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[Ni] Auskunft über Höhe der Pension erst ab 59

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jabitte:
Hallo Unknown, ich wollte nichts Spezielles wissen, sondern nur darüber informieren, dass man eben ab sofort nicht mehr mit Mitte 50 eine Auskunft erhält, sondern erst ab Ende 50. Das finde ich persönlich, ebenso wie Zauberberg und Johann, zu spät. Ganz pragmatisch würde ich mit Mitte 50 planen wollen, ob ich finanziell mit 60, 63, 65 oder 67 in Pension gehen kann, und dazu hätte ich gerne eine angemessen zeitige, schriftliche Auskunft, auch wenn sich der Inhalt ändern könnte.
Ich weiß nicht, wo das Problem beim NLBV besteht, das zu berechnen und schriftlich mitzuteilen - von mir aus auch unter Vorbehalt. Transparenz sieht irgendwie anders aus. Es wird seitens des NLBV auch nicht kommuniziert, warum man das Antragsalter verschoben hat - könnte man ja einfach mal reinschreiben, würde aber wohl nicht so gut klingen: "Leider haben wir zu wenig Personal und blablabla...!"
Schmitti, dein Argument, dass letztlich nur der Festsetzungsbescheid gilt und sich etwas ändern könnte, sticht natürlich. Im Umkehrschluss könnte ich dann sagen, ich will es gar nicht wissen, nehme einfach, was da an Pension kommt und das NLBV könnte ebenso sagen: "Die Berechnung steht unter Vorbehalt. Höchstwahrscheinlich sehen ihre Versorgungsbezüge ganz, ganz anders aus. Warten sie in Ruhe ab!" Das kann es doch nicht sein, wenn man jahrzehntelang auf Teile seiner Besoldung verzichtet (Eckmannvergleich etc.) und, wenn sich das Pensionsalter nähert, man nicht zeitig über den Stand der Dinge -schriftlich- informiert wird. Warum geht das bei der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der privaten Lebensversicherung jährlich?... und bei Beamten wieder mal nicht bzw. erst kurz vor Toreschluss.
Wenn ich eines in den vielen Dienstjahren gelernt habe, dann ist das der Punkt, dass man wichtige Korrespondenz nur schriftlich und nur per Einschreiben mit Rückschein erledigt. Folglich hätte ich, zusammenfassend, gerne etwas schwarz auf weiß, und das zeitgerecht - nicht mehr und nicht weniger - gleichwohl wissend, dass sich das ändern könnte, Schmitti.
Ich danke für eure Überlegungen/Anmerkungen, schönes Wochenende!

clarion:
Das ist eine Frechheit. Ich wurde spät verbeamtet und fand es schon damals eine Sauerei nicht genau zu wissen, wie es sich mit der Rente plus Pension verhält, ob meine Jahre als Tarifbeschäftigter im ÖD als ruhegehaltsfähig anerkannt werden oder eben nicht. Und jetzt wurde das Alter so hoch gesetzt, dass man das Ruder nicht mehr umreißen kann, wenn sich da eine Lücke auftut.

Schmitti:

--- Zitat von: jabitte am 14.02.2025 17:34 ---Warum geht das bei der gesetzlichen Rentenversicherung,

--- End quote ---
Da stört mich dieser unnütze Aufwand auch. Ich gehöre zu denen, die später noch eine Minirente bekommen, weil die Verbeamtung "zu" spät kam. Und ich bekomme jedes Jahr die Information darüber zugeschickt, wozu? Wenn das Rentensystem doch so finanzschwach ist, braucht man keinen Aufwand für Nix betreiben.

Für die grobe Orientierung, wann man wie in Pension gehen kann, reicht die Gesetzeslektüre. Wozu muss man das von der Versorgungsstelle extra vorgekaut bekommen? Und solange es gar nicht so wenige Beamte gibt, die es mit diesen Informationsabrufen maßlos übertreiben, ist es irgendwie auch die logische Folge, dass das begrenzt wird.

Firematthias:
Hallo zusammen,

wo fangen wir da an.

Warum bekommt die DRV hin, was die Versorgungsdienststellen nicht hinbekommen.

Die Rentenversicherung führt einen eigenen Datenbestand und ist quasi nahezu voll digital in der Sachbearbeitung. Etwas vereinfacht kann man sagen: Ein Knopfdruck und du hast die Berechnung.

Die Versorgungsdienststellen jedenfalls des Bundes und vermutlich auch vieler - wenn nicht aller - Länder müssen auf den Personalaktenbestand zurückgreifen. Sind nicht oder wenig digitalisiert etc.

Jedes Land hat mittlerweile eigenes Recht, eigene Programme und bisweilen auch noch mehrere Ansprechpartner. In Abhängigkeit davon, ob man einer Kommune oder dem Land angehört.

Der politische Druck ist nicht da. Immerhin gilt formal die Mindestversorgung als angemessen. Und die Rechtslage und politische Erwartungshaltung geht halt noch vom klassischen Vollzeitbeamten mit 40 Dienstjahren aus. Bzw. vom Beamten der im Regelalter ohne Abschläge geht.

Und aus eigner Erfahrung von der anderen Seite des Tisches: Manche Erwartungshaltung ist tatsächlich etwas übereifrig. Da werden bis zu 10 Berechnungsvarianten eingefordert, quasi in Monatsschritten. Mit 20 Jahren bis zur Pension. Mit einem rechnerischen Unterschied von 5 € pro Berechnung.
Aber ja, es gibt halt ein Informationsbedürfnis.

Vielleicht hilft irgendwann man die Pflicht zur Teilnahme an der Rentenübersicht der DRV. Gilt ja für Lebensversicherung, Betriebsrente und Co. auch.

Ist für alle Seiten doof.

Keine Lösung, hilft aber vielleicht beim Verständnis für solche Schritte. Übrigens Personal- und Fachkräftemangel trifft auch die Versorgungsdienststellen, aber das Fass mache ich jetzt nicht mehr auf. Die Kollegen vor Ort können jedenfalls nichts dafür.

Grüße

Organisator:

--- Zitat von: Firematthias am 15.02.2025 14:46 ---Und aus eigner Erfahrung von der anderen Seite des Tisches: Manche Erwartungshaltung ist tatsächlich etwas übereifrig. Da werden bis zu 10 Berechnungsvarianten eingefordert, quasi in Monatsschritten. Mit 20 Jahren bis zur Pension. Mit einem rechnerischen Unterschied von 5 € pro Berechnung.
Aber ja, es gibt halt ein Informationsbedürfnis.

--- End quote ---

Und dem kann man auch ganz einfach nachkommen. Einfach die Daten des Antragsstellers digitalisieren und mit einer geeigneten Software kann er dann alle Varianten selber durchspielen.
Der einzige Aufwand ist dann, das "Versicherungskonto", also die Daten des Beamten einmal auf den aktuellen Stand zu bringen. Dieser Aufwand ist ohnehin da.

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