Du hast einen befristeten Vertrag, sie müssen dir theoretisch gar nichts sagen. Denn, wie gesagt, du weißt von Anfang an, dass der Vertrag am 30.06. endet. Insofern braucht es keine Begründung für eine unterbliebene Verlängerung.
Begründung ist darauf bezogen, wie der AG den unbefristeten Vertrag für die Kollegin rechtfertigt, wenn er zur Besetzung der unbefristeten Stelle mit dem am besten geeigneten Mitarbeiter kein Auswahlverfahren durchführt, das die Chancengleichheit aller Kollegen sicherstellt.
Was sagt die Personalvertretung dazu? Gibt es Dienstvereinbarungen, die Regelungen zur Stellenbesetzung treffen?