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Von E13 auf A12 - lohnt sich das?
Casa:
--- Zitat ---Nee, "zu viel" geht doch auch gar nicht! ;) Aber ohne zweites Staatsexamen gibt es eine verlängerte Laufzeit für die ersten beiden Stufen.
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Wo soll das geregelt sein? Eine derartige Regelung erscheint mir ungewöhnlich, gerade wenn die Stufenlaufzeit 5 oder 7 Jahre betragen soll.
Biergenießer:
--- Zitat von: Rowhin am 03.02.2025 12:42 ---
--- Zitat von: Biergenießer am 03.02.2025 12:27 ---
--- Zitat ---Bruttovergütung x halber Beitragssatz KV + Zusatzbeitrag = dein monatlicher Beitrag KV
Das Ergebnis kannst du den Kosten der PKV geggenüberstellen.
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Kannst du das Beispiel etwas ausführlicher schildern bzw konkretisieren? Was meinst du z. B. mit Zusatzbeitrag?
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Hierbei handelt es sich um die Standardberechnung für deinen Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung.
Die Bruttovergütung ist das Bruttogehalt, dass du von deinem AG erhältst (bzw. das KV-relevante Brutto, das leicht abweichen kann).
Nachdem in dem Standardfall des gesetzlich versicherten AN im öffentlichen Dienst jeweils die Hälfte des Beitragssatzes der Krankenkasse vom AG und vom AN gezahlt werden, ist der halbe Beitragssatz hier anzusetzen.
Den Zusatzbeitrag ist seit 2015 eine Möglichkeit für die Krankenkassen, finanzielle Lücken zu schließen, indem sie diesen zusätzlich zum Beitragssatz erheben. Auch diesen teilen sich AG und AN.
Der Beitragssatz ist für alle GKVs gleich (14.6%), der Zusatzbeitrag wird durch deine Krankenkasse festgelegt. Beispiel Techniker Krankenkasse:
Beitragssatz 14.6%, also für den AN 7.3%
Zusatzbeitrag 2.45%, also für den AN 1.225%
Beispielsrechnung mit 5.000 € Brutto, TK, keine Kinder, älter als 23:
5.000 x 0.073 = 365 €
5.000 x 0.01225 = 61,25 €
Gesamter KV-Beitrag: 426,25 €
Kannst du hier auch selbst testen: https://www.tk.de/service/app/2004008/beitragsrechner/arbeitnehmerRechner.app
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Danke! Also habe ich im Grunde genommen ja nicht falsch gelegen. Monetär wird sich A12 nicht besonders bei mir auswirken. Klar, am Anfang habe ich 200-300 Euro mehr pro Monat, aber mit Stufe 6 in E13 gleicht sich dass dann ja ziemlich an (3800 vs 4200 pro Monat). Dann wiederum dauert es natürlich lange bis ich mal Stufe 5 oder 6 erreiche. Und mit der Verbeamtung verliere ich meine Flexibilität. Mhmm... irgendwie bin ich nach wie vor unschlüssig.
Wie würdet ihr denn so entscheiden - und warum?
--- Zitat von: Casa am 03.02.2025 14:04 ---
--- Zitat ---Nee, "zu viel" geht doch auch gar nicht! ;) Aber ohne zweites Staatsexamen gibt es eine verlängerte Laufzeit für die ersten beiden Stufen.
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Wo soll das geregelt sein? Eine derartige Regelung erscheint mir ungewöhnlich, gerade wenn die Stufenlaufzeit 5 oder 7 Jahre betragen soll.
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Ja, das Argument ist halt, dass man nicht vollausgebildet ist:
https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27tvlm_3c3828f19d49551b89eb6795af4946c5%27%5D
Ich sehe es positiv: Unter den Nichterfüllenden bin ich der Erfüllenste! :D
Casa:
--- Zitat ---Ja, das Argument ist halt, dass man nicht vollausgebildet ist:
https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27tvlm_3c3828f19d49551b89eb6795af4946c5%27%5D
Ich sehe es positiv: Unter den Nichterfüllenden bin ich der Erfüllenste! :D
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Danke. Was eine lächerliche Regelung.
clarion:
Hallo,
Beamte haben einen reduzierten Krankenkassenbeitrag von 14% plus Zusatzbeitrag in der GKV, da sie das Krankengeld nicht versichern müssen. Ein Vorteil des Beamtentums ist, dass bei langandauernden Krankheit die Besoldung ungekürzt bezahlt wird, es gibt also kein Krankengeld.
Die meisten freiwillig gesetzlich versicherten Beamten mit pauschalen Beihilfe dürfen in die KVdR, bitte Voraussetzungen selbst googeln.
Stufenaufstiege gibt es doch auch bei den Beamten?
Gewerbler:
--- Zitat von: clarion am 04.02.2025 07:15 ---
Die meisten freiwillig gesetzlich versicherten Beamten mit pauschalen Beihilfe dürfen in die KVdR, bitte Voraussetzungen selbst googeln.
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Dazu hatte @Saxum kürzlich in einem anderen Thema geschrieben (übrigens auch als Antwort auf dich, @clarion), dass dies eben gerade nicht so ist.
Ich hoffe, der Link funktioniert: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,125385.msg390439.html#msg390439
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