Autor Thema: Antrag AHB Beihilfe  (Read 2251 times)

tomhsv

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Antrag AHB Beihilfe
« am: 28.01.2025 15:46 »
Kann mir jemand sagen, wie das Antragsverfahren bei einer notwendigen AHB aufgrund einer Knie TEP, bei der Beihilfe Hamburg abläuft.

Da telefonisch dort nie jemand zu erreichen ist, habe ich schriftlich nur ein widersprüchliches Formblatt erhalten. Vorgenehmigung allgemein nicht notwendig, muss aber begründet Verordnet werden ?

Ich habe es so verstanden, dass eine Genehmigung generell nicht notwendig ist. Die Dame vom Sozialdienst meinte doch nach der Op. Aber wie soll das ablaufen, meine Beihilfe hat eine Bearbeitungszeit von 6 Wochen und ist telefonisch praktisch nicht zu erreichen?
« Last Edit: 30.01.2025 10:21 von Admin »

Casa

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Antw:Antrag AHB Beihilfe
« Antwort #1 am: 28.01.2025 16:54 »
Zitat
Vorgenehmigung allgemein nicht notwendig, muss aber begründet Verordnet werden ?

Was ist daran widersprüchlich?

- Genehmigung AHB nicht notwendig
- AHB muss vom Arzt verordnet werden
- AHB muss vom Arzt begründet werden


Zitat
Die Dame vom Sozialdienst meinte doch nach der Op. Aber wie soll das ablaufen, meine Beihilfe hat eine Bearbeitungszeit von 6 Wochen und ist telefonisch praktisch nicht zu erreichen?

Du bekommst nach der AHB eine Rechnung und reichst diese bei der Beihilfe ein. Genauso, wie bei einem Arztbesuch.
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tomhsv

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Antw:Antrag AHB Beihilfe
« Antwort #2 am: 28.01.2025 18:47 »
@casa
Vielen Dank für die Antwort.

Mir ging es im Prinzip darum, ob diese Verordnung vom Arzt vor der AHB bei der Beihilfe eingereicht werden muss und in welcher Form. Dieses Prozedere war dem Sozialdienst fremd, sie konnten sich nicht vorstellen das kein Antrag vor AHB bei der Beihilfe gestellt werden muss, analog zur PKV. Da die Op in einem anderen Bundesland stattfindet und ich direkt aus dem Krankenhaus in die AHB möchte, will ich mich nicht der Gefahr aussetzen wegen fehlender Genehmigung erst nach Hause geschickt zu werden. Sowas hatte ich vor 25 Jahr schon mal.

Also nichts vorab beantragen und nach der AHB einfach die Rechnung einreichen.
« Last Edit: 28.01.2025 19:00 von tomhsv »

Casa

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Antw:Antrag AHB Beihilfe
« Antwort #3 am: 28.01.2025 20:34 »
Zitat
Also nichts vorab beantragen und nach der AHB einfach die Rechnung einreichen.

So sagt es das Merkblatt.

Was die PKV angeht, musst du in deinen Vertrag sehen. Ich wüsste nicht, warum eine AHB vorab zustimmungspflichtig wäre. Zudem sprechen wir hier teilweise von Zeitfenstern, die wenige Tage dauern.
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tomhsv

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Antw:Antrag AHB Beihilfe
« Antwort #4 am: 28.01.2025 20:47 »
Weil die Reha Einrichtungen ohne Genehmigung der Leistungserbringer nicht aufnehmen.

Casa

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Antw:Antrag AHB Beihilfe
« Antwort #5 am: 28.01.2025 20:53 »
Leistungserbringer ist in dem Falle aber der Beamte mit seinem Geldbeutel, nicht die PKV und nicht die Beihilfestelle.
Reha ist etwas Anderes, als eine AHB. Ich hatte beide Begriffe früher auch als gleichbedeutend verstanden.
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clarion

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Antw:Antrag AHB Beihilfe
« Antwort #6 am: 28.01.2025 21:01 »
Antwortet die Beihilfestelle auch nicht auf Mails? Das ist ja unfassbar.

tomhsv

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Antw:Antrag AHB Beihilfe
« Antwort #7 am: 28.01.2025 21:49 »
Antwortet die Beihilfestelle auch nicht auf Mails? Das ist ja unfassbar.

Doch, so nach 8 - 10 Wochen und dann auch nicht individuell sondern mit zusammen kopierten Gesetzestexten. Nur 2 Sprechzeiten die Woche, Montag  09-13.00. und Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr und ständig besetzt, vermutlich nicht mal jemand anwesend wegen Personalmangel.
« Last Edit: 28.01.2025 21:57 von tomhsv »

tomhsv

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Antw:Antrag AHB Beihilfe
« Antwort #8 am: 28.01.2025 21:51 »
Leistungserbringer ist in dem Falle aber der Beamte mit seinem Geldbeutel, nicht die PKV und nicht die Beihilfestelle.
Reha ist etwas Anderes, als eine AHB. Ich hatte beide Begriffe früher auch als gleichbedeutend verstanden.

Ja trotzdem wird man ohne Genehmigung nur als Selbstzahler aufgenommen und da gelten dann andere Tarife, die zumindest die Beihilfe nicht bezahlt.

tomhsv

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Antw:[Allg] Antrag AHB Beihilfe
« Antwort #9 am: 29.03.2025 21:30 »
Nachdem ich nun das ganze Antragsprozedere recht easy hinter mir gebracht habe, blicke ich bei der Kostenübernahme nicht durch. PKV zahlt 50% und für Chefarzt und Einzelzimmer 100 %, ein Antrag war unbedingt notwendig. Die Beihilfe sicherte mir zu, kein Antrag notwendig wird wie Krankenhaus bezahlt.

Jetzt schickt mir die Reha Einrichtung, wie gesagt Anschlussheilbehandlung, den Behandlungsvertrag. Dort sind 3. Bausteine zur Auswahl aufgeführt.

1. Standartpflegesatz 370 p.Tag alles inklusive EZ
2. Pflegesatz Wahlleistung Chefarzt 245 p. Tag nur für Pflege und Unterkunft, alles andere extra
3. Basistarif wohl analog zur GKV kein Preis angegeben und wohl nur für PKV Patienten mit Basistarif, also vermutlich    nicht für mich möglich

Habe dann dort angerufen um Klarheit zu schaffen, leider nur lapidare Aussagen. Wir kennen ja ihre Versicherungsbedingungen nicht, sie müssen das selber klären ob es bezahlt wird. Auch keine Unterstützung vom Sozialdienst Krankenhaus, wo die Op stattfinden soll. Das einzige was ich bekommen habe ist eine Erklärung für die Beihilfe, dort angegeben niedrigster Tagessatz 245 Euro für Pflege und Unterkunft. Arbeitskollegen ist gerade von der AHB zurück, der musste sich um nichts kümmern, keine Vertragsbausteine auswählen etc. Habe mir mal seine Rechnung angeschaut da wurde wohl nach dem Pauschbetrag des Sozialversicherungsträger abgerechnet, also wie Kassenpatient. Insgesamt 3200 Euro, bei mir würde nach deren Preisvereinbarung 6000 - 8000.  :(

Stehe nun ziemlich auf dem Schlauch…. das wird doch niemals von der Beihilfe übernommen. Ich könnte natürlich nachfragen, aber wie gesagt 2x 2 Stunden Sprechzeit im Monat und kein durchkommen möglich. Schriftlich über 4 Wochen.

« Last Edit: 29.03.2025 21:41 von tomhsv »

Saxum

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Antw:Antrag AHB Beihilfe
« Antwort #10 am: 03.04.2025 10:40 »
Punkt 3 ist per se auch für dich Möglich, es gibt keinen Ausschluss, es existiert eine Behandlungsvertragsfreiheit -die Frage ist letztendlich halt nur wer das zahlt. Bei der Basistarifvariante erhält man wohl die wenigsten Leistungen aber dafür zahlen hier vermutlich alle (Beihilfe und PKV).

Ich weiß ja nicht welches Bundesland hier aufgeführt wird, aber ich gehe mal für mich von Bayern aus.

Da weiß ich, Bayern zahlt Zweizimmer und Privatarzt, aber Einzelzimmer nicht. Demnach würde ich wohl nach Punkt 2 gehen und eine gesonderte Rechnung für das Einzelzimmer-Zuschlag geben lassen. Kann sein dass die Beihilfe auch den "Standardpflegesatz" akzeptieren würde, aber das Einzelzimmer nur halt bis zum Zweizimmer-Zuschlag als beihilfefähig erkennt. Ich weiß das tatsächlich mangels Erfahrung nicht.

Die Beihilfe einen Pauschalbetrag, wie er mit den Sozialversicherungsträgern abgeschlossen wäre. Bei der PKV kommt es echt auf die Tarifbedingungen an. Wenn es aber eine "echte AHB oder eine "echte medizinische Rehabilitation" ist zahlt, leistet die PKV normalerweise anstandslos. Nur bitte hier auf die Fristen achten, es muss i.d.R." unmittelbar" an die OP nach xy Wochen / Tagen stattfinden.

Rentenonkel

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Antw:Antrag AHB Beihilfe
« Antwort #11 am: 03.04.2025 13:06 »
Variante 1: Man bekommt eine Rechnung anhand der vereinbarten Sätze zwischen der gesetzlichen RV und der Reha Einrichtung, die regelmäßig voll beihilfefähig ist.

Variante 2: Man bekommt eine Rechnung wie ein Privatversicherter mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, die nach den individuellen Leistungen zzgl. eine Zuschlages für Chefarztbehandlung und nicht pauschal abgerechnet wird. Diese Variante verspricht erstmal mehr Leistungen, ist jedoch verbunden mit dem Risiko, dass nicht alles von der Beihilfe und / oder von der PKV übernommen wird, da die beihilfefähigen Aufwendungen für eine AHB üblicherweise auf die Kosten der Variante 1 gedeckelt ist.

Variante 3: Ist für diejenigen gedacht, die über eine Mitgliedschaft in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, Postbeamtenkrankenkasse oder anerkannter Solidargemeinschaft versichert sind.

tomhsv

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Antw:Antrag AHB Beihilfe
« Antwort #12 am: 17.04.2025 21:49 »
Variante 1: Man bekommt eine Rechnung anhand der vereinbarten Sätze zwischen der gesetzlichen RV und der Reha Einrichtung, die regelmäßig voll beihilfefähig ist.

Variante 2: Man bekommt eine Rechnung wie ein Privatversicherter mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, die nach den individuellen Leistungen zzgl. eine Zuschlages für Chefarztbehandlung und nicht pauschal abgerechnet wird. Diese Variante verspricht erstmal mehr Leistungen, ist jedoch verbunden mit dem Risiko, dass nicht alles von der Beihilfe und / oder von der PKV übernommen wird, da die beihilfefähigen Aufwendungen für eine AHB üblicherweise auf die Kosten der Variante 1 gedeckelt ist.

Variante 3: Ist für diejenigen gedacht, die über eine Mitgliedschaft in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, Postbeamtenkrankenkasse oder anerkannter Solidargemeinschaft versichert sind.

Die Variante 3. ist der Satz der mit dem Sozialversicherungsträger vereinbart worden ist und liegt bei 158 Euro, habe ich jetzt nach langer nerviger Recherche bei der Rehaklinik rausbekommen.Und nur das wird auch von der Beihilfe als Pauschale akzeptiert. Komisch ist das Variante 2, also günstigstes Zimmer + Chefarzt bei 235 liegt. Eigentlich liegt das günstigste Zimmer 30 Euro unter der Kassenpauschale. Die haben da eine merkwürdige Preisstruktur und rechnen das Einzelzimmern mit in die Pauschale mit rein und berechnen es nicht gesondert, vermutlich weil es dort sowieso nur Einzelzimmer gibt. Ansonsten hätte ich kein Problem, da meine PKV mir die AHB mit 100 % Wahlleistung genehmigt hat.

Mir war das jetzt alles zu blöd und habe jetzt die Kassenvariante genommen, obwohl ich Einzelzimmer und Wahlleistung habe. Sollte ich da vor Ort feststellen das ich in einem Mehrbettzimmer untergebracht werde, dann bin ich sofort weg und mache die Reha ambulant zuhause. Das tue ich mir dann nicht an.

Die meisten Rehakliniken akzeptieren keine Voranmeldung, selbst wenn die Reha bereits genehmigt ist, oder grundsätzlich nur über Antrag Sozialdienst nach OP. Da ich aber in einem anderen Bundesland operiert werde, möchte ich sofort aus dem Krankenhaus in die Reha. Das würde zeitlich nach Antragstellung Sozialdienst nach OP nicht klappen.

tomhsv

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Antw:Antrag AHB Beihilfe
« Antwort #13 am: 17.04.2025 21:59 »
Punkt 3 ist per se auch für dich Möglich, es gibt keinen Ausschluss, es existiert eine Behandlungsvertragsfreiheit -die Frage ist letztendlich halt nur wer das zahlt. Bei der Basistarifvariante erhält man wohl die wenigsten Leistungen aber dafür zahlen hier vermutlich alle (Beihilfe und PKV).

Ich weiß ja nicht welches Bundesland hier aufgeführt wird, aber ich gehe mal für mich von Bayern aus.

Da weiß ich, Bayern zahlt Zweizimmer und Privatarzt, aber Einzelzimmer nicht. Demnach würde ich wohl nach Punkt 2 gehen und eine gesonderte Rechnung für das Einzelzimmer-Zuschlag geben lassen. Kann sein dass die Beihilfe auch den "Standardpflegesatz" akzeptieren würde, aber das Einzelzimmer nur halt bis zum Zweizimmer-Zuschlag als beihilfefähig erkennt. Ich weiß das tatsächlich mangels Erfahrung nicht.

Die Beihilfe einen Pauschalbetrag, wie er mit den Sozialversicherungsträgern abgeschlossen wäre. Bei der PKV kommt es echt auf die Tarifbedingungen an. Wenn es aber eine "echte AHB oder eine "echte medizinische Rehabilitation" ist zahlt, leistet die PKV normalerweise anstandslos. Nur bitte hier auf die Fristen achten, es muss i.d.R." unmittelbar" an die OP nach xy Wochen / Tagen stattfinden.

Ja nach etlichen Telefonaten wurde mir jetzt auch die Basisvariante genehmigt, man versucht halt das maximale bei privat rauszudrücken.

Handelt sich um Beihilfe Hamburg und Reha in Niedersachsen. Meine Beihilfe macht da leider auch keine konkreten Aussagen. Die Variante Einzelzimmer und Wahlleistung wäre möglich, dementsprechend bin ich bei der PKV auch zu 100 % abgesichert, aber die Rehaklinik weist den Einzelzimmerzuschlag nicht extra aus.

Bei der Kassenvariante wird die Reha 3318 Euro kosten, bei der mit Chefarzt mindestens 6500 und das bei vermutlich identischen Leistungen. Das sehe ich dann auch nicht ein, wenn ich wenigstens ein besseres Zimmer hätte aber die scheinen da auch alle gleich zu sein.

Saxum

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Antw:Antrag AHB Beihilfe
« Antwort #14 am: 19.04.2025 10:55 »
Nur ein Gedanke von mir, selbst wenn die Klinik die Einzelzimmervariante nicht "separat" ausgewiesen hätte (wäre aber locker machbar) dann hätte die Beihilfe doch ohnehin nur höchstens 2-Bett-Zimmer bezahlt und den ganzen Rest dann die Private. Ich meine das wäre jetzt nicht schädlich gewesen, oder irre ich mich irgendwo?

Ansonsten vor Ort Einzelzimmer verlangen? Ich habe aber tatsächlich auch keine Erfahrungen mit Reha/AHB/Kur.