Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung vor dem Hintergrund von freiwilligen Zahlungen
Tito:
Guten Tag aus Bremen,
ich hätte da mal eine Frage.
ich bin aktuell in der EG 9b, Stufe 5. Erhalte aber die Vorweggewährung für die Stufe 6.
Nun habe ich eine Höhergruppierung in die EG 11 laufen und diese wird noch geprüft, Jetzt die Frage: Wird die Vorweggewährung mit einbezogen bei der Berechnung, oder nicht? Sollte dieses keine Berücksichtigung finden, dann würde ich ja bestimmt nach EG 11 Stufe 4 eingruppiert werden , oder?
Würde mich über Antworten freuen.
MoinMoin:
Wenn sie 16.5 bedingt sind spielen sie da keine Rolle
Tito:
Vielen Dank für die Info
Dnjl:
--- Zitat von: Tito am 28.01.2025 12:20 ---Jetzt die Frage: Wird die Vorweggewährung mit einbezogen bei der Berechnung, oder nicht? Sollte dieses keine Berücksichtigung finden, dann würde ich ja bestimmt nach EG 11 Stufe 4 eingruppiert werden , oder?
--- End quote ---
Die Antwort dazu ist egal. Sowohl E9b/5 und auch E9b/6 führen bei einer Höhergruppierung in die E11 in die Stufe 4.
Hilfesuchender:
Die Antwort dazu ist egal. Sowohl E9b/5 und auch E9b/6 führen bei einer Höhergruppierung in die E11 in die Stufe 4.
Diese Antwort ist schlichtweg falsch! Gemäß § 17(4) Satz 1, 2. Halbsatz gilt folgendes: bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte.
Im vorliegenden Fall führt das von E9b/6 über E10/5 in die E11/5....
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