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Antrag AHB Beihilfe
Saxum:
Punkt 3 ist per se auch für dich Möglich, es gibt keinen Ausschluss, es existiert eine Behandlungsvertragsfreiheit -die Frage ist letztendlich halt nur wer das zahlt. Bei der Basistarifvariante erhält man wohl die wenigsten Leistungen aber dafür zahlen hier vermutlich alle (Beihilfe und PKV).
Ich weiß ja nicht welches Bundesland hier aufgeführt wird, aber ich gehe mal für mich von Bayern aus.
Da weiß ich, Bayern zahlt Zweizimmer und Privatarzt, aber Einzelzimmer nicht. Demnach würde ich wohl nach Punkt 2 gehen und eine gesonderte Rechnung für das Einzelzimmer-Zuschlag geben lassen. Kann sein dass die Beihilfe auch den "Standardpflegesatz" akzeptieren würde, aber das Einzelzimmer nur halt bis zum Zweizimmer-Zuschlag als beihilfefähig erkennt. Ich weiß das tatsächlich mangels Erfahrung nicht.
Die Beihilfe einen Pauschalbetrag, wie er mit den Sozialversicherungsträgern abgeschlossen wäre. Bei der PKV kommt es echt auf die Tarifbedingungen an. Wenn es aber eine "echte AHB oder eine "echte medizinische Rehabilitation" ist zahlt, leistet die PKV normalerweise anstandslos. Nur bitte hier auf die Fristen achten, es muss i.d.R." unmittelbar" an die OP nach xy Wochen / Tagen stattfinden.
Rentenonkel:
Variante 1: Man bekommt eine Rechnung anhand der vereinbarten Sätze zwischen der gesetzlichen RV und der Reha Einrichtung, die regelmäßig voll beihilfefähig ist.
Variante 2: Man bekommt eine Rechnung wie ein Privatversicherter mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, die nach den individuellen Leistungen zzgl. eine Zuschlages für Chefarztbehandlung und nicht pauschal abgerechnet wird. Diese Variante verspricht erstmal mehr Leistungen, ist jedoch verbunden mit dem Risiko, dass nicht alles von der Beihilfe und / oder von der PKV übernommen wird, da die beihilfefähigen Aufwendungen für eine AHB üblicherweise auf die Kosten der Variante 1 gedeckelt ist.
Variante 3: Ist für diejenigen gedacht, die über eine Mitgliedschaft in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, Postbeamtenkrankenkasse oder anerkannter Solidargemeinschaft versichert sind.
tomhsv:
--- Zitat von: Rentenonkel am 03.04.2025 13:06 ---Variante 1: Man bekommt eine Rechnung anhand der vereinbarten Sätze zwischen der gesetzlichen RV und der Reha Einrichtung, die regelmäßig voll beihilfefähig ist.
Variante 2: Man bekommt eine Rechnung wie ein Privatversicherter mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, die nach den individuellen Leistungen zzgl. eine Zuschlages für Chefarztbehandlung und nicht pauschal abgerechnet wird. Diese Variante verspricht erstmal mehr Leistungen, ist jedoch verbunden mit dem Risiko, dass nicht alles von der Beihilfe und / oder von der PKV übernommen wird, da die beihilfefähigen Aufwendungen für eine AHB üblicherweise auf die Kosten der Variante 1 gedeckelt ist.
Variante 3: Ist für diejenigen gedacht, die über eine Mitgliedschaft in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, Postbeamtenkrankenkasse oder anerkannter Solidargemeinschaft versichert sind.
--- End quote ---
Die Variante 3. ist der Satz der mit dem Sozialversicherungsträger vereinbart worden ist und liegt bei 158 Euro, habe ich jetzt nach langer nerviger Recherche bei der Rehaklinik rausbekommen.Und nur das wird auch von der Beihilfe als Pauschale akzeptiert. Komisch ist das Variante 2, also günstigstes Zimmer + Chefarzt bei 235 liegt. Eigentlich liegt das günstigste Zimmer 30 Euro unter der Kassenpauschale. Die haben da eine merkwürdige Preisstruktur und rechnen das Einzelzimmern mit in die Pauschale mit rein und berechnen es nicht gesondert, vermutlich weil es dort sowieso nur Einzelzimmer gibt. Ansonsten hätte ich kein Problem, da meine PKV mir die AHB mit 100 % Wahlleistung genehmigt hat.
Mir war das jetzt alles zu blöd und habe jetzt die Kassenvariante genommen, obwohl ich Einzelzimmer und Wahlleistung habe. Sollte ich da vor Ort feststellen das ich in einem Mehrbettzimmer untergebracht werde, dann bin ich sofort weg und mache die Reha ambulant zuhause. Das tue ich mir dann nicht an.
Die meisten Rehakliniken akzeptieren keine Voranmeldung, selbst wenn die Reha bereits genehmigt ist, oder grundsätzlich nur über Antrag Sozialdienst nach OP. Da ich aber in einem anderen Bundesland operiert werde, möchte ich sofort aus dem Krankenhaus in die Reha. Das würde zeitlich nach Antragstellung Sozialdienst nach OP nicht klappen.
tomhsv:
--- Zitat von: Saxum am 03.04.2025 10:40 ---Punkt 3 ist per se auch für dich Möglich, es gibt keinen Ausschluss, es existiert eine Behandlungsvertragsfreiheit -die Frage ist letztendlich halt nur wer das zahlt. Bei der Basistarifvariante erhält man wohl die wenigsten Leistungen aber dafür zahlen hier vermutlich alle (Beihilfe und PKV).
Ich weiß ja nicht welches Bundesland hier aufgeführt wird, aber ich gehe mal für mich von Bayern aus.
Da weiß ich, Bayern zahlt Zweizimmer und Privatarzt, aber Einzelzimmer nicht. Demnach würde ich wohl nach Punkt 2 gehen und eine gesonderte Rechnung für das Einzelzimmer-Zuschlag geben lassen. Kann sein dass die Beihilfe auch den "Standardpflegesatz" akzeptieren würde, aber das Einzelzimmer nur halt bis zum Zweizimmer-Zuschlag als beihilfefähig erkennt. Ich weiß das tatsächlich mangels Erfahrung nicht.
Die Beihilfe einen Pauschalbetrag, wie er mit den Sozialversicherungsträgern abgeschlossen wäre. Bei der PKV kommt es echt auf die Tarifbedingungen an. Wenn es aber eine "echte AHB oder eine "echte medizinische Rehabilitation" ist zahlt, leistet die PKV normalerweise anstandslos. Nur bitte hier auf die Fristen achten, es muss i.d.R." unmittelbar" an die OP nach xy Wochen / Tagen stattfinden.
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Ja nach etlichen Telefonaten wurde mir jetzt auch die Basisvariante genehmigt, man versucht halt das maximale bei privat rauszudrücken.
Handelt sich um Beihilfe Hamburg und Reha in Niedersachsen. Meine Beihilfe macht da leider auch keine konkreten Aussagen. Die Variante Einzelzimmer und Wahlleistung wäre möglich, dementsprechend bin ich bei der PKV auch zu 100 % abgesichert, aber die Rehaklinik weist den Einzelzimmerzuschlag nicht extra aus.
Bei der Kassenvariante wird die Reha 3318 Euro kosten, bei der mit Chefarzt mindestens 6500 und das bei vermutlich identischen Leistungen. Das sehe ich dann auch nicht ein, wenn ich wenigstens ein besseres Zimmer hätte aber die scheinen da auch alle gleich zu sein.
Saxum:
Nur ein Gedanke von mir, selbst wenn die Klinik die Einzelzimmervariante nicht "separat" ausgewiesen hätte (wäre aber locker machbar) dann hätte die Beihilfe doch ohnehin nur höchstens 2-Bett-Zimmer bezahlt und den ganzen Rest dann die Private. Ich meine das wäre jetzt nicht schädlich gewesen, oder irre ich mich irgendwo?
Ansonsten vor Ort Einzelzimmer verlangen? Ich habe aber tatsächlich auch keine Erfahrungen mit Reha/AHB/Kur.
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