Autor Thema: [Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59  (Read 4146 times)

jabitte

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Auf der Homepage des NLBV
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/versorgung/auskuenfte_zur_versorgung/auskunft-uber-die-hohe-der-versorgung-68530.html
wird darauf hingewiesen, dass man ab dem 1.1.25 erst mit dem vollendeten 58. Lebensjahr eine Auskunft zur Höhe der Versorgung beantragen kann. Für die persönliche Planung, wann und mit welchen möglichen Abschlägen man in Pension gehen will, empfinde ich das als zu spät.
Im Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung, SGB109 (Rentenpunkteinformation ab 27 und Rentenauskunft ab 55 - alle drei Jahre) verhält sich Niedersachsen doch mal wieder nach Gutsherrenart.
Zudem erhält man ja von keiner Seite dazu eine Information, bin heute zufällig darauf gestoßen.
Vielleicht liest ja ein/e Gewerkschaftsvertreter/in hier mit und könnte mal anfragen, dafür wären viele ältere Kollegen und Kolleginnen bestimmt dankbar.

Da das hier mein erster Beitrag ist, noch zwei abschließende Bemerkungen: Ich lese seit dem 28.7.2020 mit und danke SwenTanortsch für die unfassbar tolle Arbeit und die differenzierten, menschlichen Sichtweisen in diesem Forum. Zudem einen großen Dank an die Administratoren und Administratorinnen dieses Forums.



Unknown

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #1 am: 13.02.2025 19:14 »
Wo besteht das Problem bei der Ermittlung der Höhe der Pension?
Die Abschläge müssten im niedersächsischen Versorgungsgesetz drinstehen, Ohne das jetzt geprüft zu haben.
Was möchtest du genau wissen?

Johann

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #2 am: 14.02.2025 09:14 »
Wo besteht das Problem bei der Ermittlung der Höhe der Pension?
Die Abschläge müssten im niedersächsischen Versorgungsgesetz drinstehen, Ohne das jetzt geprüft zu haben.
Was möchtest du genau wissen?
Für mich persönlich wäre bspw. relevant, möglichst früh zu erfahren, ob und wie viel meiner Zeit vor der Verbeamtung als Tarifbeschäftigter für die Pension angerechnet wird. Vor allem gut zu wissen wäre es hier, dass man überhaupt auf dem Schirm hat, dass es eine Zeit vor der Verbeamtung mit einer zur Laufbahn passenden Berufserfahrung gibt, die sich dazu eignet, für die Pension angerechnet zu werden.

Bis zur Pension ist es zwar noch etwas hin, aber ich stelle mir das unangenehm vor, erst in mehr als 30 Jahren, wenn meine derzeitige Behörde die x. Umstrukturierung hatte oder gänzlich aufgelöst wurde, nachweisen zu müssen, dass ich vor der Verbeamtung einer entsprechenden Tätigkeit nachgekommen bin. Eigentlich wäre es da ganz nett, wenn man schon weit vor dem 59. Lebensjahr mal anfragen könnte, ob alles wichtige Wissenswerte bereits vorliegt.

Worauf sich die Neugier des TE an dieser Stelle ergibt, kann ich dir natürlich nicht sagen.

Schmitti

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #3 am: 14.02.2025 10:18 »
Für mich persönlich wäre bspw. relevant, möglichst früh zu erfahren, ob und wie viel meiner Zeit vor der Verbeamtung als Tarifbeschäftigter für die Pension angerechnet wird. Vor allem gut zu wissen wäre es hier, dass man überhaupt auf dem Schirm hat, dass es eine Zeit vor der Verbeamtung mit einer zur Laufbahn passenden Berufserfahrung gibt, die sich dazu eignet, für die Pension angerechnet zu werden.[/quote]Das sehr viele (erschreckend viele) Beamte diese Aspekte erst auf dem Schirm haben, "kurz" bevor die Pension erreicht wird, ist das eigentlich traurige. Die Versorgungsgesetze der Länder haben m.W. alle den Passus des Bundesbeamtenversorgungsgesetzes relativ unverändert übernommen, der da lautet:
Zitat
§ 49 Abs. 2
Entscheidungen über die Bewilligung von Versorgungsbezügen auf Grund von Kannvorschriften dürfen erst beim Eintritt des Versorgungsfalles getroffen werden; vorherige Zusicherungen sind unwirksam. Über die Berücksichtigung von Zeiten nach den §§ 6a, 10 bis 12 und 13 Absatz 2 und 3 als ruhegehaltfähig ist auf Antrag des Beamten vorab zu entscheiden. Die Entscheidungen stehen unter dem Vorbehalt des Gleichbleibens der Sach- und Rechtslage, die diesen Entscheidungen zugrunde liegt.
Niedersachsen, um das es hier geht, hat das in § 56 NBeamtVG noch etwas präzisiert:
Zitat
Ob Vordienstzeiten aufgrund der §§ 10 bis 12, des § 78 Abs. 10 und des § 79 Abs. 2 als ruhegehaltfähige Dienstzeit zu berücksichtigen sind, soll bei der Berufung in das Beamtenverhältnis und bei einem Wechsel des Dienstherrn innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes entschieden werden; diese Entscheidungen stehen unter dem Vorbehalt eines Gleichbleibens der Rechtslage, die ihnen zugrunde liegt. 3Wechselt eine Beamtin oder ein Beamter in den Geltungsbereich dieses Gesetzes, ist eine Entscheidung nach Satz 2 zu treffen.

Für die persönliche Planung, wann und mit welchen möglichen Abschlägen man in Pension gehen will, empfinde ich das als zu spät.
Mag man so sehen, aber andererseits steht eben jede Auskunft auch immer unter dem Vorbehalt von Rechtsänderungen, § 87 NBeamtVG.

Es soll Beamte geben, kenne solche Fälle aus der Zeit im Personaöbereich, die sich mit solchen Versorgungsauskünften am Ende der Laufbahn ihre ganze Wohnung tapezieren könnten, weil sie meinen nach jeder kleinsten Rechtsänderung auf diesem Weg mal schauen zu müssen ob sie das überhaupt tangiert und dabei übersehen, dass die Auskunft die sie kriegen, ja doch absolut 0,0 echten Wert hat. Da kann man reinschreiben, anerkennen und streichen was man will, sieht der Festsetzungsbescheid am Ende anders aus, nutzen die dollsten Auskünfte nix. Nur der Bescheid zählt.
Das Länder/Dienststellen inzwischen hingehen, ein Mindestalter vorgeben oder auf ihre Kapazitäten hinweisen, finde ich daher absolut richtig und nachvollziehbar.

Das viele Beamte (aber auch Dienstherren/Personalstellen) bei Dingen wie Anerkennung von Vordienstzeiten, Antragsmöglichkeiten und -pflichten, Einflussmöglichkeiten auf die spätere Pension während der aktiven Dienstzeit nahezu keinerlei Grundwissen haben, das auch wenig gelehrt wird, das ist natürlich Murks. Da könnte man sehr viele Übergänge in die Versorgung angenehmer gestalten, als es heute abläuft. Das man Vordienstzeiten als Angestellter vor 33 Jahren, für die man sich vor 32 Jahren die Beiträge hat auszahlen lassen, heute nicht anerkannt bekommt, könnte und müsste man seit 33 Jahren wissen. Die meisten Beamten mit derartiger Konstellation merken das aber erst irgendwann im letzten aktiven halben Jahr oder erst mit dem lange erhofften Versorgungsbescheid. Und dann ist der Knatsch wieder da, und wieder steht ein frustrierter Pensionär mehr im Vorgarten. ::)

Zauberberg

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #4 am: 14.02.2025 10:56 »
In Bremen ist dieses auch erst mit 58. Jahren möglich, was ich als eine Unmöglichkeit empfinde.

ABER ! Ich habe da eine netten Tipp bekommen, die Berechnung der Pension darf man sich ab einer gewissen  Altersgrenze einholen, ABER was viel wichtiger und elementar ist, die Aufstellung über die Anrechnungszeiten kann man sich jederzeit geben lassen ...die Ausrechnung ist dann ja, wie beschrieben, relativ einfach !
UND man kann, sollte man nicht zufrieden sein, Antrag auf Anrechnung von Vorzeiten stellen.

In Bremen gibt es übrigens einen Bildungsurlaub, sorry eine Bildungszeit..... "Wege in die Pension" soll sehr empfehlenswert sein.

jabitte

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #5 am: 14.02.2025 17:34 »
Hallo Unknown, ich wollte nichts Spezielles wissen, sondern nur darüber informieren, dass man eben ab sofort nicht mehr mit Mitte 50 eine Auskunft erhält, sondern erst ab Ende 50. Das finde ich persönlich, ebenso wie Zauberberg und Johann, zu spät. Ganz pragmatisch würde ich mit Mitte 50 planen wollen, ob ich finanziell mit 60, 63, 65 oder 67 in Pension gehen kann, und dazu hätte ich gerne eine angemessen zeitige, schriftliche Auskunft, auch wenn sich der Inhalt ändern könnte.
Ich weiß nicht, wo das Problem beim NLBV besteht, das zu berechnen und schriftlich mitzuteilen - von mir aus auch unter Vorbehalt. Transparenz sieht irgendwie anders aus. Es wird seitens des NLBV auch nicht kommuniziert, warum man das Antragsalter verschoben hat - könnte man ja einfach mal reinschreiben, würde aber wohl nicht so gut klingen: "Leider haben wir zu wenig Personal und blablabla...!"
Schmitti, dein Argument, dass letztlich nur der Festsetzungsbescheid gilt und sich etwas ändern könnte, sticht natürlich. Im Umkehrschluss könnte ich dann sagen, ich will es gar nicht wissen, nehme einfach, was da an Pension kommt und das NLBV könnte ebenso sagen: "Die Berechnung steht unter Vorbehalt. Höchstwahrscheinlich sehen ihre Versorgungsbezüge ganz, ganz anders aus. Warten sie in Ruhe ab!" Das kann es doch nicht sein, wenn man jahrzehntelang auf Teile seiner Besoldung verzichtet (Eckmannvergleich etc.) und, wenn sich das Pensionsalter nähert, man nicht zeitig über den Stand der Dinge -schriftlich- informiert wird. Warum geht das bei der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der privaten Lebensversicherung jährlich?... und bei Beamten wieder mal nicht bzw. erst kurz vor Toreschluss.
Wenn ich eines in den vielen Dienstjahren gelernt habe, dann ist das der Punkt, dass man wichtige Korrespondenz nur schriftlich und nur per Einschreiben mit Rückschein erledigt. Folglich hätte ich, zusammenfassend, gerne etwas schwarz auf weiß, und das zeitgerecht - nicht mehr und nicht weniger - gleichwohl wissend, dass sich das ändern könnte, Schmitti.
Ich danke für eure Überlegungen/Anmerkungen, schönes Wochenende!

clarion

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #6 am: 14.02.2025 23:18 »
Das ist eine Frechheit. Ich wurde spät verbeamtet und fand es schon damals eine Sauerei nicht genau zu wissen, wie es sich mit der Rente plus Pension verhält, ob meine Jahre als Tarifbeschäftigter im ÖD als ruhegehaltsfähig anerkannt werden oder eben nicht. Und jetzt wurde das Alter so hoch gesetzt, dass man das Ruder nicht mehr umreißen kann, wenn sich da eine Lücke auftut.

Schmitti

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #7 am: 15.02.2025 09:49 »
Warum geht das bei der gesetzlichen Rentenversicherung,
Da stört mich dieser unnütze Aufwand auch. Ich gehöre zu denen, die später noch eine Minirente bekommen, weil die Verbeamtung "zu" spät kam. Und ich bekomme jedes Jahr die Information darüber zugeschickt, wozu? Wenn das Rentensystem doch so finanzschwach ist, braucht man keinen Aufwand für Nix betreiben.

Für die grobe Orientierung, wann man wie in Pension gehen kann, reicht die Gesetzeslektüre. Wozu muss man das von der Versorgungsstelle extra vorgekaut bekommen? Und solange es gar nicht so wenige Beamte gibt, die es mit diesen Informationsabrufen maßlos übertreiben, ist es irgendwie auch die logische Folge, dass das begrenzt wird.

Firematthias

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #8 am: 15.02.2025 14:46 »
Hallo zusammen,

wo fangen wir da an.

Warum bekommt die DRV hin, was die Versorgungsdienststellen nicht hinbekommen.

Die Rentenversicherung führt einen eigenen Datenbestand und ist quasi nahezu voll digital in der Sachbearbeitung. Etwas vereinfacht kann man sagen: Ein Knopfdruck und du hast die Berechnung.

Die Versorgungsdienststellen jedenfalls des Bundes und vermutlich auch vieler - wenn nicht aller - Länder müssen auf den Personalaktenbestand zurückgreifen. Sind nicht oder wenig digitalisiert etc.

Jedes Land hat mittlerweile eigenes Recht, eigene Programme und bisweilen auch noch mehrere Ansprechpartner. In Abhängigkeit davon, ob man einer Kommune oder dem Land angehört.

Der politische Druck ist nicht da. Immerhin gilt formal die Mindestversorgung als angemessen. Und die Rechtslage und politische Erwartungshaltung geht halt noch vom klassischen Vollzeitbeamten mit 40 Dienstjahren aus. Bzw. vom Beamten der im Regelalter ohne Abschläge geht.

Und aus eigner Erfahrung von der anderen Seite des Tisches: Manche Erwartungshaltung ist tatsächlich etwas übereifrig. Da werden bis zu 10 Berechnungsvarianten eingefordert, quasi in Monatsschritten. Mit 20 Jahren bis zur Pension. Mit einem rechnerischen Unterschied von 5 € pro Berechnung.
Aber ja, es gibt halt ein Informationsbedürfnis.

Vielleicht hilft irgendwann man die Pflicht zur Teilnahme an der Rentenübersicht der DRV. Gilt ja für Lebensversicherung, Betriebsrente und Co. auch.

Ist für alle Seiten doof.

Keine Lösung, hilft aber vielleicht beim Verständnis für solche Schritte. Übrigens Personal- und Fachkräftemangel trifft auch die Versorgungsdienststellen, aber das Fass mache ich jetzt nicht mehr auf. Die Kollegen vor Ort können jedenfalls nichts dafür.

Grüße


Organisator

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #9 am: 17.02.2025 09:40 »
Und aus eigner Erfahrung von der anderen Seite des Tisches: Manche Erwartungshaltung ist tatsächlich etwas übereifrig. Da werden bis zu 10 Berechnungsvarianten eingefordert, quasi in Monatsschritten. Mit 20 Jahren bis zur Pension. Mit einem rechnerischen Unterschied von 5 € pro Berechnung.
Aber ja, es gibt halt ein Informationsbedürfnis.

Und dem kann man auch ganz einfach nachkommen. Einfach die Daten des Antragsstellers digitalisieren und mit einer geeigneten Software kann er dann alle Varianten selber durchspielen.
Der einzige Aufwand ist dann, das "Versicherungskonto", also die Daten des Beamten einmal auf den aktuellen Stand zu bringen. Dieser Aufwand ist ohnehin da.

Schmitti

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #10 am: 17.02.2025 13:22 »
Dafür dass das ganz einfach ist, kriegen das aber erstaunlich viele Beamte nicht selber hin  ;)

Organisator

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #11 am: 17.02.2025 13:26 »
Dafür dass das ganz einfach ist, kriegen das aber erstaunlich viele Beamte nicht selber hin  ;)

Ich habe nicht gesagt, dass die Berechnung einfach ist. Sondern, dass die Erwartungsaltung einer schnellen und differenzierten Berchnung ganz einfach erfüllt werden kann.

Schmitti

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #12 am: 17.02.2025 13:47 »
Die Berechnung der Pensionshöhe ist zugegebenermaßen nicht ganz so einfach, eine Dienstzeitberechnung sollte aber jeder schon noch alleine hinbekommen, wenn man mit den Vordienstzeiten und Anerkennungsverfahren nicht bis ultimo wartet. Daran scheiterts halt schon sehr oft.
Um den Vergleich nochmal zu bemühen: Eine Klärung des Rentenkontos kriegt der gesetzliche ja auch nur hin, wenn er die ihn betreffenden entsprechenden Unterlagen beisammenhält und selber Anträge dazu hinbekommt.

clarion

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #13 am: 18.02.2025 07:07 »
Hallo,

Ich war mehr als 10 Jahre vor der Verbeamtung in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis beim Land Niedersachsen,  das von insgesamt drei verschiedenen Behörden vertreten wurde. Die Eingruppierung war beim ersten Vertrag BAT IIa und bei den übrigen Verträgen EG 13. Die Verträge waren leider nicht lückenlos und aus unterschiedlichen Gründen befristet. Der letzte Vertrag endete durch die Verbeamtung im höheren Dienst. Das Referendariat habe ich zwischen zwei Arbeitsverträgen gemacht und ich wurde bei der RV nachversichert.

Ich wüsste schon gern, ob mir diese Zeiten als ruhegehaltsfähig anerkannt werden. Und auch, ob das Referendariat trotz Nachversicherung als ruhegehaltsfähig anerkannt wird. Besteht denn die Möglichkeit wenigstens das zu erfahren? Wenn ja, kann man sich die Pension doch gut selbst ausrechnen.

Organisator

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Antw:[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59
« Antwort #14 am: 18.02.2025 08:14 »
Ich wüsste schon gern, ob mir diese Zeiten als ruhegehaltsfähig anerkannt werden. Und auch, ob das Referendariat trotz Nachversicherung als ruhegehaltsfähig anerkannt wird. Besteht denn die Möglichkeit wenigstens das zu erfahren? Wenn ja, kann man sich die Pension doch gut selbst ausrechnen.

Ja, auf jeden Fall. Das ist auch das, was Schmitti mit Vordienstzeiten und ich mit Versicherungskonto meinten. Dazu sprichst du einfach deine Personalabteilung an. Beim Bund z.B. dauert dies auch nur schlanke 18 Monate.