Kein Einziger hier erwähnte mit einem einzigen Wort - dass diese "zu erwartende VBL-Auszahlung" BRUTTO ist dh mal schick ca 50% von den Auszahlungen bitte abziehen und dann toll finden! (Steuern und SV-Abzüge gerade bei der VBL-Pflichtversicherung) - schon klingen die hier erwähnten 200€ Anspruch nicht mehr wie 200€ ...
Dann noch die Bedingungen "1% Erhöhung pro Jahr" als schlechter Witz bei der laufenden Inflation (und erwartenden Steigerung der Öko-Umlage spätestens ab 2027). AN als preisgünstige "Kreditgeber" sozusagen ...
Bei der VBL gibt es derzeit einen Freibetrag für die SV Beiträge in Höhe von 187,25 EUR monatlich. Erst ab diesem Betrag muss man von der VBL Rente auch Beiträge zur KV und PV zahlen.
Die Verzinsung des fiktiven Kapitals bis zum Rentenbeginn wird durch den Altersfaktor beeinflusst und bewegt sich oberhalb der 1 %. Die Dynamisierung von 1 % wirkt sich erst
ab dem Rentenbezug aus, dass heißt, die VLB Rente wird jährlich um 1 % ab da erhöht. Diese Dynamisierung ist mal besser und mal schlechter als die der gesetzlichen Rentenversicherung, ein gewisser Kaufkraftverlust nach 20 Jahren Rentenbezug ist allerdings tatsächlich nicht zu verleugnen. Da jedoch eine solche Dynamisierung bei vielen privaten Versicherungen komplett fehlt, ist 1 % Rentenerhöhung pro Jahr immer noch besser als nichts und alles andere als ein schlechter Witz.
Die steuerliche Behandlung im Alter hängt von der steuerlichen Behandlung in der Einzahlungsphase ab. Prinzipiell gilt, dass das, was während der Einzahlungsphase bereits besteuert wurde, in der Auszahlungsphase nicht mehr besteuert wird und umgekehrt.
Daher sind die von dir erwähnten 50 % Abzüge derzeit überhaupt nicht realistisch und viel zu hoch angesetzt.
Auch darf man bei der Altersvorsorge nicht das Ziel haben, möglichst wenig Steuern und Sozialabgaben zu zahlen, sondern das Augenmerk sollte sich eher darauf richten, was am Ende übrig bleibt.
Wenn man ausgehend von den eigenen Beiträgen im Alter eine Betriebsrente von 200 EUR hat und davon 40 EUR Abgaben hat, bleiben immer noch 160 EUR über. Wenn man dagegen aus den eigenen Beiträgen nur eine private Rente von 100 EUR erspart hat und davon keine Abgaben zahlen muss, kann man sich vielleicht darüber freuen, dass man die 40 EUR Abgaben gespart hat. Man kann sich aber auch darüber ärgern, dass man 60 EUR weniger hat als der Kollege.
Es kommt also immer auf die Sichtweise an und da hat die VBL gegenüber anderen Produkten einen Vorsprung, sofern man die Risiken der Erwerbsminderung, der Hinterbliebenenversorgung und der Langlebigkeit ebenfalls abgesichert haben möchte. Wenn man diese ausblendet, kann man auch in alternative Produkte investieren. Dann erhält man aber keine Förderung durch den Arbeitgeber und auch nur bei bestimmten Alternativen Förderung durch den Staat.