Autor Thema: [BW] Bezüge für März entsprechen immer noch nicht dem Bezügerechner  (Read 7467 times)

HABICHThatzweiH

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Bei mir wurde in der Bezügemitteilung für März auch noch die Lohnsteuer auf Basis des Steuerjahres 2024b berechnet. Sind auch etwas über 16 € die mir da fehlen.
Dann müssten nächsten Monat knapp 50 € mehr überwiesen werden. Bin mal gespannt, ob sie es bis dahin gesch***en bekommen 😅

Versuch

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Die denken ja, die machen es richtig

Versuch

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"Nach Rücksprache mit dem Sachgebietsleiter wird Ihnen mitgeteilt, dass die Steuermerkma-
le vom Finanzamt übermittelt werden und eine Auszahlung Ihrer Bezüge anhand dieser er-
hobenen Daten mit entsprechendem Grundfreibetrag durch das LBV erfolgt"

Auskunft LBV zum Grundfreibetrag.
Was haltet ihr davon?

Hefty

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Die Antwort ist nichts wert.

Versuch

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Ja.

Vor allem stimmt diese Info?

LehrerBW

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Müsste dann aber eigentlich auf der Gehaltsrechnung in 1 1/2 Wochen  drauf sein.

Schmiedi

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Das Kommunale Rechenzentrum hat letzte Woche eine Mitteilung über den PAP herausgegeben:

"4.1 Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung: PAP 2025
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22.01.2025 den Programmablaufplan (PAP) für den Lohnsteuerabzug 2025 veröffentlicht.
Dieser PAP gilt für Lohnzahlungszeiträume ab dem 01.01.2025.
Der ab dem 1. Januar 2025 unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Bekanntmachung vom 22. November 2024 vorgenommene Lohnsteuerabzug (Wir haben in der Information KM-Personal Personalabrechnung 01/2025 vom 09.01.2025 darüber berichtet) ist somit obsolet und wird entsprechend dem neuen PAP 2025 korrigiert.
Der neue PAP enthält folgende wichtige Anpassungen:
Anhebung des Grundfreibetrags, Erhöhung der Kinderfreibeträge und Anhebung der Freigrenze des Solidaritätszuschlags.
Der bisher vorgenommene Lohnsteuerabzug wird bei aktiven Personalfällen im Abrechnungslauf automatisch rückwirkend korrigiert und nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt. Es ist deshalb möglich, dass es zu einer Erstattung oder in Einzelfällen zur Nachforderung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag kommen kann.
Bei bereits ausgeschiedenen Fällen und ausgestellter Lohnsteuerbescheinigung besteht laut BMF keine Verpflichtung zur Korrektur. Wird allerdings bei bereits ausgeschieden Fällen eine Rückrechnung ausgelöst, zum Beispiel durch die Pflege eines abrechnungsrelevanten Infotypen, wird auch hier der geänderte PAP 2025 in der Abrechnung berücksichtigt. Dies führt dann zu einer korrigierten Lohnsteuerbescheinigung. Es ist nicht möglich die Anwendung des geänderten PAP 2025 zu verhindern."

Ich habe mal in der Abrechungssimulation für April geschaut, da ist es bereits drin, inklusive der Rückrechnung ab Januar.

LehrerBW

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In der neuen Gehaltsmitteilung ist der fehlende Betrag nun inkludiert inklusive der Nachzahlung für die letzten drei Monate.

Poincare

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In der neuen Gehaltsmitteilung ist der fehlende Betrag nun inkludiert inklusive der Nachzahlung für die letzten drei Monate.

So ist es bei mir auch, allerdings stimmt es nicht mit dem Rechner überein. Ich habe 35 cent weniger (34 Lohnsteuer, 1 Kirchensteuer), als der Rechner mir gönnen würde. Bin noch am rausfinden, woran es liegt.

Edit: Hab es rausgefunden, passt alles.