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Regelung "Kinderkrank" 2025

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FearOfTheDuck:
Es gibt immer zwei Seiten der Medaille und auf diese hat @Organisator hingewiesen. Muss jeder selbst für sich wissen, sofern er das Risiko kennt. Oftmals steckt man sich tatsächlich schnell bei seinem Kind an. ;)

Praktikabel wäre doch zuvorderst, die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen.

itler2021:

--- Zitat von: Rentenonkel am 31.01.2025 12:33 ---
--- Zitat von: monkey am 31.01.2025 12:25 ---
Was wäre eure praktikable Lösung statt einfach auf den "Betrug" hinzuweisen?

--- End quote ---

Als Angestellter im ÖD kann man pro Jahr bis zu 4 Tage Sonderurlaub / Freistellung nach § 29 TVÖD aufgrund der Erkrankungen eines Kindes beantragen, wenn man keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld hat. Hierbei handelt es sich um einen Auffangtatbestand für die Eltern, deren Kind nicht gesetzlich versichert ist.

--- End quote ---


Aber wieso ist das dann nur auf 4 Tage begrenzt? Das ist ja total unrealistisch... Wie soll das denn funktionieren???

monkey:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 31.01.2025 12:34 ---Es gibt immer zwei Seiten der Medaille und auf diese hat @Organisator hingewiesen. Muss jeder selbst für sich wissen, sofern er das Risiko kennt. Oftmals steckt man sich tatsächlich schnell bei seinem Kind an. ;)

Praktikabel wäre doch zuvorderst, die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen.

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Ich hole mir schnell eine AU, Kind ist akut krank vs Anträge stellen bzgl. gesetzlicher Möglichkeiten... Ich weiß ehrlich gesagt genau, was da praktikabler ist in der heutigen Zeit.

Rentenonkel:
Ab dem 5. Tag muss man sich entweder um eine anderweitige Betreuung gekümmert haben, oder der andere Elternteil muss die Betreuung übernehmen, oder man muss von seinem Jahresurlaub was abzwacken.

Ich finde 4 Tage zusätzlichen bezahlten Urlaub für ein krankes Kind schon entgegenkommend. Schließlich gab es ja auch die Möglichkeit, das Kind gesetzlich zu versichern  ;)

Organisator:

--- Zitat von: monkey am 31.01.2025 12:25 ---Und dennoch vielfach die praktikabelste Lösung, weil die wenigsten AG die Mühe der Prüfung machen und es extreme Krankenstände braucht.

Was wäre eure praktikable Lösung statt einfach auf den "Betrug" hinzuweisen?

--- End quote ---

Wie Fear schon schreibt - sich an die rechtlich vorgegebenen Lösungen zu halten, die itler in seinem zweiten Posting zutreffend zusammengefasst hat.

Ich halte es für bedenklich, Betrug als mögliche Lösung anzubieten, zumal gerade Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine gewisse Vorbildfunktion haben sollten.

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