Autor Thema: Kein sauberes BZR und Einstellung im öffentlichen Dienst  (Read 2808 times)

alpaka

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Hallo alle zusammen,
Bitte entschuldigt mich für langen Posting.

Ich bin gelernte Krankenschwester und studiere momentan an der Uni (fast fertig). Ich habe vor kurzem ein tolles Angebot im ÖD (VKA) bekommen und nicht als Krankenschwester, sondern im Bereich, was ich gerade studiere. Die Kollegen kenne ich schon seit halben Jahr, das Team ist sehr hilfsbereit, nett, freundlich, aufgeschlossen und ich bin total glücklich dort (Praktikumserfahrung). Das ist das, was ich mir immer gewünscht habe. Nun zu meiner Geschichte:
Vor fast zehn Jahren war mein Leben gar nicht so schön wie heute. Ich habe meine Ausbildung damals gemacht, hatte kleines Kind zuhause und Mann, der sehr sehr oft weg war. Ich war sehr sehr ehrgeizig, sehr streng zu sich selbst und habe Tage und Nächte für die Prüfungen gelernt, kaum Zeit zu Erholung genommen und nur für mein Sohn etwas existiert. Ich hatte keine Hilfe, außer meinen Mann (manchmal) und musste immer wieder jemanden zur Hilfe finden (falls mein Mann plötzlich nicht nach hause kam oder lange Geschäftsreisen gemacht hat, oder sonst was). Ich konnte mit meinem Stress auch gar nicht umgehen, nur runterschlucken und weiter machen, weiter und weiter. Dann kam es zu immer mehr Stress mit meinem Ehemann. Ich war verheiratet, hatte aber das Gefühl der Einsamkeit, fühlte mich nicht verstanden, im Stich gelassen. Der Stress und unsere Streitereien haben mich dazu gebracht, dass ich angefangen habe mir Gedanken zu machen, dass er mich betrügt. Es war furchtbar. Vielleicht habt ihr bis jetzt verstanden, dass ich immer alles unter strenge Kontrolle haben musste und dann, diese Gedanken haben mich wahnsinnig gemacht. Dazu muss ich hinzufügen, dass ich mein ganzen Stress mit Alkohol abbauen wollte. Jetzt weiß ich schon lange, dass das keine Lösung war, aber damals kannte ich nur das. An einem Abend, als mein Sohn bei Oma war und mein Mann schon wieder weg fuhr, habe ich in seinem Mail Postfach eine Mail von einer komischen, unseriösen Seite gefunden, wo er registriert war. Ich war total auf 180 gedreht, ich dachte mir verschwindet Boden unter den Füßen, das tat weh. Um mich etwas kurz zusammen zu fassen: An dem Tag habe ich getrunken und dann sehr spät in der Nacht zur Tankstelle gefahren (etwas Essen holen). Ich wurde angehalten. Alkoholtest-Blutentnahme- Führerschein weg. Ich habe damals 30TS für 15€ Strafe bekommen und Entzug vom Fahrerlaubnis.
Fast 10 Jahren seit dem sind vergangen. Ich habe sehr lange an mir gearbeitet. Ich habe mit Psychologen gearbeitet und viel gelernt. Ich habe gelernt, wie man auf einer andere Weise Stress abbaut und wie man auch mal lassen kann, wie man das Leben-Arbeit-Familie organisiert ohne das man wahnsinnig wird. Mit meinem Ehemann haben wir das gemeinsam bearbeitet. Wir haben Haus gekauft, Haustiere angeschafft, weitere Kinder bekommen. Ich liebe es mich weiter zu entwickeln und habe diverse Weiterbildungen gemacht, Studium angefangen und auch wenn ich mal eine 3 in der Prüfung hatte, war ich damit zufrieden, denn es läuft alles gut und ich muss mich nicht überanstrengen. Auch mit Thema Alkohol habe ich mich natürlich viel auseinandergesetzt. Ich habe das Thema bewusst in meinem Studium viel auseinandergenommen, mit Psychologen und so weiter. Als ich schwanger war und sehr lange gestillt habe, habe ich nichts getrunken, dann nach der Schwangerschaft wieder angefangen moderat zu trinken, aber seit mittlerweile 5 Jahren trinke ich 0,00 Alkohol, da ich bewusst abstinent leben möchte. Ich mache viel Sport, weil mir es gefällt und meiner Gesundheit gut tut, ich arbeite, lerne, habe Familienunternehmungen (wir haben mittlerweile eine große Familie :) ) und Alkohol passt dort nicht rein und ich brauche es nicht. Was ich in diesen fast 10 Jahren noch nicht gemacht habe, ist mein Führerschein. Ich weiß, dass ich zu MPU muss und davor Abstinenznachweise erbringen muss. Ich weiß, dass ich das schon länger her machen sollte, aber am Anfang habe ich mich nicht getraut (sehr lange), dann waren es finanzielle Schwierigkeiten, dann noch irgendwas. Ich weiß, das klingt wie die Ausrede. Ich habe gelernt, Prioritäten zu setzen und das Thema Führerschein immer nach hinten geschoben.
Nun zu meiner Frage: Bei der Einstellung im ÖD wird es nach einem behörderlichen Führungszeugnis gefragt Belegart OE. Wird dieses FZ an die Aufsichtsbehörde versendet? Wird sowas dort stehen? In ein Paar Wochen muss ich meinem AG Bescheid sagen, ob ich die Stelle annehme oder nicht. Ich habe vor mit offenen Karten zu spielen und mich Nicht rechtfertigen, aber versuchen meine Situation von damals zu erklären. Ich weiß es nicht wie sie reagieren, davor habe ich nur in meinem engsten Freundekreis darüber gesprochen. Falls FZ die Behörde bekommt, muss ich wahrscheinlich auch vor der Behörde meine Geschichte erzählen? Vieles dreht sich im Kopf. Bitte entschuldigt mich für so eine lange Geschichte. Falls sowas hier nicht erwünscht ist, kann mein Beitrag gelöscht werden.

Vielen lieben Dank für die, die es gelesen haben oder nur versucht haben :)

Schönen Sonntag noch  :)

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Fass deinen Text bitte kürzer.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,474
Sofern dein Sachverhalt abschließend dargestellt ist: §32 Abs. 2 Nr.5 a BZRG.

@casa: Das Wesentliche steht in der Mitte. ;)


conny111

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Nein, eine kleine Geldstrafe (alles bis 90 Tagessätze ist klein) kommt nicht in ein Führungszeugnis. Auch nicht in ein behördliches Führungszeugnis. Also wenn es nur eine einzige kleine Geldstrafe ist. Sobald man dann 2 hat, käme beide 3 Jahre ins Führungszeugnis.

Ach ja, wenn das vor 10 Jahren war,  ist es sogar schon im Bundeszentralregister gelöscht. Dort ist die Speicherfrist für eine einzelne kleine Geldstrafe 5 Jahre.

alpaka

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Fass deinen Text bitte kürzer.

kann man das auch jetzt machen? Es tut mir leid. Bin neu hier.

alpaka

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Sofern dein Sachverhalt abschließend dargestellt ist: §32 Abs. 2 Nr.5 a BZRG.

@casa: Das Wesentliche steht in der Mitte. ;)

Leider ist der Text mir ein wenig schwer zu lesen. Kannst du mir kurz schreiben, was ich dort rauslesen soll? Vielen Dank

alpaka

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Nein, eine kleine Geldstrafe (alles bis 90 Tagessätze ist klein) kommt nicht in ein Führungszeugnis. Auch nicht in ein behördliches Führungszeugnis. Also wenn es nur eine einzige kleine Geldstrafe ist. Sobald man dann 2 hat, käme beide 3 Jahre ins Führungszeugnis.

Ach ja, wenn das vor 10 Jahren war,  ist es sogar schon im Bundeszentralregister gelöscht. Dort ist die Speicherfrist für eine einzelne kleine Geldstrafe 5 Jahre.

Ja, das war und ist meine einzige Strafe.
Aber hat die Behörde nicht uneingeschränkten Zugang zum BZR, gerade bei der Einstellung? Welches FZ solltet ihr damals zeigen?

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,474
So wie Conny111 schrieb: Wenn das die einzige Strafe war, war dein Führungszeugnis stets sauber. Du musst deine Geschichte also nicht bei der Behörde vortragen (solltest du m.E. auch nicht).

Wieso hat deine Behörde "uneingeschränkten Zugriff" auf das Bundeszentralregister?

alpaka

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
So wie Conny111 schrieb: Wenn das die einzige Strafe war, war dein Führungszeugnis stets sauber. Du musst deine Geschichte also nicht bei der Behörde vortragen (solltest du m.E. auch nicht).

Wieso hat deine Behörde "uneingeschränkten Zugriff" auf das Bundeszentralregister?
Ich dachte, weil es um eine Einstellung in ÖD geht? :D

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,474
Das FZ wird auf Antrag ausgestellt. Antragsberechtigt ist die betreffende Person (ab 14. Lebensjahr) oder die gesetzliche Vertretung, wenn die betreffende Person eine solche hat.

alpaka

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Das FZ wird auf Antrag ausgestellt. Antragsberechtigt ist die betreffende Person (ab 14. Lebensjahr) oder die gesetzliche Vertretung, wenn die betreffende Person eine solche hat.
Das ist schon klar :) Nur, habe ich gelesen, dass einige Behörden einen uneingeschränkten Zugang haben oder können so einen behördlichen FZ von sich aus zu beantragen. Ich dachte, da es um eine Einstellung im ÖD geht, wird die Behörde einen weiteren Zugang zu Daten bekommen.

alpaka

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Das wäre natürlich super. Da ich so lange für so eine Stelle gearbeitet und gelernt habe.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Die 90 Tagessätze werden bei der ersten und einzigen Verurteilung nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. Ausnahme: Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184g, 184i bis 184l, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs, also (Sexual)straftaten zum Nachteil von Kindern, Jugendlichen, Schutzbefohlenen und ein paar ähnliche Straftaten.

Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

ich1974

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 148
Waffenbehörden können eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen oder beantragen, das geschieht im Rahmen von Waffen- und Sprengstoffrecht. Dort ist ein BZR in der Regel nicht ausreichend. Bei normalen Einstellungen im ÖD kenne ich nur die Belegart O für Behörden oder die das erweiterte Führungszeugnis für Beschäftiget im ÖD wenn Kontakt mit Kindern z. B. Erzieher im Kindergarten, Lehrer, Kinderfeuerwehr etc.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Ich sehe gerade, die von mir genannten Taten beziehen sich auf das erweiterte Führungszeugnis. Allerdings regelt schon § 32 Abs. 1 BZRG Ausnahmen von Eintragungen für < 90 Tagessätzen bei Straftaten gem. §§ 174 bis 180 StGB und § 182 StGB.


Zitat
In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches.

§ 32 Abs. 1 BZRG.


Zitat
(2) Nicht aufgenommen werden


5.
    Verurteilungen, durch die auf

    a)
        Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,

    b)
        Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG



Heißt also, aufgenommen wird in das Führungszeugnis alles, außer es gibt eine Ausnahme, bspw. < 90 TS. Für Straftaten gem. §§ 174 bis 180 StGB und § 182 StGB gibt es eine Rückausnahme. Dann wird auch eine Verurteilung zu < 90 TS aufgenommen. Das gilt auch für das "einfache" Führungszeugnis.


Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)