Autor Thema: Dienstreisekosten bei Mobilem Arbeiten  (Read 1158 times)

JuliaD

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Dienstreisekosten bei Mobilem Arbeiten
« am: 30.01.2025 08:49 »
Ich habe eine Frage zu einem etwas komplexen Fall, bei dem es um die Übernahme von Kosten für Dienstreisen aus dem Mobilen Arbeiten geht und ich frage hier sowohl als Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst (TVL) als auch als Leiterin eines EU-Projektes, in dem ich mittlerweile 16 Jahre beschäftigt bin.

Im Rahmen eines Betriebsüberganges wurde meinem ebenfalls langjährigen Kollegen und mir eine Ergänzung zu unserem Arbeitsvertrag bewilligt, in dem wir im Rahmen unserer Projektbeschäftigung im „mobilen Arbeiten“ beschäftigt sind. Grund dafür war der Wechsel an einen entfernteren Arbeitsort in Rheinland-Pfalz. Für mich liegt der neue Arbeitsort jetzt 150 km von meinem Wohnort entfernt und für meinen Kollegen ca. 100 km. Der Start war Anfang 2024.

Nach einem Jahr entschied unsere neue  Geschäftsführerin, dass Kosen für Dienstreisen nur noch maximal in Höhe der Reisekosten ab Dienstort erstattet werden. Sie bezieht sich korrekterweise auf das Landesreisekostengesetz von Rheinland-Pfalz. Zum Mobilen Arbeiten gibt es leider keine Regelung im Gesetz.
Das bedeutet nun für uns, dass wir ab sofort einen Teil unserer Dienstreisekosten selbst zu tragen haben, wobei Dienstreisen bei uns sehr häufig vorkommen und praktisch gesehen das „Mobile Arbeiten“ von zu Hause erledigt wird. Leider haben viele interne Diskussionen nichts an dieser Entscheidung ändern können.
Meine Frage: Wie vereinbart sich das mit unseren Rechten als Arbeitnehmer? Als Projektleiterin sehe ich hier auch projektschädigende Auswirkungen, da wir zukünftig die Dienstreisen vermeiden, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Gibt es eine Möglichkeit den Fall zu lösen, eine Schiedsstelle, einen Ansprechpartner? Wir möchten ungerne den Rechtsweg als AN gehen. Vielen Dank vorab für ein Feedback.

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Antw:Dienstreisekosten bei Mobilem Arbeiten
« Antwort #1 am: 30.01.2025 09:20 »
Beim Bund gibt es eine entsprechende Klarstellung zu Telearbeit (oder vergleichbares) in der Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz. https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01062005_D630201171.htm

Du kannst ja mal schauen, ob Du auf Landesebene da auch fündig wirst. Ansonsten hilft ein Blick in die Niederschrift zu Deinem Arbeitsvertrag. Da stehen auch die möglichen Arbeitsorte drin. Eventuell wurde diese Niederschrift ja angepasst, als du ins HomeOffice gezogen bist.

Du könntest Dich zur Klärung des Sachverhalts an die Personalvertretung bzw. die übergeordnete Stelle (Ministerium etc.) wenden.

JuliaD

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Antw:Dienstreisekosten bei Mobilem Arbeiten
« Antwort #2 am: 30.01.2025 09:25 »
Hallo und vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Rückmeldung und den Link zum BVA. Ich werde das gleich lesen. ich kannte bisher einen anderen Link zum BVA, bei dem es speziell um Kostenübernahme bei Dienstreisen aus dem mobilen Arbeiten geht.

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Dienstreisen/nach-der-reise/140dienstreise_und_mobile_arbeit.html

Diesen habe ich bereits an meine Chefin geschickt um sie um Prüfung zu bitten. Leider hat sie sich auf die für uns geltenden Landesvorschriften verwiesen, und leider haben wir auch keinen Personalrat.

Das Ministerium, dem wir direkt unterstehen versuche ich im nächsten Schritt um Unterstützung zu bitten, jedoch erwarte ich da nicht sehr viel Unterstützung, ehrlich gesagt.
« Last Edit: 30.01.2025 09:32 von JuliaD »

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Antw:Dienstreisekosten bei Mobilem Arbeiten
« Antwort #3 am: 30.01.2025 09:32 »
Also, das Landesreiskostengesetz RLP grenzt sich strikt zum Bundesreisekostengesetz ab (z.B. sind Vergütungen, wie Km-Pauschalen auch deutlich geringer). Der Verweis auf das Bundesgesetz bringt da leider gar nichts.

Des Weiteren wird in RLP deutlich zwischen mobilem Arbeiten und homeoffice unterschieden. Ist die Frage, welches von beidem überhaupt bei Dir zutrifft?


JuliaD

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Antw:Dienstreisekosten bei Mobilem Arbeiten
« Antwort #4 am: 30.01.2025 09:55 »
Unser Ergänzungsvertrag bezieht sich ausdrücklich auf das "Mobile Arbeiten". Das wurde absichtlich so geregelt, da das Arbeiten im Homeoffice mit bestimmten Pflichten des Dienstherren verbunden gewesen wäre, z.B. Ausstattung Büroarbeitsplatz etc. Das wollte man vermeiden, daher sind wir formal im mobilen Arbeiten, auch wenn das de facto als Homeoffice von uns umgesetzt wird.

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Antw:Dienstreisekosten bei Mobilem Arbeiten
« Antwort #5 am: 30.01.2025 10:02 »
Auch das macht es schwieriger, da ja mobiles Arbeiten gem. der Def. in RLP überall auf dem Gebiet der Bunderepublik zulässig ist. Damit macht es sich das Land recht einfach und sagt, dass es Sache des AN ist, wenn er weit weg vom Dienstort seine Arbeit verrichtet und von da aus Dienstreisen antritt.

Thomber

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Antw:Dienstreisekosten bei Mobilem Arbeiten
« Antwort #6 am: 30.01.2025 10:07 »
Dienstreisen....Mobiles Arbeiten & Co.

Ein Geben und Nehmen, dass immer wieder Anlass zu Diskussionen gibt.
Von der logischen Seite aus, denke ich: WENN man mobil arbeiten darf und dann aber eine Dienstreise antreten soll, müsste das auch berücksichtigt werden.
Will der AG lieber hart bleiben,  in Zeiten, wo man um Fachkräfte kämpfen und Zulagen zahlen muss, dann müsste er das mobile Arbeiten für den An- und Abreisetag verbieten (ob mit Augen zu oder nicht) und dann kann man selbsrt entscheiden, ob man von zu Hause aus fährt oder nicht.
Das ist die gleiche Logik, wie bei der Telearbeit.   Nein, es gibt keine Tele.., weil wir dir keinen Tisch liefern wollen.  Du darfst aber mobil arbeiten...  *zwinker*   Und genau so würde ich sagen:  Du darfst nächsten Montag nicht mobil arbeiten, weil du vom Amt aus zur Dienstreise starten musst..       

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Antw:Dienstreisekosten bei Mobilem Arbeiten
« Antwort #7 am: 30.01.2025 10:14 »
Dienstreisen....Mobiles Arbeiten & Co.

Ein Geben und Nehmen, dass immer wieder Anlass zu Diskussionen gibt.

Wir reden von Rheinland-Pfalz!!!

@JuliaD: schau mal in die PN's

Casa

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Antw:Dienstreisekosten bei Mobilem Arbeiten
« Antwort #8 am: 30.01.2025 12:58 »
Und was sagt die Vereinbarung? Muss mobil arbeiten oder darf mobil arbeiten? Darf auch im Büro arbeiten oder darf nicht im Büro arbeiten?
Darf oder muss an der Nordsee arbeiten und darf zu Terminen nach RLP reisen und Reisekosten geltend machen?

Die Alternative wäre, du fährst jeden Tag deine 2 x 150km, zahlst die Kosten hierfür und rechnest deine Dienstreisen ab.
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