Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierungsantrag: Nach 18 Monaten Wartezeit immer noch kein Ergebnis
Jeuni:
--- Zitat von: Organisator am 30.01.2025 08:19 ---
--- Zitat von: Jeuni am 29.01.2025 17:21 ---Erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten!
Das Wort "Höhergruppierungsantrag" ist vielleicht etwas umgangssprachlich ausgedrückt. Das Vorgehen war folgendermaßen:
Meine Arbeitsvorgangsbeschreibung wurde angepasst/geändert (laut meiner Tätigkeiten welche ich übernommen hab) und anschließend, zum 01.08.2023, an die Personalstelle mit der Bitte um Neubewertung (unserer Meinung nach in die EG12) geschickt.
Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?
Das macht für mich den Eindruck, als ob hier wirklich gewürfelt wird... ^^
Ich bin seit 2021 in der EG10 eingruppiert, das würde zumindest das Argument mit der 3jährigen Berufserfahrung rechtfertigen.
Die Ansprüche habe ich zum 01.08.2023 geltend gemacht und der Bewertung meiner Tätigkeiten widersprochen. Daraufhin wurde ein Gesprächstermin festgesetzt.
VG
Jeuni
--- End quote ---
Das kommt häufig vor, dass eine direkte Führungskraft gerne eine bestimmte Eingruppierung möchte, dies aber tariflich überhaupt nicht umsetzbar ist. Insofern ist auch das Ergebnis nicht überraschend, die Aussagen bzw. das Vorgehen der Führungskraft eher unglücklich.
Insofern muss das auch nicht an einem bestimmten Wording liegen, ggf. entsprechen deine Tätigkeiten einfach nicht der höheren Entgeltgruppe.
Ich würde mit einer kompetenten Stelle im Personalbereich / Stellenbewertung ein Gespräch suchen und mir erklären lassen, warum es nicht für die E12 reicht; bzw. was für die E12 notwendig wäre.
--- End quote ---
Nun ja... mein Vorgesetzter ist Direktor eines weiteren, hier ansässigen Forschungsinstitutes und über deren Personalabteilung haben wir die Tätigkeitsbeschreibung anpassen lassen. Weil an unserer Uni niemand zur Kooperation bereit ist/war. Insofern denke ich, ohne ein Personaler zu sein, dass die AVB dementsprechend angepasst wurde, denn das Institut bezahlt auch laut TVL.
Also wie man sieht, ist es schwer eine kompetente Stelle in der Personalstelle zu finden.... leider ist meine eigentliche, super "Personaltante" in Elternzeit. Ungünstig für mich...
troubleshooting:
Das klingt als wäre die Tätigkeitsbeschreibung von extern angepasst worden, ohne eine formale Übertragung der eigentlichen befugten Stelle.
Organisator:
--- Zitat von: Jeuni am 30.01.2025 10:13 ---Also wie man sieht, ist es schwer eine kompetente Stelle in der Personalstelle zu finden.... leider ist meine eigentliche, super "Personaltante" in Elternzeit. Ungünstig für mich...
--- End quote ---
Typischerweise ist die Personalstelle die befugte Stelle um Aufgaben zu übertragen und die kompetente Stelle, um eine Meinung zur Eingruppierung zu bilden.
Insoweit kann und darf auch nur die Personalstelle entsprechende Aussagen zur Eingruppierung treffen bzw. sich dazu erklären. Die Meinung der Führungskraft ist dabei eher zweitrangig.
Jeuni:
Ja, die Personalstelle ist sozusagen der Vertreter des Arbeitsgebers, also dem Land. Soweit, so gut.
Eine Lohnerhöhung läuft doch trotzdem folgendermaßen ab:
Mitarbeiter geht zum Vorgesetzten und sagt ich mache Tätigkeiten abc und daraußfolgend möchte ich Gehalt xy. Vorgesetzter sagt ja oder nein. Bejaht er die ganze Sache, leitet doch der Vorgesetzte die Lohnerhöhung ein. Oder nicht?
Ich kann ja nicht, an meinem Vorgesetzten vorbei, direkt zur Personalstelle gehen und Gehalt xy fordern. Dann würde ich den Dienstweg nicht einhalten und der "Krieg" würde hier ausbrechen. ;)
Alles Weitere, also die richtige Formulierung der AVB usw. müsste doch die Personalstelle erledigen, in Zusammenarbeit mit meinem Vorgesetzten.
Auch gab es in meinem Fall schon die Gespräche (zwischen meinem Vorgesetzten und der Personalleiterin) wie und woraus mein Gehalt finanziert wird. Das ist also alles geklärt...
Rowhin:
--- Zitat von: Jeuni am 30.01.2025 11:42 ---
Eine Lohnerhöhung läuft doch trotzdem folgendermaßen ab:
Mitarbeiter geht zum Vorgesetzten und sagt ich mache Tätigkeiten abc und daraußfolgend möchte ich Gehalt xy. Vorgesetzter sagt ja oder nein. Bejaht er die ganze Sache, leitet doch der Vorgesetzte die Lohnerhöhung ein. Oder nicht?
--- End quote ---
Nicht ganz. Der Knackpunkt ist da die Aussage "ich mache Tätigkeiten abc", im Präsens, also der Mitarbeiter erledigt bereits höherwertige Tätigkeiten. Da kommen sofort die Fragen auf: Wann wurden die höherwertigen Tätigkeiten übertragen? Ergibt sich daraus tatsächlich eine Höhergruppierung? Erledigt der Mitarbeiter diese Tätigkeiten schon länger, eventuell gar von Beginn der Einstellung an? Handelt es sich dabei dann um einen zu korrigierenden Eingruppierungsirrtum, gar rückwirkend?
Es läuft halt nicht wie in der Privatwirtschaft, wo man zum Chef gehen kann und sagen, Chef, ich will mehr Verantwortung und/oder mehr Geld. Hier ergibt sich das mehr Geld automatisch aus den Tätigkeitsmerkmalen. Und wenn dem Mitarbeiter die höheren Tätigkeiten nicht offiziellst von der befugten Stelle übertragen wurden, wird es kompliziert.
Diese temporale Komponente aber mal beiseite gelassen, ja, der Weg ist erstmal zum Chef. Aber die Übertragung findet nicht unbedingt unmittelbar durch ihn statt, ebensowenig eben die Eingruppierung der Tätigkeiten.
Und da wären wir wieder im Zirkelschluss an dem Punkt, dass man jetzt erwarten könnte, dein Chef und die Personalabteilung würden dann zusammenarbeiten und das möglichst beste für dich rausholen, indem die Tätigkeiten entsprechend beschrieben werden. Aber dazu siehe oben. Es sind halt zwei grundsätzlich verschiedene Herangehensweisen, von Seiten des AN oder von Seiten der Stelle.
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