Autor Thema: Höhergruppierungsantrag: Nach 18 Monaten Wartezeit immer noch kein Ergebnis  (Read 4631 times)

Jeuni

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Hallo liebes Forum,

ich warte nun seit Juli 2023 auf meine Höhergruppierung von der EG10/3 in die EG12/3.

Ich bin als technischer Angestellter an einer Universität eingestellt. Ich führe eine Abteilung mit 5 Mitarbeitern, welche drei verschiedene Fachbereiche inne hat. Alle Entwicklungen für den wissenschaftlichen Gerätebau gehen über meinen Tisch und werden von der Entwicklung/Konstruktion mechanischer und elektromechanischer Baugruppen und Teile + deren Fertigungsunterlagen und der Fertigung, über den Einkauf der benötigen Halbzeug und Materialien usw. via SAP, der Mitarbeiterführung, der Erstellung von Kostenplänen und Abrechnung der ausgeführten Aufträge im SAP alleinig von mir ausgeführt und geleitet. Alles in Allem erledige ich die Projektierung der Arbeitsaufgaben zu 100% und übernehme die Verantwortung für den Arbeitsschutz meiner Mitarbeiter und die Sicherheit der entwickelten und gebauten Geräte. Das ist eine kurze Zusammenfassung meiner Tätigkeiten ;)

Nun habe ich vergangene Woche einen Brief der Personalabteilung mit der Änderung der EG10 in die EG11 erhalten. Darin stand, sinngemäß und mit viel blabla, das meine Tätigkeiten nicht über die besondere Schwierigkeit der EG11 hinausgehen. Daraufhin war ich sehr perplex (um es gelinde auszudrücken) und habe meinen Vorgesetzten, also meinen Institutsdirektor, welcher auch das ganze Verfahren der Höhergruppierung eingeleitet hat, kontaktiert. Für uns hat das Personaldezernat meine übertragenen Tätigkeiten falsch eingestuft und seit 18 Monaten einfach nicht die nötige Arbeit geleistet.

Mein Prof. hat in den letzten 18 Monaten unzählige Mails geschrieben und Telefonate geführt zwecks meiner Eingruppierung und das Personaldezernat scheint völlig überlastet und unfähig zu sein. Keiner weiß was dort los ist, das ist eine Frechheit wie hier mit den Mitarbeitern umgegangen wird. Zumal mein Prof. ein international erfolgreicher Wissenschaftler ist und er in letzter Zeit schon mehrfach seinen Unmut kundgetan hat.

Daraufhin habe ich ein Gespräch mit der Sachgebietsleitung erzwungen. Jetzt überlege ich über mein Vorgehen: Ich würde denen (nochmals) lang und breit meine Tätigkeiten darlegen und auf eine Neubewertung meiner Tätigkeiten drängen.
Wie seht ihr das, hat schon jemand die gleiche Erfahrung gemacht und bestenfalls Erfolg damit gehabt?

Ich frage mich auch wie jemand im Personaldezernat Tätigkeiten bewertet, ohne auch nur ansatzweise fachliche Expertise zu haben? Wie läuft die Bewertung solcher Tätigkeiten ab?

Über Erfahrungen/Meinungen eurerseits freue ich mich sehr...

VG
Jeuni

FearOfTheDuck

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Eingruppiert ist man immer korrekt, das geht gar nicht anders. Insofern wartet man nicht auf Höhergruppierung, da hierzu niemand was tun muss. Die Rechtsmeinung des AG, die er sich zur EG bildet, kann von der des AN abweichen. Wenn einer den anderen dann nicht von seiner Rechtsmeinung überzeugen kann, hilft nur eins: Eingruppierungsfeststellungsklage.

Hast du innerhalb des Prozesses deine Ansprüche wirksam schriftlich geltend gemacht? Ansonsten wäre das dein allererster Schritt.

Nun ja, die Personaler sind mitunter dazu da, die Rechtsmeinung zur Eingruppierung für den AG zu bilden. In der Regel werden sie neben der Entgeltordnung einschlägige Werke zu Rate ziehen, notfalls wenden sie sich an externe Experten (schlechtestenfalls scheinen sie allerdings zu würfeln ;) ). Es geht auch nicht darum, die fachliche Tiefe ausloten zu können, sondern die Tätigkeit anhand innerhalb der EGO mehr oder weniger zielsicher einzuordnen.

Organisator

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Die Eingruppierung richtet sich immer nach den übertragenen Tätigkeiten. Diese müssen so beschrieben sein, dass sich der zuständige Mitarbeiter im z.B. Personalbereich ein Bild darüber machen kann und die in der Entgeltordnung vorgesehenen Tätigkeitsmerkmale prüfen kann.
Insoweit ist es Usus, dass ein Nicht-Fachmann die fachlichen Tätigkeiten bewertet.

Gemäß Tarifvertrag bist du vom Zeitpunkt der Aufgabenübertragung (hier mutmaßlich 07/2023) in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert. Wenn du meinst, nicht das passende Entgelt dafür zu bekommen, musst du dies gegenüber deinem Arbeitgeber (also typischerweise der Personalbereich, nicht die direkte Führungskraft) deutlich machen. So du nicht das gewünschte Ergebnis erreichst, gibt es eine unabhängige Stelle, die über die Eingruppierung entscheidet: das Arbeitsgericht. Hierzu gibt es eine Eingruppierungsfeststellungsklage.

Wie du siehst, ist ein Höhergruppierungsantrag tariflich nicht vorgesehen und braucht somit vom Arbeitgeber weder beachtet noch bearbeitet werden.

Im konkreten Fall würde ich prüfen, welche Tätigkeitsmerkmale die E12 voraussetzt. Hier irritiert mich, dass mit dem Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit" argumentiert wird, da dieses - zumindest in der Entgeltordnung Bund - der E12 zugeordnet wird, nicht der E11. Ggf. schaust du dazu in die für die Länder passende Entgeltordnung.

Meine Vermutung ist, dass du noch nicht über die notwendige dreijährige praktische Erfahrung verfügst, die für die E12 (Bund) notwendig ist.

Jeuni

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Erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten!

Das Wort "Höhergruppierungsantrag" ist vielleicht etwas umgangssprachlich ausgedrückt. Das Vorgehen war folgendermaßen:
Meine Arbeitsvorgangsbeschreibung wurde angepasst/geändert (laut meiner Tätigkeiten welche ich übernommen hab) und anschließend, zum 01.08.2023, an die Personalstelle mit der Bitte um Neubewertung (unserer Meinung nach in die EG12) geschickt.
Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?

Das macht für mich den Eindruck, als ob hier wirklich gewürfelt wird... ^^

Ich bin seit 2021 in der EG10 eingruppiert, das würde zumindest das Argument mit der 3jährigen Berufserfahrung rechtfertigen.
Die Ansprüche habe ich zum 01.08.2023 geltend gemacht und der Bewertung meiner Tätigkeiten widersprochen. Daraufhin wurde ein Gesprächstermin festgesetzt.

VG
Jeuni

Tagelöhner

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Viel wahrscheinlicher ist, dass hier wie so oft in der Praxis Haushaltsrecht mal wieder Tarifrecht schlägt. Und dieser Umstand kann zumeist nur durch externen Zwang durch einen Fachanwalt und ein Arbeitsgericht geändert werden, falls tatsächlich rechtswidriges Verhalten seitens deines Arbeitgebers vorliegt.

Wenn im Haushaltsplan keine E12-Stelle vorhanden ist, wird man dich auch nicht danach bezahlen. Hier kommt es dann oft dazu, dass die Tätigkeitsdarstellung/Stellenbeschreibung so verändert wird, dass das gewünschte Endergebnis (in dem Fall eben E11, weil vermutlich nur eine E11-Stelle verfügbar ist) dabei herauskommt. Dies lässt sich durch Formulierungen und Anpassung von Zeitanteilen erreichen.

Vielleicht ist die E11-Eingruppierung aber auch tatsächlich bereits zutreffend und das Tätigkeitsfeld gibt einfach nicht mehr her.

Dein Prof. ist halt höchstwahrscheinlich nicht in Personalangelegenheiten vertretungsberechtigt für deinen Arbeitgeber (das entsprechende Land).

Rowhin

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Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?

Du gehst davon aus, dass die Personalstelle dir quasi als Kunden das bestmögliche Resultat gewähren möchte. Meiner Erfahrung nach entspricht das nicht der primären Zielsetzung der meisten Personalstellen im öffentlichen Dienst (Ausnahmen existieren). Auf der Liste rangieren oft darüber:

- Fälle schnellstmöglich abarbeiten (aufgrund Zeit- und massivem Personalmangel seitens der Personaler, es gibt einfach keine Kapazitäten), da fünf mal mit euch hin und her zu kommunizieren dauert, dann lieber einfach mal ne E11 raushauen, vllt gebt ihr ja damit schon Ruhe
- Verständnis als Personalverwaltung, nicht Personalentwicklung oder HR wie in der Wirtschaft, man berät nicht, man arbeitet nur ab
- vermeintliches Binnengefüge der Organisation erhalten (niemand darf bevorzugt werden!), denn
- der Rechnungshof kommt! Alles was nicht 0815 und sofort einfach begründbar ist wird abgelehnt, weil was wenn der Rechnungshof kommt und es dann kassiert!!! 1!1
- Unwissenheit Was die EGO angeht, da wird halt alles so eingruppiert wie in den nur marginal relevanten Präzedenzfällen der letzten zwanzig Jahre

Die Kombination daraus führt zu "die einstellende Stelle muss mir die Tätigkeit beschreiben, daraus lege ich die EG fest", denn nur so herum ist es vermeintlich rechtssicher aus Sicht der Personalverwaltung. Mithelfen zu formulieren, wie der Mitarbeiter höher eingestuft wird, wird als Verfälschung gesehen, denn dann würde man sich ja nicht mehr an den Tätigkeiten orientieren, sondern diese dem Mitarbeiter anpassen.

Wie gesagt, Ausnahmen existieren, dankenswerterweise in Teilen auch an meiner aktuellen Einrichtung. Aber auch die sind leider massiv überlastet.

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Das Wort "Höhergruppierungsantrag" ist vielleicht etwas umgangssprachlich ausgedrückt. Das Vorgehen war folgendermaßen:
Meine Arbeitsvorgangsbeschreibung wurde angepasst/geändert (laut meiner Tätigkeiten welche ich übernommen hab) und anschließend, zum 01.08.2023, an die Personalstelle mit der Bitte um Neubewertung (unserer Meinung nach in die EG12) geschickt.
Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?

Das macht für mich den Eindruck, als ob hier wirklich gewürfelt wird... ^^

Ich bin seit 2021 in der EG10 eingruppiert, das würde zumindest das Argument mit der 3jährigen Berufserfahrung rechtfertigen.
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Das kommt häufig vor, dass eine direkte Führungskraft gerne eine bestimmte Eingruppierung möchte, dies aber tariflich überhaupt nicht umsetzbar ist. Insofern ist auch das Ergebnis nicht überraschend, die Aussagen bzw. das Vorgehen der Führungskraft eher unglücklich.

Insofern muss das auch nicht an einem bestimmten Wording liegen, ggf. entsprechen deine Tätigkeiten einfach nicht der höheren Entgeltgruppe.

Ich würde mit einer kompetenten Stelle im Personalbereich / Stellenbewertung ein Gespräch suchen und mir erklären lassen, warum es nicht für die E12 reicht; bzw. was für die E12 notwendig wäre.

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Das Wort "Höhergruppierungsantrag" ist vielleicht etwas umgangssprachlich ausgedrückt. Das Vorgehen war folgendermaßen:
Meine Arbeitsvorgangsbeschreibung wurde angepasst/geändert (laut meiner Tätigkeiten welche ich übernommen hab) und anschließend, zum 01.08.2023, an die Personalstelle mit der Bitte um Neubewertung (unserer Meinung nach in die EG12) geschickt.

Rückfrage hierzu: Von wem wurde die Arbeitsvorgangsbeschreibung angepasst?
Wenn dies vom Prof. erfolgte und der dazu keine Befugnis hatte, wird es schwierig.
Insbesondere stellt sich mir die Frage, wie (Form) und von wem (Berechtigung) die neuen Tätigkeiten übertragen wurden?

Jeuni

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Viel wahrscheinlicher ist, dass hier wie so oft in der Praxis Haushaltsrecht mal wieder Tarifrecht schlägt. Und dieser Umstand kann zumeist nur durch externen Zwang durch einen Fachanwalt und ein Arbeitsgericht geändert werden, falls tatsächlich rechtswidriges Verhalten seitens deines Arbeitgebers vorliegt.

Wenn im Haushaltsplan keine E12-Stelle vorhanden ist, wird man dich auch nicht danach bezahlen. Hier kommt es dann oft dazu, dass die Tätigkeitsdarstellung/Stellenbeschreibung so verändert wird, dass das gewünschte Endergebnis (in dem Fall eben E11, weil vermutlich nur eine E11-Stelle verfügbar ist) dabei herauskommt. Dies lässt sich durch Formulierungen und Anpassung von Zeitanteilen erreichen.

Vielleicht ist die E11-Eingruppierung aber auch tatsächlich bereits zutreffend und das Tätigkeitsfeld gibt einfach nicht mehr her.

Dein Prof. ist halt höchstwahrscheinlich nicht in Personalangelegenheiten vertretungsberechtigt für deinen Arbeitgeber (das entsprechende Land).

Ja, das kann alles sein. Auch das vielleicht keine Stelle vorhanden ist. Das wäre auch eine einfache Erklärung gewesen und hätte man mir das so mitgeteilt, wäre ich sicherlich zu Kompromissen bereit gewesen.

Jeuni

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Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?

Du gehst davon aus, dass die Personalstelle dir quasi als Kunden das bestmögliche Resultat gewähren möchte. Meiner Erfahrung nach entspricht das nicht der primären Zielsetzung der meisten Personalstellen im öffentlichen Dienst (Ausnahmen existieren). Auf der Liste rangieren oft darüber:

- Fälle schnellstmöglich abarbeiten (aufgrund Zeit- und massivem Personalmangel seitens der Personaler, es gibt einfach keine Kapazitäten), da fünf mal mit euch hin und her zu kommunizieren dauert, dann lieber einfach mal ne E11 raushauen, vllt gebt ihr ja damit schon Ruhe
- Verständnis als Personalverwaltung, nicht Personalentwicklung oder HR wie in der Wirtschaft, man berät nicht, man arbeitet nur ab
- vermeintliches Binnengefüge der Organisation erhalten (niemand darf bevorzugt werden!), denn
- der Rechnungshof kommt! Alles was nicht 0815 und sofort einfach begründbar ist wird abgelehnt, weil was wenn der Rechnungshof kommt und es dann kassiert!!! 1!1
- Unwissenheit Was die EGO angeht, da wird halt alles so eingruppiert wie in den nur marginal relevanten Präzedenzfällen der letzten zwanzig Jahre

Die Kombination daraus führt zu "die einstellende Stelle muss mir die Tätigkeit beschreiben, daraus lege ich die EG fest", denn nur so herum ist es vermeintlich rechtssicher aus Sicht der Personalverwaltung. Mithelfen zu formulieren, wie der Mitarbeiter höher eingestuft wird, wird als Verfälschung gesehen, denn dann würde man sich ja nicht mehr an den Tätigkeiten orientieren, sondern diese dem Mitarbeiter anpassen.

Wie gesagt, Ausnahmen existieren, dankenswerterweise in Teilen auch an meiner aktuellen Einrichtung. Aber auch die sind leider massiv überlastet.

Genauso denke ich mir das auch. Deine Stichpunkte sind sehr zutreffend. ;)

Zu den Präzedenzfällen: In meinem direkten Arbeitsumfeld, gibt es durchaus Kollegen, welche ohne Personalverantwortung und als "normaler" Mitarbeiter, eine EG13 erhalten. Da frage ich mich was diese Tätigkeitsbeschreibung wohl enthalten muss...^^
Ein "Laboringenieur" bekommt bei uns die EG11. So ist das Lohngefüge. Da bin ich mir meiner geforderten EG12 im Mittelfeld :)

Jeuni

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Das Wort "Höhergruppierungsantrag" ist vielleicht etwas umgangssprachlich ausgedrückt. Das Vorgehen war folgendermaßen:
Meine Arbeitsvorgangsbeschreibung wurde angepasst/geändert (laut meiner Tätigkeiten welche ich übernommen hab) und anschließend, zum 01.08.2023, an die Personalstelle mit der Bitte um Neubewertung (unserer Meinung nach in die EG12) geschickt.
Nun frage ich mich jedoch, wenn mein Vorgesetzter der Meinung ist, dass ich die EG12 bekommen soll, dies nicht in Zusammenarbeit mit der Personalsachbearbeiterin umsetzt wird. Die Kollegen hätten doch Rücksprache mit meinem Prof. halten können/müssen und das wording, welches weder ich noch mein Prof. kennen, anpassen müssen. Oder sehe ich das falsch?

Das macht für mich den Eindruck, als ob hier wirklich gewürfelt wird... ^^

Ich bin seit 2021 in der EG10 eingruppiert, das würde zumindest das Argument mit der 3jährigen Berufserfahrung rechtfertigen.
Die Ansprüche habe ich zum 01.08.2023 geltend gemacht und der Bewertung meiner Tätigkeiten widersprochen. Daraufhin wurde ein Gesprächstermin festgesetzt.

VG
Jeuni

Das kommt häufig vor, dass eine direkte Führungskraft gerne eine bestimmte Eingruppierung möchte, dies aber tariflich überhaupt nicht umsetzbar ist. Insofern ist auch das Ergebnis nicht überraschend, die Aussagen bzw. das Vorgehen der Führungskraft eher unglücklich.

Insofern muss das auch nicht an einem bestimmten Wording liegen, ggf. entsprechen deine Tätigkeiten einfach nicht der höheren Entgeltgruppe.

Ich würde mit einer kompetenten Stelle im Personalbereich / Stellenbewertung ein Gespräch suchen und mir erklären lassen, warum es nicht für die E12 reicht; bzw. was für die E12 notwendig wäre.

Nun ja... mein Vorgesetzter ist Direktor eines weiteren, hier ansässigen Forschungsinstitutes und über deren Personalabteilung haben wir die Tätigkeitsbeschreibung anpassen lassen. Weil an unserer Uni niemand zur Kooperation bereit ist/war. Insofern denke ich, ohne ein Personaler zu sein, dass die AVB dementsprechend angepasst wurde, denn das Institut bezahlt auch laut TVL.

Also wie man sieht, ist es schwer eine kompetente Stelle in der Personalstelle zu finden.... leider ist meine eigentliche, super "Personaltante" in Elternzeit. Ungünstig für mich...

troubleshooting

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Das klingt als wäre die Tätigkeitsbeschreibung von extern angepasst worden, ohne eine formale Übertragung der eigentlichen befugten Stelle.

Organisator

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Also wie man sieht, ist es schwer eine kompetente Stelle in der Personalstelle zu finden.... leider ist meine eigentliche, super "Personaltante" in Elternzeit. Ungünstig für mich...

Typischerweise ist die Personalstelle die befugte Stelle um Aufgaben zu übertragen und die kompetente Stelle, um eine Meinung zur Eingruppierung zu bilden.

Insoweit kann und darf auch nur die Personalstelle entsprechende Aussagen zur Eingruppierung treffen bzw. sich dazu erklären. Die Meinung der Führungskraft ist dabei eher zweitrangig.

Jeuni

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Ja, die Personalstelle ist sozusagen der Vertreter des Arbeitsgebers, also dem Land. Soweit, so gut.

Eine Lohnerhöhung läuft doch trotzdem folgendermaßen ab:
Mitarbeiter geht zum Vorgesetzten und sagt ich mache Tätigkeiten abc und daraußfolgend möchte ich Gehalt xy. Vorgesetzter sagt ja oder nein. Bejaht er die ganze Sache, leitet doch der Vorgesetzte die Lohnerhöhung ein. Oder nicht?
Ich kann ja nicht, an meinem Vorgesetzten vorbei, direkt zur Personalstelle gehen und Gehalt xy fordern. Dann würde ich den Dienstweg nicht einhalten und der "Krieg" würde hier ausbrechen. ;)
Alles Weitere, also die richtige Formulierung der AVB usw. müsste doch die Personalstelle erledigen, in Zusammenarbeit mit meinem Vorgesetzten.

Auch gab es in meinem Fall schon die Gespräche (zwischen meinem Vorgesetzten und der Personalleiterin) wie und woraus mein Gehalt finanziert wird. Das ist also alles geklärt...

Rowhin

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Eine Lohnerhöhung läuft doch trotzdem folgendermaßen ab:
Mitarbeiter geht zum Vorgesetzten und sagt ich mache Tätigkeiten abc und daraußfolgend möchte ich Gehalt xy. Vorgesetzter sagt ja oder nein. Bejaht er die ganze Sache, leitet doch der Vorgesetzte die Lohnerhöhung ein. Oder nicht?


Nicht ganz. Der Knackpunkt ist da die Aussage "ich mache Tätigkeiten abc", im Präsens, also der Mitarbeiter erledigt bereits höherwertige Tätigkeiten. Da kommen sofort die Fragen auf: Wann wurden die höherwertigen Tätigkeiten übertragen? Ergibt sich daraus tatsächlich eine Höhergruppierung? Erledigt der Mitarbeiter diese Tätigkeiten schon länger, eventuell gar von Beginn der Einstellung an? Handelt es sich dabei dann um einen zu korrigierenden Eingruppierungsirrtum, gar rückwirkend?

Es läuft halt nicht wie in der Privatwirtschaft, wo man zum Chef gehen kann und sagen, Chef, ich will mehr Verantwortung und/oder mehr Geld. Hier ergibt sich das mehr Geld automatisch aus den Tätigkeitsmerkmalen. Und wenn dem Mitarbeiter die höheren Tätigkeiten nicht offiziellst von der befugten Stelle übertragen wurden, wird es kompliziert.

Diese temporale Komponente aber mal beiseite gelassen, ja, der Weg ist erstmal zum Chef. Aber die Übertragung findet nicht unbedingt unmittelbar durch ihn statt, ebensowenig eben die Eingruppierung der Tätigkeiten.

Und da wären wir wieder im Zirkelschluss an dem Punkt, dass man jetzt erwarten könnte, dein Chef und die Personalabteilung würden dann zusammenarbeiten und das möglichst beste für dich rausholen, indem die Tätigkeiten entsprechend beschrieben werden. Aber dazu siehe oben. Es sind halt zwei grundsätzlich verschiedene Herangehensweisen, von Seiten des AN oder von Seiten der Stelle.