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Höhergruppierungsantrag: Nach 18 Monaten Wartezeit immer noch kein Ergebnis

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troubleshooting:

--- Zitat von: Jeuni am 30.01.2025 11:42 ---Ja, die Personalstelle ist sozusagen der Vertreter des Arbeitsgebers, also dem Land. Soweit, so gut.

Eine Lohnerhöhung läuft doch trotzdem folgendermaßen ab:
Mitarbeiter geht zum Vorgesetzten und sagt ich mache Tätigkeiten abc und daraußfolgend möchte ich Gehalt xy. Vorgesetzter sagt ja oder nein. Bejaht er die ganze Sache, leitet doch der Vorgesetzte die Lohnerhöhung ein. Oder nicht?


--- End quote ---

An dieser Stelle ein klares Nein!

a) Der Vorgesetzte will zusätzliche oder geänderte Tätigkeiten vergeben. Das und die Folgen bespricht er zuallererst mit der Pers. Vorher kommt der MA nur insofern ins Spiel, dass der Chef unverbindlich mitteilen kann:... hier das kommt, würdest du das wollen?
Wenn das formale geklärt ist - und erst dann, werden die Tätigkeiten übertragen.

b) der MA hat schon immer die Tätigkeiten ausgeübt und es gibt Unstimmigkeiten über die richtige Eingruppierung. Aber, da wäre der Vorgesetzte nur bestätigend drin. Entscheiden kann er idR gar nichts, weil nicht die befugte Stelle, wie du schreibst.

Insgesamt gilt im ÖD: Übernimm nie zusätzliche/andere Aufgaben, bevor die Auswirkungen auf die Eingruppierung geregelt sind und diese auch offiziell (vorübergehend oder fix) übertragen wurden.
(Gut, Teil 1 gilt eigentlich überall, nicht nur im ÖD!)

Jeuni:

--- Zitat von: troubleshooting am 30.01.2025 10:17 ---Das klingt als wäre die Tätigkeitsbeschreibung von extern angepasst worden, ohne eine formale Übertragung der eigentlichen befugten Stelle.

--- End quote ---

Naja, die AVB wurde so geschrieben und angepasst und an die Personalstelle geschickt, dass sich theoretisch laut deren Überprüfung (also von Land) eine EG12 ergeben müsste. Demnach wären die dort aufgeführten Tätigkeiten zum 01.08.2023 übertragen worden, also auch von der Personalstelle.
Zumindest war es so angedacht!?

ike:
- Gewerkschaftsmitglied werden
oder
- bereits vorhandene Rechtsschutzversicherung aktivieren.

- kompetenten Rechtsanwalt finden

- Klage einreichen

- Über höheres Gehalt und Nachzahlung freuen

- 10% der Nachzahlung an den Berater abtreten

Jeuni:

--- Zitat von: troubleshooting am 30.01.2025 12:52 ---
--- Zitat von: Jeuni am 30.01.2025 11:42 ---Ja, die Personalstelle ist sozusagen der Vertreter des Arbeitsgebers, also dem Land. Soweit, so gut.

Eine Lohnerhöhung läuft doch trotzdem folgendermaßen ab:
Mitarbeiter geht zum Vorgesetzten und sagt ich mache Tätigkeiten abc und daraußfolgend möchte ich Gehalt xy. Vorgesetzter sagt ja oder nein. Bejaht er die ganze Sache, leitet doch der Vorgesetzte die Lohnerhöhung ein. Oder nicht?


--- End quote ---


An dieser Stelle ein klares Nein!

a) Der Vorgesetzte will zusätzliche oder geänderte Tätigkeiten vergeben. Das und die Folgen bespricht er zuallererst mit der Pers. Vorher kommt der MA nur insofern ins Spiel, dass der Chef unverbindlich mitteilen kann:... hier das kommt, würdest du das wollen?
Wenn das formale geklärt ist - und erst dann, werden die Tätigkeiten übertragen.

b) der MA hat schon immer die Tätigkeiten ausgeübt und es gibt Unstimmigkeiten über die richtige Eingruppierung. Aber, da wäre der Vorgesetzte nur bestätigend drin. Entscheiden kann er idR gar nichts, weil nicht die befugte Stelle, wie du schreibst.

Insgesamt gilt im ÖD: Übernimm nie zusätzliche/andere Aufgaben, bevor die Auswirkungen auf die Eingruppierung geregelt sind und diese auch offiziell (vorübergehend oder fix) übertragen wurden.
(Gut, Teil 1 gilt eigentlich überall, nicht nur im ÖD!)

--- End quote ---

Zu a): Genau, so wurde es formell auch gemacht. Also mein Vorgesetzter hat die Tätigkeiten zusammengefasst, und das mit Hilfe der Personalstelle seines Institutes, um genau die geforderte EG12 auch zu bekommen. Diese AVB wurde dann an unsere Personalstelle mit der Bitte um Überprüfung der Eingruppierung gesendet.
Dieser ganze Vorgang dauert nun mittlerweile 18 Monate und wurde als Ergebnis mit der EG11 unserer Personalstelle bewertet.
Das widerspricht sich mit meinem vorangegangen Post, siehe oben, da ja bereits im Vorfeld die AVB für eine EG12 geschrieben wurde (mit Hilfe der Personalstelle des Institutes meines Profs.)

Ist etwas schwierig zu erklären, und das schriftlich und in Kurzform^^

Sorry für die Verwirrung..

Jeuni:

--- Zitat von: ike am 30.01.2025 13:12 ---- Gewerkschaftsmitglied werden
oder
- bereits vorhandene Rechtsschutzversicherung aktivieren.

- kompetenten Rechtsanwalt finden

- Klage einreichen

- Über höheres Gehalt und Nachzahlung freuen

- 10% der Nachzahlung an den Berater abtreten

--- End quote ---

Das hast du wohl Recht, nur widerstrebt es mir, meinen Arbeitgeber zu verklagen. Ich bin der Meinung man sollte sinnvoll und konstruktiv zusammenarbeiten. Aber wahrscheinlich ist das nicht immer möglich...

Also gibt es für mich drei Möglichkeiten:
- Gespräch abwarten und die Personaler überzeugen, dass hier ein Irrtum der Bewertung meiner Tätigkeiten vorliegt.
-Klage einreichen.
-Arbeitgeber suchen, welcher die geleisteten Tätigkeiten angemessen bezahlt, ohne dieses ganze Hin und Her, welches mich unendlich nervt.

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