Autor Thema: Zusatzurlaub TA Luft  (Read 1752 times)

poing

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Zusatzurlaub TA Luft
« am: 10.02.2025 11:31 »
Hallo,

kennt sich jemand von euch mit der TA Luft aus?

Gibt es durch die TA Luft Zusatz Urlaubsanspruch beispielweise für Kläranlagenwärter?

Gewerbler

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Antw:Zusatzurlaub TA Luft
« Antwort #1 am: 10.02.2025 11:52 »
Die TA Luft regelt Emissionen und Immissionen, sowie seit Integration der GIRL mit der TA Luft von 2021 auch Gerüche für BImSchG-Anlagen.

Inwieweit sich daraus Zusatzurlaub ableiten soll, ist mir jetzt nicht ganz klar. Das wäre ja eher Tarifrecht und keine Immissionsschutzrecht. Wobei man sich natürlich auf letzteres berufen könnte, wenn man da was regeln möchte. Aber unmittelbar ist da sicherlich keine Regelung drin enthalten.

CSB

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Antw:Zusatzurlaub TA Luft
« Antwort #2 am: 11.02.2025 07:14 »
Wahrscheinlich bist du auf der Suche nach dem hier: BMT-G II / § 42 Zusatzurlaub.