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[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59

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Schmitti:
Dafür dass das ganz einfach ist, kriegen das aber erstaunlich viele Beamte nicht selber hin  ;)

Organisator:

--- Zitat von: Schmitti am 17.02.2025 13:22 ---Dafür dass das ganz einfach ist, kriegen das aber erstaunlich viele Beamte nicht selber hin  ;)

--- End quote ---

Ich habe nicht gesagt, dass die Berechnung einfach ist. Sondern, dass die Erwartungsaltung einer schnellen und differenzierten Berchnung ganz einfach erfüllt werden kann.

Schmitti:
Die Berechnung der Pensionshöhe ist zugegebenermaßen nicht ganz so einfach, eine Dienstzeitberechnung sollte aber jeder schon noch alleine hinbekommen, wenn man mit den Vordienstzeiten und Anerkennungsverfahren nicht bis ultimo wartet. Daran scheiterts halt schon sehr oft.
Um den Vergleich nochmal zu bemühen: Eine Klärung des Rentenkontos kriegt der gesetzliche ja auch nur hin, wenn er die ihn betreffenden entsprechenden Unterlagen beisammenhält und selber Anträge dazu hinbekommt.

clarion:
Hallo,

Ich war mehr als 10 Jahre vor der Verbeamtung in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis beim Land Niedersachsen,  das von insgesamt drei verschiedenen Behörden vertreten wurde. Die Eingruppierung war beim ersten Vertrag BAT IIa und bei den übrigen Verträgen EG 13. Die Verträge waren leider nicht lückenlos und aus unterschiedlichen Gründen befristet. Der letzte Vertrag endete durch die Verbeamtung im höheren Dienst. Das Referendariat habe ich zwischen zwei Arbeitsverträgen gemacht und ich wurde bei der RV nachversichert.

Ich wüsste schon gern, ob mir diese Zeiten als ruhegehaltsfähig anerkannt werden. Und auch, ob das Referendariat trotz Nachversicherung als ruhegehaltsfähig anerkannt wird. Besteht denn die Möglichkeit wenigstens das zu erfahren? Wenn ja, kann man sich die Pension doch gut selbst ausrechnen.

Organisator:

--- Zitat von: clarion am 18.02.2025 07:07 ---Ich wüsste schon gern, ob mir diese Zeiten als ruhegehaltsfähig anerkannt werden. Und auch, ob das Referendariat trotz Nachversicherung als ruhegehaltsfähig anerkannt wird. Besteht denn die Möglichkeit wenigstens das zu erfahren? Wenn ja, kann man sich die Pension doch gut selbst ausrechnen.

--- End quote ---

Ja, auf jeden Fall. Das ist auch das, was Schmitti mit Vordienstzeiten und ich mit Versicherungskonto meinten. Dazu sprichst du einfach deine Personalabteilung an. Beim Bund z.B. dauert dies auch nur schlanke 18 Monate.

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