Autor Thema: Auswahlentscheidung bei fehlender Beurteilung  (Read 2392 times)

beamer

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Hallo.

Vielleicht kennt sich hier jemand mit Auswahlverfahren bei Beamten (interne Stellenausschreibungen) aus. Ich habe zwei Fragen zu dem Thema.

1) Angenommen, es wird intern eine A13 gD-Stelle ausgeschrieben. Ein Beamter im Statusamt A12 mit einer Beurteilung, die auf die Gesamtnote "Normalleistung" lautet, bewirbt sich hierauf und er hat nur einen Konkurrenten, der im Statusamt A11 ist, aber im letzten Beurteilungsdurchgang eine Spitzenbeurteilung erhalten hat. Wer würde dann voraussichtlich den DP gewinnen? Gewinnt immer das höhere Statusamt?

2) Die Regelbeurteilungen für den BU-Zeitraum 02/2021-01/2024 wurden den Beamt/innen des gD immer noch nicht eröffnet. Ich habe somit aktuell nur eine Beurteilung für den Zeitraum bis 01/2021. Ich wurde aber 2022 und 2024 befördert. Somit ist die Beurteilung, die ich derzeit habe, nicht nur knapp 4 Jahre alt, sondern wurde auch in einem Statusamt erstellt, das schon längst nicht mehr aktuell ist. Wie soll ich mich mit so einer veralteten Beurteilung überhaupt wirksam auf eine andere Stelle bewerben? Selbst wenn ich demnächst mal die Beurteilung für den BU-Zeitraum 02/2021-01/2024 eröffnet bekomme, gilt die ja immer noch für das Statusamt, das ich vor meiner letzten Beförderung im 06/2024 hatte. Könnte man in so einem Fall eine Anlassbeurteilung beantragen und diese dann bei einer Bewerbung in die Waagschale werfen?

Danke im Voraus!

Thomber

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Antw:Auswahlentscheidung bei fehlender Beurteilung
« Antwort #1 am: 11.02.2025 10:48 »
Zitat
Gewinnt immer das höhere Statusamt?
Nein, so eine Regel gibt es wohl nicht. Im Ernstfall müsste der Richter die Beurteilungen vergleichen.

Das denke ich (unverbindlich!) dazu:
A11 mit Note 1   könnte  so viel zählen, wie A12 mit Note 3. 

Grünerhans

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Antw:Auswahlentscheidung bei fehlender Beurteilung
« Antwort #2 am: 11.02.2025 11:48 »
Lass mich raten du bist in der Bundeswehrverwaltung im gehobenen nichttechnischen Dienst?

Bei mir exakt das gleiche! Ich hätte bereits zum März 2024 eine erneute Beurteilung erhalten sollen! (3-jahres Zeitraum März 2021 - März 2024). Bisher ruht still der See. Auch von BApersbw keine Rückmeldung bisher auf mehrfache Bitte!

Saftladen.

Ist so ein vorgehen überhaupt rechtmäßig? Bin Quereinsteiger im gntd und somit im Beamtenrecht noch nicht so fit.

PolareuD

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Antw:Auswahlentscheidung bei fehlender Beurteilung
« Antwort #3 am: 11.02.2025 12:02 »
Betrifft auch teilweise den gtVd in der Bundeswehr. Beurteilungszeitraum endete am 31.01.2024. Bisher keine Spur von der Regelbeurteilung. Im Org-Bereich AIN liegen diese aber, laut Kollegen, zumindest teilweise vor.

@ TE

Einfach bewerben. Ein Versuch macht schlau. Sofern es sich um die Bw handelt, verlasst ggf. auch BAPersBw eine Anlassbeurteilung. Mindeststandzeit ist zwar nur 1 Jahr in einem Statusamt, aber das aktuelle PEK schreibt, glaube ich, 2 Jahre vor.

Grünerhans

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Antw:Auswahlentscheidung bei fehlender Beurteilung
« Antwort #4 am: 11.02.2025 12:30 »
Betrifft auch teilweise den gtVd in der Bundeswehr. Beurteilungszeitraum endete am 31.01.2024. Bisher keine Spur von der Regelbeurteilung. Im Org-Bereich AIN liegen diese aber, laut Kollegen, zumindest teilweise vor.

@ TE

Einfach bewerben. Ein Versuch macht schlau. Sofern es sich um die Bw handelt, verlasst ggf. auch BAPersBw eine Anlassbeurteilung. Mindeststandzeit ist zwar nur 1 Jahr in einem Statusamt, aber das aktuelle PEK schreibt, glaube ich, 2 Jahre vor.

Das aktuelle PEK sieht gar keine Mindestwartezeit in einem Statusamt mehr voraus (über das obligatorische ein Jahr lt. Gesetz). Im alten PEK war (zumindest) im gntd von A11 - A12 drei Jahre Mindestwartezeit vorgesehen.

Bei uns geht jedoch dass Gerücht um, dass sich eine Bewerbung auf einen höherwertigen DP z.B. A11 - A12 vor den 3 Jahren eh nicht lohnt, ds man unabhängig von der Beurteilung nicht zum Zug kommt. Klingt das plausibel? Bin nämlich derzeit A11 und habe einen interessanten A12 DP in meiner Region gefunden. Aber leider erst 1 Jahr A11.

beamer

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Antw:Auswahlentscheidung bei fehlender Beurteilung
« Antwort #5 am: 11.02.2025 14:16 »
Korrekt, bin in der Bw - war wohl zu offensichtlich...

Korrekt, mit dem aktuellen PEK wurden die Stehzeiten (idR 3 Jahre) abgeschafft. Daher gab es Mitte letzten Jahres eine Beförderungswelle im Bereich A10-A12. Ist ja schön und gut, aber man will ja auch sehen wie es weitergeht. Mir wurde gesagt, dass es die "aktuelle" Beurteilung wohl ab Ende Februar / Anfang März 2025 geben soll. Warten wir mal ab.

Zu meinem Vorredner: von dem Gerücht halte ich nicht viel. Es gibt immer noch die sog. "kleine Lösung", die in der AR zur "Umsetzung der Bestimmungen zur Personalentwicklung der Bea" beschrieben ist. Wenn es die Bewerberlage hergibt, kannst du definitiv schon vor Ablauf der Stehzeit den höhenwertigen Dienstposten besetzen, musst dann ggf. nur etwas auf die Beförderung warten. Ich hatte damals auch wenige Monate nach der Beförderung zum Amtmann (A11) einen A12-DP gewonnen, da ich der einzige Bewerber war. Damals galten die Stehzeiten sogar noch und es hat trotzdem funktioniert. Musste halt dann 2 Jahre auf die Beförderung zu A12 warten, aber so what.

Da die Stehzeiten nun praktisch abgeschafft wurden, sehe ich erst recht keinen Grund, wieso du dich nicht jetzt schon auf A12-DP bewerben können solltest, wenn du jetzt A11 bist. Ob du zum Zuge kommst, hängt m. E. im Wesentlichen von der BU-Note ab - und damit praktisch auch immer von der Konkurrenzlage. Wenn du der einzige Bewerber bist und die konstitutiven Qualifikationsmerkmale für den DP erfüllst, wirst du die Ausschreibung gewinnen, egal wie lange du vorher A11 warst. Falls Konkurrenz im Spiel ist, sieht die Sache natürlich anders aus. Dass man der einzige Bewerber ist, komme wohl gerade im Bereich A12 aber gar nicht soo selten vor, wie ich mal von einem Personaler gehört habe. Ab A13 wird dann die Luft dünner, weil es da nicht so viele DP gibt.

blondie

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Antw:Auswahlentscheidung bei fehlender Beurteilung
« Antwort #6 am: 11.02.2025 14:19 »
Hallo.

Vielleicht kennt sich hier jemand mit Auswahlverfahren bei Beamten (interne Stellenausschreibungen) aus. Ich habe zwei Fragen zu dem Thema.

1) Angenommen, es wird intern eine A13 gD-Stelle ausgeschrieben. Ein Beamter im Statusamt A12 mit einer Beurteilung, die auf die Gesamtnote "Normalleistung" lautet, bewirbt sich hierauf und er hat nur einen Konkurrenten, der im Statusamt A11 ist, aber im letzten Beurteilungsdurchgang eine Spitzenbeurteilung erhalten hat. Wer würde dann voraussichtlich den DP gewinnen? Gewinnt immer das höhere Statusamt?


Bei uns, Landesbehörde, wäre das genau so.

tochris06

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Antw:Auswahlentscheidung bei fehlender Beurteilung
« Antwort #7 am: 11.02.2025 21:44 »
Das BAPersBw weiß idR selbst nicht, was es eigentlich tut. Im Zweifel einfach klagen. Die Erfolgsaussichten sind gut. Kenne bis dato niemanden, der sein Verfahren (sofern natürlich sauber begründet) verloren hat.
Theoretisch kann man auch mit A9 auf ein A13 DP gesetzt werden. Das BAPersBw hat genug Präzedenzfälle geschaffen, sodass man sich nicht mehr auf ein "Ermessen" berufen kann. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dürfen die einzigen Parameter sein. Inwiefern nun eure Beurteilungen verglichen werden, ist schwer einzuschätzen. Insbesondere aufgrund der Quittierung, sagen die Beurteilungen noch weniger aus. Das muss dann vor Gericht geklärt werden. Sofern du z.B. in den Kooperationsgesprächen regelmäßig bestätigt bekommen hast, dass alles top ist und du nichts besser machen kannst, dann aber nur eine 0815 Beurteilung bekommst, wird es problematisch für den Dienstherrn.

Eukalyptus

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Antw:Auswahlentscheidung bei fehlender Beurteilung
« Antwort #8 am: 11.02.2025 22:36 »
Betrifft auch teilweise den gtVd in der Bundeswehr. Beurteilungszeitraum endete am 31.01.2024. Bisher keine Spur von der Regelbeurteilung. Im Org-Bereich AIN liegen diese aber, laut Kollegen, zumindest …

Die Noten zum Beurteilungsstichtag 31.01.2024 stehen fest. Falls die Beurteilung(snote) im Zuge eines Bewerbungsverfahrens benötigt wird, wird die Beurteilung zeitnah ausgefertigt und eröffnet.

Goldene Vier

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Antw:Auswahlentscheidung bei fehlender Beurteilung
« Antwort #9 am: 12.02.2025 10:45 »
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DrStrange

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Antw:Auswahlentscheidung bei fehlender Beurteilung
« Antwort #10 am: 14.02.2025 09:04 »
Hallo.

2) Die Regelbeurteilungen für den BU-Zeitraum 02/2021-01/2024 wurden den Beamt/innen des gD immer noch nicht eröffnet. Ich habe somit aktuell nur eine Beurteilung für den Zeitraum bis 01/2021. Ich wurde aber 2022 und 2024 befördert.

What? Mit einer Beurteilung zwei Mal befördert? "Musste 2 Jahre auf Beförderung nach A12 warten" Was ist da los bei Euch in der BW? Ihr lebt ja in einem Schlaraffenland. Also ich gönne es euch. Aber ihr seid eine völlig andere Welt als die Länder.