Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
Biergenießer:
Hallo zusammen,
ich arbeite aktuell als Lehrkraft in Brandenburg (ledig, ohne Kinder) und habe nun die Möglichkeit eine Weiterqualifizierung zum Bildungsamtsrat anzufangen. Jene würde mir den Weg in die Verbeamtung eröffnen. Aktuell bin ich mit E13 angestellt, die Bildungsamtsratstelle würde später mit A12 besoldet. Meine Frage ist nun, ob sich der Umstieg auf die Verbeamtung in meinem Falle überhaupt lohnt.
Ich habe mal nachgesehen. Mit E13 Stufe 1 habe ich gut 2750 Euro Netto aktuell. Mit A12 Stufe 5 (damit fängt es ja an) hätte ich 3600 Euro. Wenn ich jetzt einrechne, dass ich auch als Beamter später in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte, müsste ich später wohl mit circa 400 Euro Krankenversicherungskosten rechnen - oder? Aktuell zahle ich jedenfalls so viel und da Brandenburg ja per pauschaler Beihilfe es ermöglicht, dass man als Beamter die Hälfte der Krankversicherungskosten bezahlt bekommt, wäre ich später eigentlich ebenfalls bei circa 400 Euro angelangt - oder? Für Angestellte gilt ja seit jeher die Parität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die pauschale Beihilfe ist demnach nichts anderes, wenn ich das nicht falsch verstanden habe.
All das lässt mich aktuell sehr verunsichert zurück, und es stellt sich mir die Frage, ob sich eine A12 Verbeamtung in meinem Fall überhaupt lohnen würde (abseits der Pension natürlich, aber meine aktuelle E13 Stelle hat ja schon die VBL inklusive).
Könntet ihr mich evtl. mal beraten? Bin aktuell echt unsicher ob das alles Sinn macht. Vielleicht irre ich mich ja auch in meinen Grundannahmen. :)
Nachtrag: Achja, ich habe einen verlängerten Stufenaufstieg. Stufe 2 nach 2 Jahren und Stufe 3 nach 7 Jahren. Danach gehts bei mir normal weiter. Wie sieht das eigentlich nach der Verbeamtung aus? Ab wann kommt man in Stufe 6, 7, etc?
Casa:
--- Zitat ---Nachtrag: Achja, ich habe einen verlängerten Stufenaufstieg. Stufe 2 nach 2 Jahren und Stufe 3 nach 7 Jahren.
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Warum ist das so? In der Arbeitszeit zu viel Bier genossen?
--- Zitat ---Ich habe mal nachgesehen. Mit E13 Stufe 1 habe ich gut 2750 Euro Netto aktuell. Mit A12 Stufe 5 (damit fängt es ja an) hätte ich 3600 Euro. Wenn ich jetzt einrechne, dass ich auch als Beamter später in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte, müsste ich später wohl mit circa 400 Euro Krankenversicherungskosten rechnen - oder? Aktuell zahle ich jedenfalls so viel und da Brandenburg ja per pauschaler Beihilfe es ermöglicht, dass man als Beamter die Hälfte der Krankversicherungskosten bezahlt bekommt, wäre ich später eigentlich ebenfalls bei circa 400 Euro angelangt - oder? Für Angestellte gilt ja seit jeher die Parität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die pauschale Beihilfe ist demnach nichts anderes, wenn ich das nicht falsch verstanden habe.
All das lässt mich aktuell sehr verunsichert zurück, und es stellt sich mir die Frage, ob sich eine A12 Verbeamtung in meinem Fall überhaupt lohnen würde (abseits der Pension natürlich, aber meine aktuelle E13 Stelle hat ja schon die VBL inklusive).
Könntet ihr mich evtl. mal beraten? Bin aktuell echt unsicher ob das alles Sinn macht. Vielleicht irre ich mich ja auch in meinen Grundannahmen. :)
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Bruttovergütung x halber Beitragssatz KV + Zusatzbeitrag = dein monatlicher Beitrag KV
Das Ergebnis kannst du den Kosten der PKV geggenüberstellen.
--- Zitat ---Danach gehts bei mir normal weiter. Wie sieht das eigentlich nach der Verbeamtung aus? Ab wann kommt man in Stufe 6, 7, etc?
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Das hängt von der Stufe und dem Bundesland ab. Die Stufenaufstiege dauern 2-4 Jahre. Das Besoldungsgesetz gibt hier Aufschluss.
Biergenießer:
--- Zitat ---Warum ist das so? In der Arbeitszeit zu viel Bier genossen?
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Nee, "zu viel" geht doch auch gar nicht! ;) Aber ohne zweites Staatsexamen gibt es eine verlängerte Laufzeit für die ersten beiden Stufen.
--- Zitat ---Bruttovergütung x halber Beitragssatz KV + Zusatzbeitrag = dein monatlicher Beitrag KV
Das Ergebnis kannst du den Kosten der PKV geggenüberstellen.
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Kannst du das Beispiel etwas ausführlicher schildern bzw konkretisieren? Was meinst du z. B. mit Zusatzbeitrag?
Rowhin:
--- Zitat von: Biergenießer am 03.02.2025 12:27 ---
--- Zitat ---Bruttovergütung x halber Beitragssatz KV + Zusatzbeitrag = dein monatlicher Beitrag KV
Das Ergebnis kannst du den Kosten der PKV geggenüberstellen.
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Kannst du das Beispiel etwas ausführlicher schildern bzw konkretisieren? Was meinst du z. B. mit Zusatzbeitrag?
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Hierbei handelt es sich um die Standardberechnung für deinen Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung.
Die Bruttovergütung ist das Bruttogehalt, dass du von deinem AG erhältst (bzw. das KV-relevante Brutto, das leicht abweichen kann).
Nachdem in dem Standardfall des gesetzlich versicherten AN im öffentlichen Dienst jeweils die Hälfte des Beitragssatzes der Krankenkasse vom AG und vom AN gezahlt werden, ist der halbe Beitragssatz hier anzusetzen.
Den Zusatzbeitrag ist seit 2015 eine Möglichkeit für die Krankenkassen, finanzielle Lücken zu schließen, indem sie diesen zusätzlich zum Beitragssatz erheben. Auch diesen teilen sich AG und AN.
Der Beitragssatz ist für alle GKVs gleich (14.6%), der Zusatzbeitrag wird durch deine Krankenkasse festgelegt. Beispiel Techniker Krankenkasse:
Beitragssatz 14.6%, also für den AN 7.3%
Zusatzbeitrag 2.45%, also für den AN 1.225%
Beispielsrechnung mit 5.000 € Brutto, TK, keine Kinder, älter als 23:
5.000 x 0.073 = 365 €
5.000 x 0.01225 = 61,25 €
Gesamter KV-Beitrag: 426,25 €
Kannst du hier auch selbst testen: https://www.tk.de/service/app/2004008/beitragsrechner/arbeitnehmerRechner.app
Gewerbler:
Man sollte noch beachten, dass die pauschale Beihilfe (zumindest in BW, evtl. auch in anderen Ländern) nur die Hälfte der GKV zahlt und - im Gegensatz zu Arbeitnehmern - nicht die Hälfte der Pflegeversicherung. Da kann man sich nach meinem Verständnis aber auch bei einer privaten PV versichern, die sind vermutlich günstiger.
Außerdem wurde kürzlich in einem anderen Thread erklärt, dass Beamte später nicht in die KVdR wechseln können, was dann auch nochmal Auswirkungen haben kann.
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