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Höhergruppierungsantrag: Nach 18 Monaten Wartezeit immer noch kein Ergebnis

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Rowhin:

--- Zitat von: Jeuni am 29.01.2025 17:21 ---Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?

--- End quote ---

Du gehst davon aus, dass die Personalstelle dir quasi als Kunden das bestmögliche Resultat gewähren möchte. Meiner Erfahrung nach entspricht das nicht der primären Zielsetzung der meisten Personalstellen im öffentlichen Dienst (Ausnahmen existieren). Auf der Liste rangieren oft darüber:

- Fälle schnellstmöglich abarbeiten (aufgrund Zeit- und massivem Personalmangel seitens der Personaler, es gibt einfach keine Kapazitäten), da fünf mal mit euch hin und her zu kommunizieren dauert, dann lieber einfach mal ne E11 raushauen, vllt gebt ihr ja damit schon Ruhe
- Verständnis als Personalverwaltung, nicht Personalentwicklung oder HR wie in der Wirtschaft, man berät nicht, man arbeitet nur ab
- vermeintliches Binnengefüge der Organisation erhalten (niemand darf bevorzugt werden!), denn
- der Rechnungshof kommt! Alles was nicht 0815 und sofort einfach begründbar ist wird abgelehnt, weil was wenn der Rechnungshof kommt und es dann kassiert!!! 1!1
- Unwissenheit Was die EGO angeht, da wird halt alles so eingruppiert wie in den nur marginal relevanten Präzedenzfällen der letzten zwanzig Jahre

Die Kombination daraus führt zu "die einstellende Stelle muss mir die Tätigkeit beschreiben, daraus lege ich die EG fest", denn nur so herum ist es vermeintlich rechtssicher aus Sicht der Personalverwaltung. Mithelfen zu formulieren, wie der Mitarbeiter höher eingestuft wird, wird als Verfälschung gesehen, denn dann würde man sich ja nicht mehr an den Tätigkeiten orientieren, sondern diese dem Mitarbeiter anpassen.

Wie gesagt, Ausnahmen existieren, dankenswerterweise in Teilen auch an meiner aktuellen Einrichtung. Aber auch die sind leider massiv überlastet.

Organisator:

--- Zitat von: Jeuni am 29.01.2025 17:21 ---Erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten!

Das Wort "Höhergruppierungsantrag" ist vielleicht etwas umgangssprachlich ausgedrückt. Das Vorgehen war folgendermaßen:
Meine Arbeitsvorgangsbeschreibung wurde angepasst/geändert (laut meiner Tätigkeiten welche ich übernommen hab) und anschließend, zum 01.08.2023, an die Personalstelle mit der Bitte um Neubewertung (unserer Meinung nach in die EG12) geschickt.
Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?

Das macht für mich den Eindruck, als ob hier wirklich gewürfelt wird... ^^

Ich bin seit 2021 in der EG10 eingruppiert, das würde zumindest das Argument mit der 3jährigen Berufserfahrung rechtfertigen.
Die Ansprüche habe ich zum 01.08.2023 geltend gemacht und der Bewertung meiner Tätigkeiten widersprochen. Daraufhin wurde ein Gesprächstermin festgesetzt.

VG
Jeuni

--- End quote ---

Das kommt häufig vor, dass eine direkte Führungskraft gerne eine bestimmte Eingruppierung möchte, dies aber tariflich überhaupt nicht umsetzbar ist. Insofern ist auch das Ergebnis nicht überraschend, die Aussagen bzw. das Vorgehen der Führungskraft eher unglücklich.

Insofern muss das auch nicht an einem bestimmten Wording liegen, ggf. entsprechen deine Tätigkeiten einfach nicht der höheren Entgeltgruppe.

Ich würde mit einer kompetenten Stelle im Personalbereich / Stellenbewertung ein Gespräch suchen und mir erklären lassen, warum es nicht für die E12 reicht; bzw. was für die E12 notwendig wäre.

troubleshooting:

--- Zitat von: Jeuni am 29.01.2025 17:21 ---
Das Wort "Höhergruppierungsantrag" ist vielleicht etwas umgangssprachlich ausgedrückt. Das Vorgehen war folgendermaßen:
Meine Arbeitsvorgangsbeschreibung wurde angepasst/geändert (laut meiner Tätigkeiten welche ich übernommen hab) und anschließend, zum 01.08.2023, an die Personalstelle mit der Bitte um Neubewertung (unserer Meinung nach in die EG12) geschickt.

--- End quote ---

Rückfrage hierzu: Von wem wurde die Arbeitsvorgangsbeschreibung angepasst?
Wenn dies vom Prof. erfolgte und der dazu keine Befugnis hatte, wird es schwierig.
Insbesondere stellt sich mir die Frage, wie (Form) und von wem (Berechtigung) die neuen Tätigkeiten übertragen wurden?

Jeuni:

--- Zitat von: Tagelöhner am 29.01.2025 17:35 ---Viel wahrscheinlicher ist, dass hier wie so oft in der Praxis Haushaltsrecht mal wieder Tarifrecht schlägt. Und dieser Umstand kann zumeist nur durch externen Zwang durch einen Fachanwalt und ein Arbeitsgericht geändert werden, falls tatsächlich rechtswidriges Verhalten seitens deines Arbeitgebers vorliegt.

Wenn im Haushaltsplan keine E12-Stelle vorhanden ist, wird man dich auch nicht danach bezahlen. Hier kommt es dann oft dazu, dass die Tätigkeitsdarstellung/Stellenbeschreibung so verändert wird, dass das gewünschte Endergebnis (in dem Fall eben E11, weil vermutlich nur eine E11-Stelle verfügbar ist) dabei herauskommt. Dies lässt sich durch Formulierungen und Anpassung von Zeitanteilen erreichen.

Vielleicht ist die E11-Eingruppierung aber auch tatsächlich bereits zutreffend und das Tätigkeitsfeld gibt einfach nicht mehr her.

Dein Prof. ist halt höchstwahrscheinlich nicht in Personalangelegenheiten vertretungsberechtigt für deinen Arbeitgeber (das entsprechende Land).

--- End quote ---

Ja, das kann alles sein. Auch das vielleicht keine Stelle vorhanden ist. Das wäre auch eine einfache Erklärung gewesen und hätte man mir das so mitgeteilt, wäre ich sicherlich zu Kompromissen bereit gewesen.

Jeuni:

--- Zitat von: Rowhin am 29.01.2025 17:59 ---
--- Zitat von: Jeuni am 29.01.2025 17:21 ---Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?

--- End quote ---

Du gehst davon aus, dass die Personalstelle dir quasi als Kunden das bestmögliche Resultat gewähren möchte. Meiner Erfahrung nach entspricht das nicht der primären Zielsetzung der meisten Personalstellen im öffentlichen Dienst (Ausnahmen existieren). Auf der Liste rangieren oft darüber:

- Fälle schnellstmöglich abarbeiten (aufgrund Zeit- und massivem Personalmangel seitens der Personaler, es gibt einfach keine Kapazitäten), da fünf mal mit euch hin und her zu kommunizieren dauert, dann lieber einfach mal ne E11 raushauen, vllt gebt ihr ja damit schon Ruhe
- Verständnis als Personalverwaltung, nicht Personalentwicklung oder HR wie in der Wirtschaft, man berät nicht, man arbeitet nur ab
- vermeintliches Binnengefüge der Organisation erhalten (niemand darf bevorzugt werden!), denn
- der Rechnungshof kommt! Alles was nicht 0815 und sofort einfach begründbar ist wird abgelehnt, weil was wenn der Rechnungshof kommt und es dann kassiert!!! 1!1
- Unwissenheit Was die EGO angeht, da wird halt alles so eingruppiert wie in den nur marginal relevanten Präzedenzfällen der letzten zwanzig Jahre

Die Kombination daraus führt zu "die einstellende Stelle muss mir die Tätigkeit beschreiben, daraus lege ich die EG fest", denn nur so herum ist es vermeintlich rechtssicher aus Sicht der Personalverwaltung. Mithelfen zu formulieren, wie der Mitarbeiter höher eingestuft wird, wird als Verfälschung gesehen, denn dann würde man sich ja nicht mehr an den Tätigkeiten orientieren, sondern diese dem Mitarbeiter anpassen.

Wie gesagt, Ausnahmen existieren, dankenswerterweise in Teilen auch an meiner aktuellen Einrichtung. Aber auch die sind leider massiv überlastet.

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Genauso denke ich mir das auch. Deine Stichpunkte sind sehr zutreffend. ;)

Zu den Präzedenzfällen: In meinem direkten Arbeitsumfeld, gibt es durchaus Kollegen, welche ohne Personalverantwortung und als "normaler" Mitarbeiter, eine EG13 erhalten. Da frage ich mich was diese Tätigkeitsbeschreibung wohl enthalten muss...^^
Ein "Laboringenieur" bekommt bei uns die EG11. So ist das Lohngefüge. Da bin ich mir meiner geforderten EG12 im Mittelfeld :)

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