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Laufbahngruppe 2.2 NRW - Beförderung A13-A16 bei A16 Dienstposten
ausdempott09:
Folgende Situation:
A ist seit 15 Jahren Abteilungsleiter in einer kleineren Landesbehörde in NRW. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen ist er A13 geblieben, obwohl es vergleichbare Positionen in anderen Behörden gibt bei denen Dienstposten bis A15 zur Verfügung stehen. Persönlich und fachlich wäre er ein Kandidat für A15, in seiner Behörde gab es aber für seine Position keinen solchen Dienstposten.
Nun bewirbt er sich um einen A16 Dienstposten bei einer Kommune. Die grundsätzliche persönliche und fachliche Eignung sollte gegeben sein.
Nun die Frage: Sollte er die Stellenzusage bekommen, wie schnell wäre A16 zu erreichen? Ich gehe davon aus mit Einstellung würde eine A14 Urkunde überreicht. Vor dem Hintergrund dass er auf einem A16 Posten sitzt: Wie schnell könnte er in NRW die A15 und dann die A16 erreichen ohne dass dafür der Landespersonalausschuss tätig werden müsste? Und andersherum: Wie üblich ist es bei der beschriebenen Konstellation im kommunalen Bereich in NRW dass eben dieser Ausschuss eine beschleunigte Beförderung nach A16 erlaubt?
Vielen Dank für eure Antworten!
ausdempott09
Casiopeia1981:
Ich unterstelle jetzt, dass du A 13 LG 2.2 hast und nicht 2.1 bzw. dass du die Laufbahnbefähigung für 2.2 besitzt.
Ich gehe davon, dass dich keine Behörde sofort nach A 14 befördern wird, weil in der Regel eine Erprobungszeit von 9 Monaten nach LVO abzuleisten. Ob Zeiten als Abteilungsleiter angerechnet werden können, kann man hier nicht sagen, weil die Darstellung keine Aussage zur Wertigkeit des Dienstposten enthält. Wenn die Begriffe richtig gewählt wurden, dann ist der Diensposten nur mit A 13 (2.2?) bewertet.
9 Monate Erprobungszeit, dann A 14, dann ein Jahr warten, A 15, und dann wieder ein Jahr warten und A 16. Immer unterstellt, dass die Beförderungsvoraussetzungen nach § 28 erfüllt sind.
Zum LPA: Es wird nach der Ausnahme von der Ausnahme gesucht. A 16 ist das letzte Amt der A-Besoldung, das regelmäßig zu durchlaufen ist. Es kommt ganz klar auf die individuelle Betrachtung und die Gegebenheiten an. Also: Warum wurdest du konkret nicht nach A 14/A 15 befördert. Liegen die Gründe in Deiner Person (Krankheit, Kindererziehung oder Pflegezeiten ?)
War der alte Dienstposten so bewertet und es gab keine passenden Planstellen? Welche Gründe sprechen für dich?
Der LPA hat eine sehr restriktive Spruchpraxis.
Pauschal würde ich in der Konstellation sagen: Keine Chance auf eine Sprungbeförderung.
was_guckst_du:
--- Zitat von: Casiopeia1981 am 08.02.2025 23:58 ---9 Monate Erprobungszeit, dann A 14, dann ein Jahr warten, A 15, und dann wieder ein Jahr warten und A 16. Immer unterstellt, dass die Beförderungsvoraussetzungen nach § 28 erfüllt sind.
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...und das sind nur die gesetzlichen Mindestwartezeiten (also Bestcase)...es kann durchaus länger dauern, wenn interne Regelungen existieren, was in der in der Kommnunalverwaltung gerne mal vorkommt...
10481178:
Bezüglich der Stellenbesetzung ist zudem zu bedenken, dass es einen Ämtervorsprung gibt. Sollte sich also jemand bewerben der bereits A16, A15 oder A14 ist, haben diese einen Bewerbervorsprung, der nur unter bestimmten Bedingungen wieder eingeholt werden kann.
Hierfür wäre jedoch mehr Sachverhalt nötig.
Oikos:
--- Zitat von: was_guckst_du am 09.02.2025 14:07 ---
--- Zitat von: Casiopeia1981 am 08.02.2025 23:58 ---9 Monate Erprobungszeit, dann A 14, dann ein Jahr warten, A 15, und dann wieder ein Jahr warten und A 16. Immer unterstellt, dass die Beförderungsvoraussetzungen nach § 28 erfüllt sind.
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...und das sind nur die gesetzlichen Mindestwartezeiten (also Bestcase)...es kann durchaus länger dauern, wenn interne Regelungen existieren, was in der in der Kommnunalverwaltung gerne mal vorkommt...
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Außerdem kommen die erforderlichen Dienstzeiten hinzu, die ggf. ja noch gar nicht erfüllt sind.
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