Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?
Du gehst davon aus, dass die Personalstelle dir quasi als Kunden das bestmögliche Resultat gewähren möchte. Meiner Erfahrung nach entspricht das nicht der primären Zielsetzung der meisten Personalstellen im öffentlichen Dienst (Ausnahmen existieren). Auf der Liste rangieren oft darüber:
- Fälle schnellstmöglich abarbeiten (aufgrund Zeit- und massivem Personalmangel seitens der Personaler, es gibt einfach keine Kapazitäten), da fünf mal mit euch hin und her zu kommunizieren dauert, dann lieber einfach mal ne E11 raushauen, vllt gebt ihr ja damit schon Ruhe
- Verständnis als Personalverwaltung, nicht Personalentwicklung oder HR wie in der Wirtschaft, man berät nicht, man arbeitet nur ab
- vermeintliches Binnengefüge der Organisation erhalten (niemand darf bevorzugt werden!), denn
- der Rechnungshof kommt! Alles was nicht 0815 und sofort einfach begründbar ist wird abgelehnt, weil was wenn der Rechnungshof kommt und es dann kassiert!!! 1!1
- Unwissenheit Was die EGO angeht, da wird halt alles so eingruppiert wie in den nur marginal relevanten Präzedenzfällen der letzten zwanzig Jahre
Die Kombination daraus führt zu "die einstellende Stelle muss mir die Tätigkeit beschreiben, daraus lege ich die EG fest", denn nur so herum ist es vermeintlich rechtssicher aus Sicht der Personalverwaltung. Mithelfen zu formulieren, wie der Mitarbeiter höher eingestuft wird, wird als Verfälschung gesehen, denn dann würde man sich ja nicht mehr an den Tätigkeiten orientieren, sondern diese dem Mitarbeiter anpassen.
Wie gesagt, Ausnahmen existieren, dankenswerterweise in Teilen auch an meiner aktuellen Einrichtung. Aber auch die sind leider massiv überlastet.