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[Allg] Lohnsteuer in Bezügemitteilung falsch?

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Also ich kann für Bayern sagen, dass rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags in der Dezember Abrechnung bei „Lohnsteuer laufend“ berücksichtigt wurde. In der Januar Abrechnung bzw. Februar Abrechnung(Beamte) ist noch der alte Wert von 2024 berücksichtigt von  11.784€. Die Korrektur auf den Grundfreibetrag von 12.096€ soll voraussichtlich mit den Februar Bezügen (Arbeitnehmer)/März 2025 (Beamte) vorgenommen werden.

Goldene Vier:

--- Zitat von: Egge2206 am 31.01.2025 13:39 ---Kann mir das jemand erklären, weil ich bin offenbar zu blöde:

Der Rechner 2024b spuckt mir für 02/25 netto mehr aus (da die Lohnsteuer niedriger ist), als der Rechner für 2025.
Müsste 25 nicht höher sein, wegen der Erhöhung des Grundfreibetrags (welcher ja hier schon korrekt drin ist)

--- End quote ---

Die Version 2024b korrigiert den Freibetrag des Jahres 2024 im Dezember für das ganze Jahr 2024 rückwirkend. Ab 2025 werden die monatlichen Beträge berücksichtigt, die verteilt geringer sind.

Goldene Vier:

--- Zitat von: Admin am 31.01.2025 12:34 ---wir haben inzwischen mehr als 200 Fehlermeldungen zu unseren Berechnungen erhalten. Oft auch unter Hinweis, dass das BMF auch anders rechnet als wir.

Wir verwenden allerdings die Berechnung nach aktuellem Gesetzesstand, während viele Bezügestellen den erhöhten Grundfreibetrag nicht berücksichtigen. Daher die Abweichung!

Auf den Besoldungs-Übersichten von Bund und Ländern befinden sich nun für ca. 1 Monat entsprechende Hinweise.

Das ist übrigens die Stellungnahme des BMF vom 20.01. auf unsere Anfrage hin:


--- Zitat ---vielen Dank für Ihre E-Mail an das Team Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Bei den am 6. Januar 2025 auf der BMF-Internetseite veröffentlichten Programmablaufplänen 2025 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2025-01-06-entwurf-geaenderte-PAP-2025.html ) handelt es sich derzeit noch um Entwürfe. Eine endgültige Bekanntmachung des geänderten maschinellen Programmablaufplans 2025 kann erst nach Abstimmung mit den Ländern und daher voraussichtlich nicht vor Ende Januar 2025 erfolgen. Zeitnah nach Veröffentlichung des geänderten maschinellen Programmablaufplans für 2025 wird auch die Aktualisierung des BMF-Steuerrechners erfolgen.

Wir hoffen, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Team Steuerrechner

--- End quote ---

--- End quote ---

Zwischenzeitlich wurde der PAP am 22.01.25 veröffentlicht

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2025-01-22-geaenderte-PAP-2025.html

Goldene Vier:
Der Rechner auf der BMF Seite ist aktualisiert

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