Autor Thema: Keine Arbeit mehr vorhanden auf überplanmäßiger Stelle  (Read 1146 times)

Wonny

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Hallo zusammen,

dieser Sachverhalt ist zugegeben kurios, weil er gleich 4 Personen betrifft. Durch die Grundsteuerreform wurden mehrere überplanmäßige Stellen genehmigt, jeweils befristet für drei Jahre. Nun ist ein Jahr vorbei und es kam erst per Flurfunk, dann offziell während einer Besprechung die Aussage: Wir können nicht in die Glaskugel schauen wie es weitergeht (dazu muss gesagt werden, dass das erste Jahr das "Geradeziehen" von Datensätzen beeinhaltete, das zweite und dritte Jahr sollte für Hotline- und dann eventuell für Widerspruchssachbearbeitung genutzt werden).

Es wird also vermutet, dass nach der Widerspruchsfrist ab März so wenig zu tun sein wird, dass die ohnehin vorhandenen Sachbearbeiter diese Mehrarbeit stemmen können. Bei mir wäre dann noch über die Hälfte der eigentlichen Laufzeit übrig.

Wir 4 sitzen zwar scheinbar im selben Boot, haben aber jeweils unterschiedliche Voraussetzungen. Zwei von uns haben keinen Festvertrag und haben die üpl. Stelle erst vor wenigen Monaten angetreten, haben also noch eine längere Restlaufzeit als ich es habe. Ein Mitarbeiter hatte schon vorher einen festen Vertrag bei der Stadt, alle drei bisher genannten MA sind eingruppiert in EG8.

Meine Wenigkeit (um die es hier jetzt auch vorrangig gehen soll) hat ebenfalls einen festen Vertrag, allerdings bin ich in EG6, erhalte die Zulage zu EG8 und mache parallel den für die Stelle notwendigen Verwaltungslehrgang 1 zwecks Eingruppierung in EG8 bei bestandener Prüfung. Hieraus ergeben sich einige Fragen.

- Ist eine Versetzung so einfach möglich (warum wurden überhaupt so viele Stellen genehmigt, wenn anscheinend kein Bedarf vorhanden ist?

- Lt. Verdi hätte ich eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag bekommen müssen, dass habe ich aber nicht, da mir auch auf wiederholte Nachftrage stets geantwortet wurde, das sei nicht üblich. Einzig die Zusage, dass mir die üpl. Stelle übertragen wurde, habe ich schriftich erhalten.

- den Verlust der Zulage habe ich schon eingeplant, aber viel wichtiger ist mir der Verwaltungslehrgang. Ich habe schriftlich, dass ich zum kompletten Lehrgang vorgemerkt sei (derzeit läuft aber noch der Basislehrgang. Ich möchte zumindest den Lehrgang aus diesem - für mich verkorksten - Arrangement mitnehmen.

Bisher wurde uns nicht mehr mitgeteilt. Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll. Die Gewerkschaft meint, so einen Fall noch nie gehabt zu haben. Der Personalrat ist informiert, jedoch ist dieser bisher nicht von den Plänen, sofern sie denn überhaupt eintreffen, informiert worden.

Auch wenn die Schilderung hier jetzt nicht besonders flüssig ist, wäre ich über die ein oder andere Rückinfo sehr dankbar. Mir geht es eher um Tipps, wie man sich in so einer Situation am besten verhält.

Liebe Grüße
Wonny

TVOEDAnwender

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Kurios ist nichts: Der AG kann dich im Rahmen seines Direktionsrecht umsetzen. Da du in die EG 6 eingruppiert bist, müssen es nur Tätigkeiten der EG 6 sein. Die Zulage zur EG 8 nach der Vorbemerkung Nr. 7 (du bekommst die Zulage zur EG 8 nur, weil du den VL I nicht hast) fällt dann einfach weg, wenn er dir nur andere Tätigkeiten der EG 6 überträgt.
Worüber man streiten könnte ist, ob er dich den gesamten Lehrgang besuchen lassen muss, oder ob er nach dem Basislehrgang (daraus lese ich, dass Du aus NRW kommst, nur in NRW wird inzwischen der VL I in Basis- und Aufbaulehrgang aufgeteilt) den Lehrgang beendet. Die Frage ist, ob durch die Mitteilung das Du den gesamten Lehrgang besuchen sollst eine wirksame Vereinbarung zwischen Dir und dem Arbeitgeber abzuleiten ist. Da es - im Gegensatz zum VL II in NRW - keine landesbezirklichen tarifvertraglichen Regelungen (mehr) zum Besuch des VL I (auch keine automatische Bleibeverpflichtung) gibt, daher meine Frage: Musstest Du eine Bleibeverpflichtung unterzeichnen?

Wonny

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Hallo,

ja, die gab es mal. Die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen hatten eine Bleibeverpflichtung über 5 Jahre, bei mir standen 6 Jahre im Vertrag (Wechsel nur innerhalb Amt XY möglich). Ich hatte aber erstens einen guten Draht zur Abteilungsleitung (die wollte mich fördern, da ich IT-nah in der freien Wirtschaft tätig war und wegen Corona in den ÖD wechselte), und so kam dieser Wechel zustande. Man hat nach 2 Jahren auf die Bleibeverpflichtung verzichtet, das habe ich auch schriftlich erhalten. Bin dann nach Amt XX gewechselt, da bin ich zwar ebenfalls gut angekommen, aber mit den besagten Unklarheiten. Im August wurde uns noch gesagt, man wolle uns ALLE dauerhaft übernehmen => auf das Wort kann man sich hier nicht verlassen, ein MA hat bereits gekündigt und zwei weitere wollen da ebenfalls tun. Hilft hier zwar auch nicht, sei am Rande aber einmal miterwähnt.

Liebe Grüße
Wonny

clarion

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Wenn man Dir den VL II bezahlt, ist man vermutlich willens, Dich dauerhaft zu beschäftigen. Warum sonst sollte man in Dich investieren. Ich würde gute gute Arbeit machen und mit den Vorgesetzten im Gespräch bleiben.

ElBarto

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Da ich davon ausgehe, dass viele Bescheide noch nicht verschickt wurden und Widersprüche erst auf dem Weg sind, würde es mich nicht wundern, wenn es in 4 Wochen "Kommando zurück!" heißt.