Das Kommunale Rechenzentrum hat letzte Woche eine Mitteilung über den PAP herausgegeben:
"4.1 Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung: PAP 2025
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22.01.2025 den Programmablaufplan (PAP) für den Lohnsteuerabzug 2025 veröffentlicht.
Dieser PAP gilt für Lohnzahlungszeiträume ab dem 01.01.2025.
Der ab dem 1. Januar 2025 unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Bekanntmachung vom 22. November 2024 vorgenommene Lohnsteuerabzug (Wir haben in der Information KM-Personal Personalabrechnung 01/2025 vom 09.01.2025 darüber berichtet) ist somit obsolet und wird entsprechend dem neuen PAP 2025 korrigiert.
Der neue PAP enthält folgende wichtige Anpassungen:
Anhebung des Grundfreibetrags, Erhöhung der Kinderfreibeträge und Anhebung der Freigrenze des Solidaritätszuschlags.
Der bisher vorgenommene Lohnsteuerabzug wird bei aktiven Personalfällen im Abrechnungslauf automatisch rückwirkend korrigiert und nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt. Es ist deshalb möglich, dass es zu einer Erstattung oder in Einzelfällen zur Nachforderung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag kommen kann.
Bei bereits ausgeschiedenen Fällen und ausgestellter Lohnsteuerbescheinigung besteht laut BMF keine Verpflichtung zur Korrektur. Wird allerdings bei bereits ausgeschieden Fällen eine Rückrechnung ausgelöst, zum Beispiel durch die Pflege eines abrechnungsrelevanten Infotypen, wird auch hier der geänderte PAP 2025 in der Abrechnung berücksichtigt. Dies führt dann zu einer korrigierten Lohnsteuerbescheinigung. Es ist nicht möglich die Anwendung des geänderten PAP 2025 zu verhindern."
Ich habe mal in der Abrechungssimulation für April geschaut, da ist es bereits drin, inklusive der Rückrechnung ab Januar.