Autor Thema: [BW] Bezüge für März entsprechen immer noch nicht dem Bezügerechner  (Read 7446 times)

Poincare

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Heute kam die Bezügemitteilung für März, das Netto liegt immer noch etwas unter dem im Rechner hier auf der Seite, da höhere Lohn- und Kirchensteuer abgezogen werden. Kann es sein, dass die neuen Freibeträge immer noch nicht berücksichtigt sind, oder liegt irgendwo ein Fehler vor? Beim LBV finde ich dazu keine Informationen.

Aloaboy

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Ich hatte das LBV in diesem Thema bereits kontaktiert im Januar.
Erste Aussage: Das Gesetz sei gar nicht beschlossen.
Auf den Hinweis, dass dies beschlossen wurde und dessen Fundstelle, kam diese Antwort:
Das Landesamt sei noch in der Programmierung.

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/programmablaufplaene-fuer-den-lohnsteuerabzug-2025_164_634230.html

Ab dem 1.3.25 müssen Sie die neue Tabelle anwenden. Mal schauen, ob sie das hinbekommen.

So lange wird die Tabelle vom Dezember 24 angewendet.

Versuch

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Auch bei mir noch falsch.

Was ist für Konsequenz, wenn es am 1.3. nicht angewendet wird?

Organisator

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Auch bei mir noch falsch.

Was ist für Konsequenz, wenn es am 1.3. nicht angewendet wird?

Dass die Bezüge weiterhin in der falschen Höhe ausgezahlt werden.

Poincare

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Ich hatte das LBV in diesem Thema bereits kontaktiert im Januar.
Erste Aussage: Das Gesetz sei gar nicht beschlossen.
Auf den Hinweis, dass dies beschlossen wurde und dessen Fundstelle, kam diese Antwort:
Das Landesamt sei noch in der Programmierung.

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/programmablaufplaene-fuer-den-lohnsteuerabzug-2025_164_634230.html

Ab dem 1.3.25 müssen Sie die neue Tabelle anwenden. Mal schauen, ob sie das hinbekommen.

So lange wird die Tabelle vom Dezember 24 angewendet.

Ist halt die Frage, was Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber spätestens bis zum 1.3.2025 zu korrigieren bedeutet, aber vermutlich ist es dann in der Besoldungsabrechnung für April nachgezahlt.

LehrerBW

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Wird denn Zuviel oder zuwenig Lohnsteuer abgezogen?
Habe keinen Überblick, weil ich nen Jobrad und nen Steuerfreibetrag drin habe.

Egge2206

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Landesdiener

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Steht alles auf der Internetseite des LBV:
https://intranet.lbv.bwl.de/-/steuerliche-%C3%A4nderungen-ab-januar-2025
Dort insbesondere die Aktualisierung am Ende vom 03.02.2025. Die sind also noch dran und dann wird es rückwirkend berichtigt. Dann sollte es für alle eine kleine Nachzahlung geben.

Versuch

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Steht alles auf der Internetseite des LBV:
https://intranet.lbv.bwl.de/-/steuerliche-%C3%A4nderungen-ab-januar-2025
Dort insbesondere die Aktualisierung am Ende vom 03.02.2025. Die sind also noch dran und dann wird es rückwirkend berichtigt. Dann sollte es für alle eine kleine Nachzahlung geben.

Mir wurde vom.lbv geschrieben, dass schon alles korrekt sei und auf meine Abrechnungen seit November verwiesen.
Kann es sein, dass die es nicht blicken?

Und nochmals:
Gibt es für die irgendwelche Konsequenzen, da es nicht rechtzeitig umgesetzt wurde?

MrPlatin96

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Steht alles auf der Internetseite des LBV:
https://intranet.lbv.bwl.de/-/steuerliche-%C3%A4nderungen-ab-januar-2025
Dort insbesondere die Aktualisierung am Ende vom 03.02.2025. Die sind also noch dran und dann wird es rückwirkend berichtigt. Dann sollte es für alle eine kleine Nachzahlung geben.

Mir wurde vom.lbv geschrieben, dass schon alles korrekt sei und auf meine Abrechnungen seit November verwiesen.
Kann es sein, dass die es nicht blicken?

Und nochmals:
Gibt es für die irgendwelche Konsequenzen, da es nicht rechtzeitig umgesetzt wurde?

Definiere Konsequenzen:
Gemäß §41c Abs. 1 EStG kann der AG zu viel einbehaltene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung erstatten.
Eine Korrektur ist erst nicht mehr möglich, wenn das Lohnkonto geschlossen ist.
Daher wirst du einfach in der nächsten Bezügemitteilung eine Rückerstattung erhalten.

Versuch

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Steht alles auf der Internetseite des LBV:
https://intranet.lbv.bwl.de/-/steuerliche-%C3%A4nderungen-ab-januar-2025
Dort insbesondere die Aktualisierung am Ende vom 03.02.2025. Die sind also noch dran und dann wird es rückwirkend berichtigt. Dann sollte es für alle eine kleine Nachzahlung geben.

Mir wurde vom.lbv geschrieben, dass schon alles korrekt sei und auf meine Abrechnungen seit November verwiesen.
Kann es sein, dass die es nicht blicken?

Und nochmals:
Gibt es für die irgendwelche Konsequenzen, da es nicht rechtzeitig umgesetzt wurde?

Definiere Konsequenzen:
Gemäß §41c Abs. 1 EStG kann der AG zu viel einbehaltene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung erstatten.
Eine Korrektur ist erst nicht mehr möglich, wenn das Lohnkonto geschlossen ist.
Daher wirst du einfach in der nächsten Bezügemitteilung eine Rückerstattung erhalten.
Also keine Konsequenzen; sie wissen ja noch nicht Mal etwas von der Neuerung.

LehrerBW

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Um welche Summe geht es da monatlich?

dumerili1978

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Bei mir sind es knapp 20€.

Versuch

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Knapp 50 euro

Landesdiener

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Mir wurde vom.lbv geschrieben, dass schon alles korrekt sei und auf meine Abrechnungen seit November verwiesen.
Kann es sein, dass die es nicht blicken?
LBV und nicht blicken!? Neeeeeiiiiiinnn ;D