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HILFE! Urlaubsanspruch Vollzeit - Teilzeit

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MarBella:

--- Zitat von: elmanuelle am 13.02.2025 13:52 ---Auszug aus
Hinweise zu Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Freistellung
von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern im Land NRW

Bei einem Wechsel von Vollzeitbeschäftigung zu Teilzeitbeschäftigung wird der bestehende Urlaubsanspruch aus dem laufenden sowie den vergangenen Urlaubsjahren entsprechend der tatsächlich geleisteten wöchentlichen Arbeitstage umgerechnet (§ 23 Absatz 1 bis 3 FrUrlV NRW). Es erfolgt also eine Umrechnung pro-rata-temporis bezogen auf alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Urlaubsansprüche, aus dem laufenden sowie den vergangenen Urlaubsjahren.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Urlaubsregelungen (Teil 5 der FrUrlV NRW).
Bei einer Verringerung der wöchentlichen Arbeitstage unterbleibt eine Reduzierung von Urlaubsansprüchen aus Vorjahren und anteiligen Urlaubsansprüchen des laufenden Jahres, soweit diese bis zum Zeitpunkt der Verringerung der wöchentlichen Arbeitstage wegen vorliegender Hinderungsgründe tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden konnten (§ 23 Absatz 4 FrUrlV NRW). Die Hinderungsgründe sind in § 23 Absatz 4 FrUrlV NRW aufgeführt.

--- End quote ---

...heißt also, dass mein Urlaub von 30 Resttagen auf 24 Tage angepasst wird??????

Magda:

--- Zitat von: MarBella am 13.02.2025 12:59 ---Kann mir vielleicht jemand helfen den genauen Anspruch zu erreichen?

Ich hatte bei Eintritt Elternzeit / Mutterschutz und dann Dienstantritt Oktober 2023 einen Restanspruch von 33 Tagen.

30 Tage aus 2023 und 3 Tage aus Mutterschutz.

Erst Oktober 2023 bin ich mit Teilzeit gestartet. Rechnung: 24 geteilt durch 12 mal 3 = Anspruch 2023 (Oktober bis Dezember 2023) ------> Richtig?!

Urlaubsanspruch 2024: 24 Tage.

usw.

...die 33 Tage aus 2020 und 2021 bleiben unberührt. Richtig?!

Oder rechne ich falsch?!

--- End quote ---
Du kamst Ende 2023 aus Elternzeit und hattest zu Beginn der Elternzeit 33 Tage Resturlaub und hast vorher voll gearbeitet? Ab Ende 2023 folgte dann eine Teilzeittätigkeit mit 4-Tage Woche, richtig?

Was ist denn mit 2024? Immerhin haben wir mittlerweile Februar 2025.

MoinMoin:
Ich habe das bei Beamten (Niedersachsen) so im Hinterkopf, dass man bei solchen VZ TZ Wechsel und der damit verbundenen Umrechnung des Urlaubes nur Ansprüche hat, wenn man vor dem Wechsel den Urlaub nicht nehmen konnte!  (Also wg. Krankheit oder abgelehnter Urlaub)
Wenn man es einfach versäumt hat vorher den Urlaub wegzumachen, dann kann es doof ausgehen.

Aber konkrete Urteile/Kommentierungen habe ich gerade nicht zur Hand.

MarBella:

--- Zitat von: Magda am 14.02.2025 11:19 ---
--- Zitat von: MarBella am 13.02.2025 12:59 ---Kann mir vielleicht jemand helfen den genauen Anspruch zu erreichen?

Ich hatte bei Eintritt Elternzeit / Mutterschutz und dann Dienstantritt Oktober 2023 einen Restanspruch von 33 Tagen.

30 Tage aus 2023 und 3 Tage aus Mutterschutz.

Erst Oktober 2023 bin ich mit Teilzeit gestartet. Rechnung: 24 geteilt durch 12 mal 3 = Anspruch 2023 (Oktober bis Dezember 2023) ------> Richtig?!

Urlaubsanspruch 2024: 24 Tage.

usw.

...die 33 Tage aus 2020 und 2021 bleiben unberührt. Richtig?!

Oder rechne ich falsch?!

--- End quote ---
Du kamst Ende 2023 aus Elternzeit und hattest zu Beginn der Elternzeit 33 Tage Resturlaub und hast vorher voll gearbeitet? Ab Ende 2023 folgte dann eine Teilzeittätigkeit mit 4-Tage Woche, richtig?

Was ist denn mit 2024? Immerhin haben wir mittlerweile Februar 2025.

--- End quote ---


Ich habe erst ab Oktober 2023 in Teilzeit und einer 4 Tage Woche gearbietet. Vorher normal Vollzeit und 5 Tage Woche. War aber halt in Elternzeit (Ende 2020 bis 30.9.23). Die Teilzeit kam danach.

MarBella:
Zudem habe ich ja ein Schreiben aus meiner Elternzeit, dass ich noch 33 Resturlaubstage habe.

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