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Team überbesetzt - wer muss gehen?
IsabelW:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 31.01.2025 15:09 ---
--- Zitat ---Kann der AG im Rahmen der Prüfung einer betriebsbedingten Kündigung die Mitarbeiter A und D aus der Vergleichsgruppe rausnehmen, weil sie die einzigen sind, mit deren Kenntnissen die Arbeitsgruppe überhaupt ihre Arbeit bewältigen kann? (§ 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG) - also quasi nur eine Vergleichsgruppe aus den fachfremden Mitarbeitern bilden?
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Du schreibst zunächst es soll nur eine Umsetzung erfolgen. Da kann der AG umsetzen, wen er will. Er muss dafür überhaupt keine Kriterien festlegen. Es reicht das er für seine Entscheidung "billiges Ermessen" walten lässt. Billiges Ermessen bedeutet, dass der AG alle beteiligten Interessen – die eigenen, aber auch die der Arbeitnehmer – berücksichtigen muss und aufgrund dessen eine Entscheidung trifft. Die Latte dafür liegt ziemlich niedrig.
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Danke Dir!
Ja ich hatte es so in Erinnerung, dass Willkürumsetzungen tabu sind und der AG die AN Interessen auch berücksichtigen muss. Ich finde es in der vorliegenden Konstellation schwierig, wenn 2 Personen mangels fachlicher Eignung quasi nicht umsetzbar sind und es rein aus diesem Grund z.B. A treffen muss. Das wäre dann schon spannend, was der AG da alles in den Abwägungstopf rein wirft.
IsabelW:
--- Zitat von: Schmitti am 31.01.2025 22:50 ---4 Leute im Team, davon 2 mit Teamkonflikt, und 2 ohne. Mit wem haben denn die 2 dann Konflikte?
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Das Gesamtteam besteht aus 17 Leuten plus Gruppenleiter, siehe oben.
KlammeKassen:
--- Zitat von: IsabelW am 01.02.2025 08:24 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 31.01.2025 11:31 ---
--- Zitat von: IsabelW am 30.01.2025 19:24 ---
Aber kann man auf eine geringerwertige Stelle umgesetzt werden, solange der AG die vorherige Entgeltgruppe weiter zahlt? Man hat doch schon einen Anspruch auf eine ansatzweise gleichwertige Stelle? Wobei ich da auch denke, dass der Arbeitnehmer das kaum selbst anzweifeln wird, wenns sich bei EG 10 dann halt zwischen 9 und 10 bewegt ..
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Sind diese Personen auf EG10 (B und C), obwohl sie fachfremd sind und nicht mal alleine arbeiten können? EG10 erfordert eigentlich selbstständiges Arbeiten sowie die Bearbeitung von besonders Bedeutung und Schwierigkeit - eigentlich alleine und selbstständig 8)
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Ja und das dürfte bayernweit in unserem Arbeitsbereich auch relativ einmalig sein. :o Es gibt in unserem Team ja verschiedene Stellen - auf eine davon würde B fachlich etwas besser passen, erfüllt dort aber die Voraussetzungen nicht, die die Regierung für diese Stelle erwartet. Ich weiß auch nicht, was die Ex-Leitung damals geritten hat, diese Person dann auf die Verwalterstelle zu setzen .. angeblich hätte sich niemand mit Verwaltungsrechtskenntnissen beworben (was im absoluten Regelfall sonst dazu führt, dass halt einfach nochmal ausgeschrieben wird) ..
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ok wow, das ist echt krass. Zumindest würde sonst auch eine tiefer eingruppiert werden, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. Kein Wunder, dass diese Person nicht wegwill. Ständig krankfeiern und nicht mal die Voraussetzungen erfüllen, die für die Stelle erforderlich wäre. EG10 ist dafür ein super "Schmerzensgeld" für sie
ich1974:
Falls AG im Haus keine geeignete Stelle für B oder C hätte, wäre noch eine Kündigung von B oder C möglich.
28vwvfg:
--- Zitat von: IsabelW am 01.02.2025 08:26 ---
--- Zitat von: 28vwvfg am 31.01.2025 13:47 ---Für mich hört sich das so an als ob TE und Person A identisch sind und TE deshalb nach Zuspruch fischt. Aus diesem Grund würde ich auch nicht soviel auf die zu bildenden Vergleichsgruppen geben da der Sachverhalt verzerrt sein wird. Wenn es nämlich so eindeutig wäre wie oben beschrieben, wäre das für jeden mit einem „einschlägig verwaltungsrechtlichem Studium“ offensichtlich.
Wenn man das also außen vor lässt ist Person A zu kündigen.
Hier können wir aber sowieso nur Mutmaßen und das Hauptamt/die Personalabteilung wird schon die richtige Person finden
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Der aufmerksame Leser hat auf Seite 1 schon erfahren, dass ich Person D bin. Die Chefs wollen mich und A behalten. Es hängen aber alle in der Luft, weil wir z.B. nicht wissen, ob wir A behalten dürfen (weil sie halt als letzte zu uns kam und universell überall im Haus einsetzbar wäre)
Ich habe das bewusst nicht rein geschrieben, weil ich bei Personen wie Dir vermute, dass aus wie auch immer gearteten persönlichen Empfindungen die Antwort in der Sache dann verfälscht wird .. Vielleicht bist Du ja jetzt spontan für Person D, weil Du jetzt weißt, dass ich Person D bin? ;D
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Die Antwort in der Sache wird alleine schon dadurch verfälscht, dass du als betroffene Person dir eine Antwort erhoffst welche dein Gefühlszustand bestätigt.
Das Kontra dann bei dir schlecht ankommt(siehe auch andere Antworten) unterstreicht nur die Annahme.
Lass es doch einfach deine Personalabteilung klären, der Zuspruch den du hier erhaschen möchtest bringt doch „die Sache“ nicht weiter sondern ist nur für dein Ego.
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