Die TA Luft regelt Emissionen und Immissionen, sowie seit Integration der GIRL mit der TA Luft von 2021 auch Gerüche für BImSchG-Anlagen.
Inwieweit sich daraus Zusatzurlaub ableiten soll, ist mir jetzt nicht ganz klar. Das wäre ja eher Tarifrecht und keine Immissionsschutzrecht. Wobei man sich natürlich auf letzteres berufen könnte, wenn man da was regeln möchte. Aber unmittelbar ist da sicherlich keine Regelung drin enthalten.