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Fragen zu Besoldungsreform/KiTa-Kosten

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SwenTanortsch:
Das Problem ist hinsichtlich (nicht nur) der KiTa-Gebühren weiterhin zumindest ein dreifaches:

1. Es geht hier wie generell in unserem Thema erneut um den speziellen Teilbereich des Mindestabstandsgebots und also um die mittelbare Bemessung der Mindestalimentation und dafür um die unmittelbare Bemessung des Grundsicherungsniveaus der vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft als Gegenüberstellung zur gewährten Nettoalimentation des Musterbeamten. Damit geht es folglich sachlich um die absolute Grenze zur Unteralimentation, die aber nichts mit der amtsangemessenen Alimentation zu tun hat, auch wenn sie regelmäßig andere Erwartungen schürt.

2. Der Zweite Senat hat die Bemessung des realitätsgerechten Grundsicherungsniveaus für die vierköpfige Bedarfsgemeinschaft in seiner aktuellen Rechtsprechung für die Bedarfssätze und die warmen Unterkunftskosten vollzogen, das aber nicht weiter für die Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie für den monetären Gegenwert für die Sozialtarife vollzogen, weil es darauf sachlich nicht angekommen ist; denn auch ohne ihre konkrete Bemessung hat sich das Mindestabstandsgebot in allen streitgegenständlichen Jahren als eklatant verletzt gezeigt. Er hat dabei verschiedene Aussagen zu einzelne Bedarfsposten gemacht (vgl. in der aktuellen Entscheidung die Rn. 64 ff).

3. Der Besoldungsgesetzgeber sieht sich nun gezwungen, zur mittelbaren Bemessung der Mindestalimentation auch die Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie für den monetären Gegenwert der Sozialtarife sachgerecht zu bemessen und diese Bemessung im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens transparent zu machen, damit sowohl der Beamte als auch ggf. später die Gerichte seine Entscheidungen prüfen können. Allerdings geschieht das hinsichtlich der Kosten für die Kinderbetreuung weit überwiegend nicht, obgleich der Senat sie als für die mittelbare Bemessung der Mindestalimentation als von erheblicher praktischer Bedeutung betrachtet hat (Rn. 69).

Der langen Rede kurzer Sinn: Die für die 17 Rechtskreise vergleichbaren Beträge liegen letztlich nicht hinreichend öffentlich vor, weil sie vielfach nur pointiert gegeben werden, jedoch weit überwiegend nicht dort, wo sie ihren Platz hätten, nämlich in den Gesetzgebungsmaterialien. Eine systematische Betrachtung ist deshalb für alle anderen - also für alle, die nicht den vollständigen Zugriff auf die notwendigen Daten zur Erstellung von Gesetzentwürfen haben - faktisch nicht möglich. Das hat auch der Senat in der aktuellen Entscheidung entsprechend klargestellt:

"Weil die gewährten Vorteile überwiegend regional und nach den Lebensumständen der Betroffenen höchst unterschiedlich ausfallen, ist es für Gerichte kaum möglich, hierzu – zumal rückwirkend – Feststellungen zu treffen. Hinzu kommt, dass noch aufzuklären wäre, inwiefern bei der Ermittlung der Regelsätze diese Vergünstigungen berücksichtigt worden sind. Solange aber auch ohne Berücksichtigung etwaiger geldwerter Vorteile feststeht, dass der Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht gewahrt ist, sind Feststellungen zu Art und Umfang der genannten geldwerten Vorteile mangels Entscheidungserheblichkeit entbehrlich. Auch insoweit ist in erster Linie der Besoldungsgesetzgeber gefordert, die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten, um Art und Ausmaß der geldwerten Vorteile zu ermitteln und die Höhe der Besoldung diesen kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen (vgl. BVerfGE 117, 330 <355>; 130, 263 <302>; 137, 34 <76 Rn. 85>; 146, 164 <197 Rn. 85>)." (Rn. 71)

bab:

--- Zitat von: TEMP1337 am 12.02.2025 17:12 ---Beamte erhalten Familienzuschläge, manche Landesbeamte mittlerweile sogar besonders Hohe.
Der Bund plant ebenfalls einen alimentativen Ergänzungszuschlag aber "nur" pauschal und nur abhängig von dem Familienstand, dem Wohnort, der Besoldung bzw. einem fiktiven Partnereinkommen.

Warum wird hier keine weitere Analyse nach Bundesland bzw. teilweise sogar nach Stadt (ungleich Mietstufe/Wohngeldstufe) vorgenommen?

(An dieser Stelle sei gesagt, dass ich das ganze Konstrukt eine Frechheit finde - die nur dem Sparen dient)


--- End quote ---
Ich vermute, weil es zu teuer und komplex ist, das zu berechnen. Zumal der Familienzuschlag ein Bonus ist, also ein Geschenk. Oder verstehe ich das falsch?


--- Zitat von: TEMP1337 am 12.02.2025 17:12 ---Gerade mit Vorschulkindern macht es eben einen erheblichen Unterschied wo man wohnt! Bzw. der Dienstsitz ist.
Während manche Bundesländer gratis Kita anbieten wie u.a. Berlin/Hamburg, teilweise ab 2 Jahren (RLP) ist es bspw. in NRW grundsätzlich Kostenpflichtig! - Bei zwei Beamten kommen wir da schnell in die Kategorie 4-600 Euro VOR Verpflegungsgeld. Diese Einkommensabhängigen Sätze werden dann noch gesteigert für BRUTTO Zuschläge für Beamte (teilweise 10%). Also dem Beamten wird ein höheres Brutto fiktiv unterstellt (was ehrlich gesagt auch logisch ist, wenn man schon Abgaben erhebt).

Wenn man jetzt also zukünftig (wieder) regional unterschiedliche Zuschläge zahlt, MUSS doch sowas berücksichtigt werden?!
Hamburger/Berliner Beamte mit Bswp. Gratis KiTa haben da eben mehrere Hundert Euro Vorteile gegenüber NRW und das pro Kind! Denn manche Gemeinden machen nicht mal das zweite Kind bzw. weitere Kinder Beitragsfrei.

Gibt es hier schon Ansätze bzw. ebenfalls Widerspruchsvorlagen auch um das generell zu Thematisieren?

--- End quote ---

Hand aufs Herz, ich wäre sehr gerne in einem Bundesland mit Kita-Beiträgen. Denn in meinem Bundesland gleicht die Kita-Betreuung eher einer Verwahrung.
Ich fand Kita-Beiträge super, zumal sie mir, da nach Einkommen gestaffelt, sehr gerecht vorkamen. Betreuungskosten drücken die eigene Steuerlast enorm, habt ihr schonmal nach Steuer ausgerechnet, was euch die Betreuung wirklich (nur) kostet?
Und dann noch im Vergleich zu Arbeitnehmern, die keinen Familienzuschlag kriegen.

Finanzer:

--- Zitat von: bab am 02.03.2025 17:36 ---Zumal der Familienzuschlag ein Bonus ist, also ein Geschenk. Oder verstehe ich das falsch?

--- End quote ---

Ja, das verstehen Sie falscht :-)
Grundsätzlich muss die GRUNDbesoldung des Beamten ausreichen, um Ehegatten und zwei Kinder angemessen (15% über Sozialhilfeniveau) zu versorgen.
Die zusätzlichen Kosten ab dem dritten Kind müssen zusätzlich besoldet werden.
Der Getzgeber darf aber bereits im geringen Umfang die ersten beiden Kinder und den Ehegatten maßvoll über Zuschläge abbilden. Soweit (ganz grob) die Theorie.
Familienzuschläge sind kein Bonus oder Geschenk, sie dienen dazu die Verfassungrechtlich gebotene Mindesbesoldung zu erreichen und dem Dienstherren Geld zu sparen, weil die Beträge sonst in der Grunbesoldung drin wären.


--- Zitat von: bab am 02.03.2025 17:36 ---Hand aufs Herz, ich wäre sehr gerne in einem Bundesland mit Kita-Beiträgen. Denn in meinem Bundesland gleicht die Kita-Betreuung eher einer Verwahrung.
Ich fand Kita-Beiträge super, zumal sie mir, da nach Einkommen gestaffelt, sehr gerecht vorkamen. Betreuungskosten drücken die eigene Steuerlast enorm, habt ihr schonmal nach Steuer ausgerechnet, was euch die Betreuung wirklich (nur) kostet?
Und dann noch im Vergleich zu Arbeitnehmern, die keinen Familienzuschlag kriegen.

--- End quote ---

Da hilft auch hier ein Blick in die Vergangenheit. Im Rahmen des Kita-ausbaues vor über zehn Jahren fließen Bundesmittel an die Länder, um die Quantität der Kitabetreuung zu erhöhen und die Qualität der Betreuung zu erhalten oder zu verbessern.
In den meisten Bundesländern werden diese Mittel aber lieber genutzt um die Kita Beitragsfrei zu halten um so Wählerstimmen zu kaufen.

bab:
Wieder was dazugelernt, vielen Dank!  :)

Genau, dass diese Gelder so frei verwendet werden durften, dass die Qualität leiden musste, war und ist bitter.

Ytsejam:

--- Zitat von: TEMP1337 am 12.02.2025 17:12 ---
Gerade mit Vorschulkindern macht es eben einen erheblichen Unterschied wo man wohnt! Bzw. der Dienstsitz ist.
Während manche Bundesländer gratis Kita anbieten wie u.a. Berlin/Hamburg, teilweise ab 2 Jahren (RLP) ist es bspw. in NRW grundsätzlich Kostenpflichtig! - Bei zwei Beamten kommen wir da schnell in die Kategorie 4-600 Euro VOR Verpflegungsgeld. Diese Einkommensabhängigen Sätze werden dann noch gesteigert für BRUTTO Zuschläge für Beamte (teilweise 10%). Also dem Beamten wird ein höheres Brutto fiktiv unterstellt (was ehrlich gesagt auch logisch ist, wenn man schon Abgaben erhebt).

Wenn man jetzt also zukünftig (wieder) regional unterschiedliche Zuschläge zahlt, MUSS doch sowas berücksichtigt werden?!
Hamburger/Berliner Beamte mit Bswp. Gratis KiTa haben da eben mehrere Hundert Euro Vorteile gegenüber NRW und das pro Kind! Denn manche Gemeinden machen nicht mal das zweite Kind bzw. weitere Kinder Beitragsfrei.

Gibt es hier schon Ansätze bzw. ebenfalls Widerspruchsvorlagen auch um das generell zu Thematisieren?

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Um das mal plastisch am Beispiel NRW im Ruhrgebiet, wo x Städte einen Steinwurf voneinander entfernt liegen, darzustellen:

Düsseldorf, NULL Kitagebühren, Mietenstufe 6. FamZu für das Kind: +603,99€
Nachbarstadt, 5 KM entfernt, Kitagebühr, Mietenstufe 2. FamZu für das Kind: +146,92€

Man bekommt also rund 450€ weniger, muss dafür aber von seinem Einkommen 300€ mehr Kitagebühren zahlen. Das alles bei ggf. gleichgelagerten Wohnverhältnissen, da Düsseldorf ja auch günstige Ecken hat und andere Städte mit weit geringeren Mietstufen teurere Lagen.

Jetzt arbeiten beide Vergleichsbeamte bei der Stadt Düsseldorf im gleichen Büro im gleichen Job. Und nun erkläre mir jemand wie 750€ Unterschied bei derselben Besoldungsstufe und derselben Tätigkeit dem "Amte angemessen" sein kann.

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