren, 855 Tage anerkannt würden. Einem Beamten würden dann 5 Jahre minus drei Monate anerkannt.
Ich hatte und habe den Standpunkt, dass wenn ein Studium Voraussetzung für einen Job ist, dieses auch so anerkannt werden sollte, in meinem Fall wären es also 5 Jahre minus drei Monate (eine Doppelanerkennung geht natürlich nicht, aber ich interpretiere es scheinbar anders. Wie geschreiben, bei meiner Einstellung waren es noch drei Jahre, ging ich jetzt von 855 Tagen aus, habe mich scheinbar geirrt.
@Rentenonkel: Vielen Dank für die Erläuterungen. In Ihrem Beispiel
Der Gesamtzeitraum des Zivildienstes war vom 01.07.2015 bis 31.12.2016
Der Gesamtzeitraum des Studiums war vom 01.10.2016 - 30.09.2022.
Die maximal anrechenbare Zeit war demnach (zusammengefasst) der Zeitraum vom 01.07.2015 - 30.09.2022.
kommen Sie doch auf 7 Jahre und 3 Monate, die einem "Schonimmerbeamter" anerkannt werden würden. Verstehen könnte ich, wenn beim Studium von der Regelstudienzeit ausgegangen wird, also Begrenzung auf 5 Jahre. Mir werden 1,5 Jahre für den Zivildienst und 855-92 Tage = 2,09 Jahre anerkannt. Wäre es die drei Monate mehr wären es 2,34 Jahre. Wieso hier von einer Besserstellung gegenüber einem "Schonimmerbeamten" ausgegangen wird, erschließt sich mir nicht.
Aber da fehlen mir wohl juristische Synapsen.
Vielen Dank nochmals.
Die maximal anrechenbare Zeit war demnach (zusammengefasst) der Zeitraum vom 01.07.2015 - 30.09.2022.