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Höhergruppierungsantrag: Nach 18 Monaten Wartezeit immer noch kein Ergebnis

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Jeuni:
Hallo liebes Forum,

ich warte nun seit Juli 2023 auf meine Höhergruppierung von der EG10/3 in die EG12/3.

Ich bin als technischer Angestellter an einer Universität eingestellt. Ich führe eine Abteilung mit 5 Mitarbeitern, welche drei verschiedene Fachbereiche inne hat. Alle Entwicklungen für den wissenschaftlichen Gerätebau gehen über meinen Tisch und werden von der Entwicklung/Konstruktion mechanischer und elektromechanischer Baugruppen und Teile + deren Fertigungsunterlagen und der Fertigung, über den Einkauf der benötigen Halbzeug und Materialien usw. via SAP, der Mitarbeiterführung, der Erstellung von Kostenplänen und Abrechnung der ausgeführten Aufträge im SAP alleinig von mir ausgeführt und geleitet. Alles in Allem erledige ich die Projektierung der Arbeitsaufgaben zu 100% und übernehme die Verantwortung für den Arbeitsschutz meiner Mitarbeiter und die Sicherheit der entwickelten und gebauten Geräte. Das ist eine kurze Zusammenfassung meiner Tätigkeiten ;)

Nun habe ich vergangene Woche einen Brief der Personalabteilung mit der Änderung der EG10 in die EG11 erhalten. Darin stand, sinngemäß und mit viel blabla, das meine Tätigkeiten nicht über die besondere Schwierigkeit der EG11 hinausgehen. Daraufhin war ich sehr perplex (um es gelinde auszudrücken) und habe meinen Vorgesetzten, also meinen Institutsdirektor, welcher auch das ganze Verfahren der Höhergruppierung eingeleitet hat, kontaktiert. Für uns hat das Personaldezernat meine übertragenen Tätigkeiten falsch eingestuft und seit 18 Monaten einfach nicht die nötige Arbeit geleistet.

Mein Prof. hat in den letzten 18 Monaten unzählige Mails geschrieben und Telefonate geführt zwecks meiner Eingruppierung und das Personaldezernat scheint völlig überlastet und unfähig zu sein. Keiner weiß was dort los ist, das ist eine Frechheit wie hier mit den Mitarbeitern umgegangen wird. Zumal mein Prof. ein international erfolgreicher Wissenschaftler ist und er in letzter Zeit schon mehrfach seinen Unmut kundgetan hat.

Daraufhin habe ich ein Gespräch mit der Sachgebietsleitung erzwungen. Jetzt überlege ich über mein Vorgehen: Ich würde denen (nochmals) lang und breit meine Tätigkeiten darlegen und auf eine Neubewertung meiner Tätigkeiten drängen.
Wie seht ihr das, hat schon jemand die gleiche Erfahrung gemacht und bestenfalls Erfolg damit gehabt?

Ich frage mich auch wie jemand im Personaldezernat Tätigkeiten bewertet, ohne auch nur ansatzweise fachliche Expertise zu haben? Wie läuft die Bewertung solcher Tätigkeiten ab?

Über Erfahrungen/Meinungen eurerseits freue ich mich sehr...

VG
Jeuni

FearOfTheDuck:
Eingruppiert ist man immer korrekt, das geht gar nicht anders. Insofern wartet man nicht auf Höhergruppierung, da hierzu niemand was tun muss. Die Rechtsmeinung des AG, die er sich zur EG bildet, kann von der des AN abweichen. Wenn einer den anderen dann nicht von seiner Rechtsmeinung überzeugen kann, hilft nur eins: Eingruppierungsfeststellungsklage.

Hast du innerhalb des Prozesses deine Ansprüche wirksam schriftlich geltend gemacht? Ansonsten wäre das dein allererster Schritt.

Nun ja, die Personaler sind mitunter dazu da, die Rechtsmeinung zur Eingruppierung für den AG zu bilden. In der Regel werden sie neben der Entgeltordnung einschlägige Werke zu Rate ziehen, notfalls wenden sie sich an externe Experten (schlechtestenfalls scheinen sie allerdings zu würfeln ;) ). Es geht auch nicht darum, die fachliche Tiefe ausloten zu können, sondern die Tätigkeit anhand innerhalb der EGO mehr oder weniger zielsicher einzuordnen.

Organisator:
Die Eingruppierung richtet sich immer nach den übertragenen Tätigkeiten. Diese müssen so beschrieben sein, dass sich der zuständige Mitarbeiter im z.B. Personalbereich ein Bild darüber machen kann und die in der Entgeltordnung vorgesehenen Tätigkeitsmerkmale prüfen kann.
Insoweit ist es Usus, dass ein Nicht-Fachmann die fachlichen Tätigkeiten bewertet.

Gemäß Tarifvertrag bist du vom Zeitpunkt der Aufgabenübertragung (hier mutmaßlich 07/2023) in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert. Wenn du meinst, nicht das passende Entgelt dafür zu bekommen, musst du dies gegenüber deinem Arbeitgeber (also typischerweise der Personalbereich, nicht die direkte Führungskraft) deutlich machen. So du nicht das gewünschte Ergebnis erreichst, gibt es eine unabhängige Stelle, die über die Eingruppierung entscheidet: das Arbeitsgericht. Hierzu gibt es eine Eingruppierungsfeststellungsklage.

Wie du siehst, ist ein Höhergruppierungsantrag tariflich nicht vorgesehen und braucht somit vom Arbeitgeber weder beachtet noch bearbeitet werden.

Im konkreten Fall würde ich prüfen, welche Tätigkeitsmerkmale die E12 voraussetzt. Hier irritiert mich, dass mit dem Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit" argumentiert wird, da dieses - zumindest in der Entgeltordnung Bund - der E12 zugeordnet wird, nicht der E11. Ggf. schaust du dazu in die für die Länder passende Entgeltordnung.

Meine Vermutung ist, dass du noch nicht über die notwendige dreijährige praktische Erfahrung verfügst, die für die E12 (Bund) notwendig ist.

Jeuni:
Erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten!

Das Wort "Höhergruppierungsantrag" ist vielleicht etwas umgangssprachlich ausgedrückt. Das Vorgehen war folgendermaßen:
Meine Arbeitsvorgangsbeschreibung wurde angepasst/geändert (laut meiner Tätigkeiten welche ich übernommen hab) und anschließend, zum 01.08.2023, an die Personalstelle mit der Bitte um Neubewertung (unserer Meinung nach in die EG12) geschickt.
Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?

Das macht für mich den Eindruck, als ob hier wirklich gewürfelt wird... ^^

Ich bin seit 2021 in der EG10 eingruppiert, das würde zumindest das Argument mit der 3jährigen Berufserfahrung rechtfertigen.
Die Ansprüche habe ich zum 01.08.2023 geltend gemacht und der Bewertung meiner Tätigkeiten widersprochen. Daraufhin wurde ein Gesprächstermin festgesetzt.

VG
Jeuni

Tagelöhner:
Viel wahrscheinlicher ist, dass hier wie so oft in der Praxis Haushaltsrecht mal wieder Tarifrecht schlägt. Und dieser Umstand kann zumeist nur durch externen Zwang durch einen Fachanwalt und ein Arbeitsgericht geändert werden, falls tatsächlich rechtswidriges Verhalten seitens deines Arbeitgebers vorliegt.

Wenn im Haushaltsplan keine E12-Stelle vorhanden ist, wird man dich auch nicht danach bezahlen. Hier kommt es dann oft dazu, dass die Tätigkeitsdarstellung/Stellenbeschreibung so verändert wird, dass das gewünschte Endergebnis (in dem Fall eben E11, weil vermutlich nur eine E11-Stelle verfügbar ist) dabei herauskommt. Dies lässt sich durch Formulierungen und Anpassung von Zeitanteilen erreichen.

Vielleicht ist die E11-Eingruppierung aber auch tatsächlich bereits zutreffend und das Tätigkeitsfeld gibt einfach nicht mehr her.

Dein Prof. ist halt höchstwahrscheinlich nicht in Personalangelegenheiten vertretungsberechtigt für deinen Arbeitgeber (das entsprechende Land).

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