Autor Thema: Politische Meinung  (Read 38503 times)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Politische Meinung
« Antwort #75 am: 18.02.2025 10:06 »
Wir Leben in einem Staat, in dem die freie Wahl gilt und auch gemäß der Meinungsfreiheit jeder sich als Sympathisant jeder beliebigen demokratisch wählbaren Partei outen können muss, ohne hierbei staatliche Repressalien fürchten zu müssen.

Gebe zu bedenken - nur weil eine Partei demokratisch wählbar ist, heißt es noch lange nicht, dass sie auch demokratisch ist. Dazu hier gerne der Vergleich zu den von dir genannten früheren ganz dunklen Zeiten.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 306
Antw:Politische Meinung
« Antwort #76 am: 18.02.2025 10:13 »
Ich bin kein Anhänger einer gesichert extremistischen Partei. Wie kommst du darauf? Mal unabhängig davon, dass es eine solche auf Bundesebene ohnehin nicht gibt - ansonsten gäbe es dann wohl genug Futter für ein Verbotsverfahren.

1. Halte ich die Umkehr der Umschuldsvermutung für verfassungswidrig. Jegliche Gesetze oder Maßnahmen die sich daran bedienen, werden auch in Zukunft vor dem Bundesverfassungsgericht landen - zurecht.

2. Wie willst du nachweisen, ob du zu der FDGO stehst? Gibt es neuerdings ein Gerät, wonach man die Gedanken von Menschen lesen kann? Muss man sich und sein Umfeld dann komplett durchleuchten lassen, um seine Unschuld zu beweisen? Was sind denn deiner Meinung nach Indizien die dem widersprechen? Reicht da bereits eine Karikatur eines Ministers? Eine gehisste Deutschland-Fahne im Vorgarten?

Also ich finde diese Entwicklung wie gesagt mehr als Bedenklich und muss unweigerlich an ganz dunkle Zeiten zurück denken.

Wer Anhänger einer extremistischen Partei ist macht sich demzufolge extremistische Vorstellungen zueigen. Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung auch nur im strafrechtlichen Rahmen, der hier nicht betroffen ist.

Zu 2. fände ich eine sachliche Diskussion hilfreicher. Jeder Beamte muss aktiv für die FDGO eintreten. Wie dies erfolgen soll ist sicherlich schon ausführlich betrachtet und definiert worden.

Genau da liegt der Denkfehler.

Es stellt sich zunächst die Frage: Was ist ein Anhänger? Ein Parteimitglied? Jemand der eine Partei in Schutz nimmt? Jemand der sich als Wähler derer outet? Jemand der Partei-Werbung auf einer Kaffeetasse gedruckt hat?

Dann die viel entscheidendere Frage: Aus welcher Motivlage heraus ist Partei X gegenständlich? Aus verfassungsfeindlichen Motiven? Oder aus Gründen eines unproblematischen Partei-Programms, wie z.B. einer Ausführung zum Thema Umwelt oder innere Sicherheit? Ausversehen zur falschen Kaffee-Tasse gegriffen?

Du implizierst aus einer privaten Situation bzw. Haltung eine Stellungnahme zu unserer Verfassung, aus einem Gefühl heraus, ohne dass diesem ein Gerichtsverfahren o.ä. vorangegangen ist. Reicht eine solche Implikation aus für einen Verdachtsmoment? Ich finde eine solche Indizienlage eher mager. Wenn jemand ganz offensichtlich ein Problem mit unserer Verfassung hat, soll er entsprechend überprüft werden. Aber alles andere ist mehr als problematisch...erst recht, wenn man das Zepter selbst in die Hand nimmt und Menschen dann auf dieser Basis diffamiert und stigmatisiert - dann bewegen wir uns tatsächlich auch im strafrechtlichen Bereich.
« Last Edit: 18.02.2025 10:24 von beamtenjeff »

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Politische Meinung
« Antwort #77 am: 18.02.2025 10:24 »
Ich bin kein Anhänger einer gesichert extremistischen Partei. Wie kommst du darauf? Mal unabhängig davon, dass es eine solche auf Bundesebene ohnehin nicht gibt - ansonsten gäbe es dann wohl genug Futter für ein Verbotsverfahren.

1. Halte ich die Umkehr der Umschuldsvermutung für verfassungswidrig. Jegliche Gesetze oder Maßnahmen die sich daran bedienen, werden auch in Zukunft vor dem Bundesverfassungsgericht landen - zurecht.

2. Wie willst du nachweisen, ob du zu der FDGO stehst? Gibt es neuerdings ein Gerät, wonach man die Gedanken von Menschen lesen kann? Muss man sich und sein Umfeld dann komplett durchleuchten lassen, um seine Unschuld zu beweisen? Was sind denn deiner Meinung nach Indizien die dem widersprechen? Reicht da bereits eine Karikatur eines Ministers? Eine gehisste Deutschland-Fahne im Vorgarten?

Also ich finde diese Entwicklung wie gesagt mehr als Bedenklich und muss unweigerlich an ganz dunkle Zeiten zurück denken.

Wer Anhänger einer extremistischen Partei ist macht sich demzufolge extremistische Vorstellungen zueigen. Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung auch nur im strafrechtlichen Rahmen, der hier nicht betroffen ist.

Zu 2. fände ich eine sachliche Diskussion hilfreicher. Jeder Beamte muss aktiv für die FDGO eintreten. Wie dies erfolgen soll ist sicherlich schon ausführlich betrachtet und definiert worden.

Genau da liegt der Denkfehler.

Es stellt sich zunächst die Frage: Was ist ein Anhänger? Ein Parteimitglied? Jemand der eine Partei in Schutz nimmt? Jemand der sich als Wähler derer outet? Jemand der Partei-Werbung auf einer Kaffeetasse gedruckt hat?

Dann die viel entscheidendere Frage: Aus welcher Motivlage heraus ist Partei X gegenständlich? Aus verfassungsfeindlichen Motiven? Oder aus Gründen eines unproblematischen Partei-Programms, wie z.B. einer Ausführung zum Thema Umwelt oder innere Sicherheit?

Du implizierst aus einer privaten Stellungnahme eine Gesamthaltung zur Verfassung. Reicht eine solche Implikation aus für einen Verdachtsmoment? Ich finde eine solche Indizienlage eher mager. Wenn jemand ganz offensichtlich ein Problem mit unserer Verfassung hat, soll er entsprechend überprüft werden. Aber alles andere ist mehr als problematisch...

Ich sehe da keinen Denkfehler, zumal anderen Fehler zu unterstellen auch nicht gerade zu einer wertschätzenden Diskussion beiträgt.

Ab davon. Natürlich ist es ein Unterschied ob man sagt, dass man mit bestimmten Ideen einer Partei sympathisiert oder ob man gerne Höcke zu seinem besten Kumpel hätte.

Ansonsten kann man auch ein Partei-Programm nicht von den Repräsentaten selbiger Partei trennen. Auch wenn das Programm unproblematisch wäre, muss sich die Partei an den Aussagen derer Sprecher messen lassen. Und wenn man da Höcke und seine völkische Denke hört und das gutfindet, muss man sich tatsächlich hinsichtlich seiner Verfassungstreue messen lassen.

Ich spreche jetzt auch nicht von offensichtlichem Quatsch, wenn z.B. Weidel alle Windkrafträder abreißen will, sondern von zahlreichen dokumentierten verfassungsfeindlichen Aussagen von AfD-Funktionären. Und wenn man mit der AfD symphatisiert muss man sich auch vorwerfen lassen, auch mit verfassungsfeindlichen Aussagen zu symphatisieren.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 306
Antw:Politische Meinung
« Antwort #78 am: 18.02.2025 10:45 »
Ich bin kein Anhänger einer gesichert extremistischen Partei. Wie kommst du darauf? Mal unabhängig davon, dass es eine solche auf Bundesebene ohnehin nicht gibt - ansonsten gäbe es dann wohl genug Futter für ein Verbotsverfahren.

1. Halte ich die Umkehr der Umschuldsvermutung für verfassungswidrig. Jegliche Gesetze oder Maßnahmen die sich daran bedienen, werden auch in Zukunft vor dem Bundesverfassungsgericht landen - zurecht.

2. Wie willst du nachweisen, ob du zu der FDGO stehst? Gibt es neuerdings ein Gerät, wonach man die Gedanken von Menschen lesen kann? Muss man sich und sein Umfeld dann komplett durchleuchten lassen, um seine Unschuld zu beweisen? Was sind denn deiner Meinung nach Indizien die dem widersprechen? Reicht da bereits eine Karikatur eines Ministers? Eine gehisste Deutschland-Fahne im Vorgarten?

Also ich finde diese Entwicklung wie gesagt mehr als Bedenklich und muss unweigerlich an ganz dunkle Zeiten zurück denken.

Wer Anhänger einer extremistischen Partei ist macht sich demzufolge extremistische Vorstellungen zueigen. Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung auch nur im strafrechtlichen Rahmen, der hier nicht betroffen ist.

Zu 2. fände ich eine sachliche Diskussion hilfreicher. Jeder Beamte muss aktiv für die FDGO eintreten. Wie dies erfolgen soll ist sicherlich schon ausführlich betrachtet und definiert worden.

Genau da liegt der Denkfehler.

Es stellt sich zunächst die Frage: Was ist ein Anhänger? Ein Parteimitglied? Jemand der eine Partei in Schutz nimmt? Jemand der sich als Wähler derer outet? Jemand der Partei-Werbung auf einer Kaffeetasse gedruckt hat?

Dann die viel entscheidendere Frage: Aus welcher Motivlage heraus ist Partei X gegenständlich? Aus verfassungsfeindlichen Motiven? Oder aus Gründen eines unproblematischen Partei-Programms, wie z.B. einer Ausführung zum Thema Umwelt oder innere Sicherheit?

Du implizierst aus einer privaten Stellungnahme eine Gesamthaltung zur Verfassung. Reicht eine solche Implikation aus für einen Verdachtsmoment? Ich finde eine solche Indizienlage eher mager. Wenn jemand ganz offensichtlich ein Problem mit unserer Verfassung hat, soll er entsprechend überprüft werden. Aber alles andere ist mehr als problematisch...

Ich sehe da keinen Denkfehler, zumal anderen Fehler zu unterstellen auch nicht gerade zu einer wertschätzenden Diskussion beiträgt.

Ab davon. Natürlich ist es ein Unterschied ob man sagt, dass man mit bestimmten Ideen einer Partei sympathisiert oder ob man gerne Höcke zu seinem besten Kumpel hätte.

Ansonsten kann man auch ein Partei-Programm nicht von den Repräsentaten selbiger Partei trennen. Auch wenn das Programm unproblematisch wäre, muss sich die Partei an den Aussagen derer Sprecher messen lassen. Und wenn man da Höcke und seine völkische Denke hört und das gutfindet, muss man sich tatsächlich hinsichtlich seiner Verfassungstreue messen lassen.

Ich spreche jetzt auch nicht von offensichtlichem Quatsch, wenn z.B. Weidel alle Windkrafträder abreißen will, sondern von zahlreichen dokumentierten verfassungsfeindlichen Aussagen von AfD-Funktionären. Und wenn man mit der AfD symphatisiert muss man sich auch vorwerfen lassen, auch mit verfassungsfeindlichen Aussagen zu symphatisieren.

Moin
Gibt es rechtliche Probleme, wenn ich meine privaten, persönliche Dinge, im Berufsleben mit FCK AFD oder FCK NZS versehe.
In diesem Fall möchte ich eine Thermoskanne damit bekleben.
Es besteht kein Kundenkontakt.


Vielen Dank im Voraus

Gegenfrage: Möchtest du, dass ein Kollege demnächst mit einem AFD Aufkleber auf der Thermoskanne zur Arbeit kommt?

Und wenn es so kommt, was willst du machen? Willst du ihn abhören lassen? Ihm seine Wohnung nehmen? Seine Kinder dem Jugendamt übergeben?

Wenn er Beamter ist, würde ich an seiner Verfassungstreue zweifeln und dies entsprechend überprüfen lassen. Menschen die eine extremistische Partei unterstützen haben im öD nichts verloren!

Dann habe ich jetzt, basierend auf deinen bisherigen Beiträgen, folgende Fragen an dich:
1. Ist ein "AFD Aufkleber auf der Thermoskanne" das gleiche wie "ob man gerne Höcke zu seinem besten Kumpel hätte" und sich zu verfassungsfeindlichen Aussagen bekennt? Sollte man einen Beamten wegen eines Partei-Aufklebers auf seine Verfassungstreue hin überprüfen und kann man hieraus eine klare Motivlage hinsichtlich der Verfassungstreue ableiten, um ein Verdachtsmoment zu rechtfertigen?

2. Sind alle anderen Parteien und deren Partei-Programme auch an den (teilweise strafrechtlich relevanten) Skandalen bzw. Werdegänge einiger weniger Parteimitglieder zu bemessen und kann diese pauschalisierende und stigmatisierende Bemessungsgrundlage dann wiederum der Maßstab sein, um die Verfassungstreue eines einzelnen Partei-Sympathisanten zu bemessen? Ist daraus wiederum auch eine klare Motivlage hinsichtlich der Verfassungstreue abzuleiten, um ein Verdachtsmoment zu rechtfertigen?

3. Sind alle Sympathisanten der CDU, SPD, Grünen, Linken grundsätzlich hinsichtlich ihrer Verfassungstreue zu hinterfragen und überprüfen?


Wenn du das alles mit "ja" beantworten kannst, dann befindest du dich weder gesellschaftlich noch verfassungsmäßig auf gesundem Boden. Wenn du alles mit "nein" beantworten kannst, können wir uns die Hand zu einem gemeinsamen Konsens reichen und wir bewegen uns in einem unproblematischen Bereich.
« Last Edit: 18.02.2025 10:58 von beamtenjeff »

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Politische Meinung
« Antwort #79 am: 18.02.2025 10:57 »
Dann habe ich jetzt, basierend auf deinen bisherigen Beiträgen, folgende Fragen an dich:
1. Ist ein "AFD Aufkleber auf der Thermoskanne" das gleiche wie "ob man gerne Höcke zu seinem besten Kumpel hätte" und sich zu verfassungsfeindlichen Aussagen bekennt? Sollte man einen Beamten wegen eines Partei-Aufklebers auf seine Verfassungstreue hin überprüfen?

2. Sind alle anderen Parteien und deren Partei-Programme auch an den (teilweise strafrechtlich relevanten) Skandalen bzw. Werdegänge einiger weniger Parteimitglieder zu bemessen und kann diese pauschalisierende und stigmatisierende Bemessungsgrundlage dann wiederum der Maßstab sein, um die Verfassungstreue eines einzelnen Partei-Sympathisanten zu bemessen?


Wenn du das alles mit "ja" beantworten kannst, dann befindest du dich weder gesellschaftlich noch verfassungsmäßig auf gesundem Boden.

Nun - du hast die Fragen so formuliert, dass man sie nicht ohne weiteres mit ja beanworten kann.

1. Wenn eine Partei - wenn auch nur in Teilen - gesichert rechtsextremistisch ist und der Rest auch in die Richtung zielt, muss man als Aufkleber-Fanboy Fragen zur eigenen Gesinnung stellen lassen. Und als Mitarbeiter des öD auch zu seiner Verfassungstreue.

2. Alle Parteien müssen sich an den Aussagen ihrer Sprecher und Vorsitzenden messen lassen. An Verfehlungen Einzelner nur insoweit, wie damit parteiintern umgegangen wird. Insoweit messe ich den Aussagen von Landes- und Bundesvorsitzenden mehr Bedeutung zu, als den Verfehlungen einzelner Hinterbänkler.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 306
Antw:Politische Meinung
« Antwort #80 am: 18.02.2025 11:08 »
Dann habe ich jetzt, basierend auf deinen bisherigen Beiträgen, folgende Fragen an dich:
1. Ist ein "AFD Aufkleber auf der Thermoskanne" das gleiche wie "ob man gerne Höcke zu seinem besten Kumpel hätte" und sich zu verfassungsfeindlichen Aussagen bekennt? Sollte man einen Beamten wegen eines Partei-Aufklebers auf seine Verfassungstreue hin überprüfen?

2. Sind alle anderen Parteien und deren Partei-Programme auch an den (teilweise strafrechtlich relevanten) Skandalen bzw. Werdegänge einiger weniger Parteimitglieder zu bemessen und kann diese pauschalisierende und stigmatisierende Bemessungsgrundlage dann wiederum der Maßstab sein, um die Verfassungstreue eines einzelnen Partei-Sympathisanten zu bemessen?


Wenn du das alles mit "ja" beantworten kannst, dann befindest du dich weder gesellschaftlich noch verfassungsmäßig auf gesundem Boden.

Nun - du hast die Fragen so formuliert, dass man sie nicht ohne weiteres mit ja beanworten kann.

1. Wenn eine Partei - wenn auch nur in Teilen - gesichert rechtsextremistisch ist und der Rest auch in die Richtung zielt, muss man als Aufkleber-Fanboy Fragen zur eigenen Gesinnung stellen lassen. Und als Mitarbeiter des öD auch zu seiner Verfassungstreue.

2. Alle Parteien müssen sich an den Aussagen ihrer Sprecher und Vorsitzenden messen lassen. An Verfehlungen Einzelner nur insoweit, wie damit parteiintern umgegangen wird. Insoweit messe ich den Aussagen von Landes- und Bundesvorsitzenden mehr Bedeutung zu, als den Verfehlungen einzelner Hinterbänkler.

Dann trennen sich hier unsere Wege. Ich würde niemals im Leben auf die Idee kommen, ohne eindeutige und hiebfesten Indizien, jemanden ein verfassungsfeindliches Motiv zu unterstellen. Eine Thermoskanne mit AFD Aufkleber ist keine solide Indizienlage. Das ist höchst anmaßend und einfach nur polemisch.

Einem Grün-Wähler würde ich ebenso nie unterstellen, Pädos zu tolerieren, obwohl es wie gesagt rein historisch auch dazu nach einer solchen Stammtisch-Logik genug Anlässe gäbe. Oder einem SPD-Wähler Rassismus, einzig weil es dazu in der Presse einschlägige Vorwürfe gab. Das wäre einfach nur oberflächlich und beleidigend...
« Last Edit: 18.02.2025 11:17 von beamtenjeff »

Grünerhans

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Antw:Politische Meinung
« Antwort #81 am: 18.02.2025 11:19 »
Ich bin kein Anhänger einer gesichert extremistischen Partei. Wie kommst du darauf? Mal unabhängig davon, dass es eine solche auf Bundesebene ohnehin nicht gibt - ansonsten gäbe es dann wohl genug Futter für ein Verbotsverfahren.

1. Halte ich die Umkehr der Umschuldsvermutung für verfassungswidrig. Jegliche Gesetze oder Maßnahmen die sich daran bedienen, werden auch in Zukunft vor dem Bundesverfassungsgericht landen - zurecht.

2. Wie willst du nachweisen, ob du zu der FDGO stehst? Gibt es neuerdings ein Gerät, wonach man die Gedanken von Menschen lesen kann? Muss man sich und sein Umfeld dann komplett durchleuchten lassen, um seine Unschuld zu beweisen? Was sind denn deiner Meinung nach Indizien die dem widersprechen? Reicht da bereits eine Karikatur eines Ministers? Eine gehisste Deutschland-Fahne im Vorgarten?

Also ich finde diese Entwicklung wie gesagt mehr als Bedenklich und muss unweigerlich an ganz dunkle Zeiten zurück denken.

Wer Anhänger einer extremistischen Partei ist macht sich demzufolge extremistische Vorstellungen zueigen. Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung auch nur im strafrechtlichen Rahmen, der hier nicht betroffen ist.

Zu 2. fände ich eine sachliche Diskussion hilfreicher. Jeder Beamte muss aktiv für die FDGO eintreten. Wie dies erfolgen soll ist sicherlich schon ausführlich betrachtet und definiert worden.

Genau da liegt der Denkfehler.

Es stellt sich zunächst die Frage: Was ist ein Anhänger? Ein Parteimitglied? Jemand der eine Partei in Schutz nimmt? Jemand der sich als Wähler derer outet? Jemand der Partei-Werbung auf einer Kaffeetasse gedruckt hat?

Dann die viel entscheidendere Frage: Aus welcher Motivlage heraus ist Partei X gegenständlich? Aus verfassungsfeindlichen Motiven? Oder aus Gründen eines unproblematischen Partei-Programms, wie z.B. einer Ausführung zum Thema Umwelt oder innere Sicherheit?

Du implizierst aus einer privaten Stellungnahme eine Gesamthaltung zur Verfassung. Reicht eine solche Implikation aus für einen Verdachtsmoment? Ich finde eine solche Indizienlage eher mager. Wenn jemand ganz offensichtlich ein Problem mit unserer Verfassung hat, soll er entsprechend überprüft werden. Aber alles andere ist mehr als problematisch...

Ich sehe da keinen Denkfehler, zumal anderen Fehler zu unterstellen auch nicht gerade zu einer wertschätzenden Diskussion beiträgt.

Ab davon. Natürlich ist es ein Unterschied ob man sagt, dass man mit bestimmten Ideen einer Partei sympathisiert oder ob man gerne Höcke zu seinem besten Kumpel hätte.

Ansonsten kann man auch ein Partei-Programm nicht von den Repräsentaten selbiger Partei trennen. Auch wenn das Programm unproblematisch wäre, muss sich die Partei an den Aussagen derer Sprecher messen lassen. Und wenn man da Höcke und seine völkische Denke hört und das gutfindet, muss man sich tatsächlich hinsichtlich seiner Verfassungstreue messen lassen.

Ich spreche jetzt auch nicht von offensichtlichem Quatsch, wenn z.B. Weidel alle Windkrafträder abreißen will, sondern von zahlreichen dokumentierten verfassungsfeindlichen Aussagen von AfD-Funktionären. Und wenn man mit der AfD symphatisiert muss man sich auch vorwerfen lassen, auch mit verfassungsfeindlichen Aussagen zu symphatisieren.

Ja ich symphatiere mit der AfD und werde diese auch wählen, wie viele andere auch. Das immergleiche Geschwaffel von gesichert rechtsextrem macht es auch nicht besser. Aber das passt der "Pädopartei" natürlich gar nicht. Und was du oder sonst jemand mir aus dem link-grünen Lager vorwirft oder nicht inteessiert mich so viel wie wenn in China ein Sack Reis umfällt.

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,173
Antw:Politische Meinung
« Antwort #82 am: 18.02.2025 11:34 »
Ja ich symphatiere mit der AfD und werde diese auch wählen, wie viele andere auch. Das immergleiche Geschwaffel von gesichert rechtsextrem macht es auch nicht besser. Aber das passt der "Pädopartei" natürlich gar nicht. Und was du oder sonst jemand mir aus dem link-grünen Lager vorwirft oder nicht inteessiert mich so viel wie wenn in China ein Sack Reis umfällt.

Bin gespannt, wann die ersten Beamten die Wahl von "Die Heimat" mit der gleichen Inbrunst propagieren.

Na dann, wird ein wilder Ritt die kommenden Jahre.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Politische Meinung
« Antwort #83 am: 18.02.2025 11:36 »
Dann trennen sich hier unsere Wege. Ich würde niemals im Leben auf die Idee kommen, ohne eindeutige und hiebfesten Indizien, jemanden ein verfassungsfeindliches Motiv zu unterstellen. Eine Thermoskanne mit AFD Aufkleber ist keine solide Indizienlage. Das ist höchst anmaßend und einfach nur polemisch.

Einem Grün-Wähler würde ich ebenso nie unterstellen, Pädos zu tolerieren, obwohl es wie gesagt rein historisch auch dazu nach einer solchen Stammtisch-Logik genug Anlässe gäbe. Oder einem SPD-Wähler Rassismus, einzig weil es dazu in der Presse einschlägige Vorwürfe gab. Das wäre einfach nur oberflächlich und beleidigend...

Da mache ich den Unterschied. Eine Partei, die in wesentlichen Teilen und propagiert durch mindestens einen Landesvorsitzenden die Demokratie abschaffen will ist ein anderer Kaliber als eine andere Partei, deren Hinterbänkler vor Jahrzehnten eine Veränderung im Strafrecht gefordert haben.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Politische Meinung
« Antwort #84 am: 18.02.2025 11:41 »
Ja ich symphatiere mit der AfD und werde diese auch wählen, wie viele andere auch. Das immergleiche Geschwaffel von gesichert rechtsextrem macht es auch nicht besser. Aber das passt der "Pädopartei" natürlich gar nicht. Und was du oder sonst jemand mir aus dem link-grünen Lager vorwirft oder nicht inteessiert mich so viel wie wenn in China ein Sack Reis umfällt.

Das macht ja nix. Hier ist ja auch ein Diskussionsforum. Und wenn deine Diskussionkultur ist, mich in eine bestimmte politische Ecke zu stecken statt auf die Argumente einzugehen ists auch schnell vorbei mit der Diskussion.

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,061
Antw:Politische Meinung
« Antwort #85 am: 18.02.2025 11:47 »
Wenn eine Partei - wenn auch nur in Teilen - gesichert rechtsextremistisch ist und der Rest auch in die Richtung zielt, muss man als Aufkleber-Fanboy Fragen zur eigenen Gesinnung stellen lassen. Und als Mitarbeiter des öD auch zu seiner Verfassungstreue.
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages hat im März 2024 auf eine Anfrage der AfD hin geantwortet, dass in den Bundesbehörden (außer bei Prüfungen nach SÜG) keinerlei Fragen nach einer AfD- oder JA-Mitgliedschaft an die Beamten bzw. Mitarbeiter gestellt würden.
Ein AfD-Wahlkreisbewerber hier in der Region ist Finanzbeamter. Da haben wohl schon mehrere Akteure versucht, dienstrechtlich über seinen Dienstherrn bis hin zum Finanzministerium gegen ihn vorzugehen, bislang, jedenfalls soweit das publik wurde und ich es mitbekam, wohl stets erfolglos.
Aber wenn jemand sich als Aufkleber-Fanboy präsentiert, zweifeln wir an der Verfassungstreue?

Ohne Extreme gehts wohl in diesen Diskussionen nicht.  ::)  Und man kanns nicht oft genug betonen: Genau deshalb steht die AfD eben da, wo sie gerade steht.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 306
Antw:Politische Meinung
« Antwort #86 am: 18.02.2025 11:48 »
Dann trennen sich hier unsere Wege. Ich würde niemals im Leben auf die Idee kommen, ohne eindeutige und hiebfesten Indizien, jemanden ein verfassungsfeindliches Motiv zu unterstellen. Eine Thermoskanne mit AFD Aufkleber ist keine solide Indizienlage. Das ist höchst anmaßend und einfach nur polemisch.

Einem Grün-Wähler würde ich ebenso nie unterstellen, Pädos zu tolerieren, obwohl es wie gesagt rein historisch auch dazu nach einer solchen Stammtisch-Logik genug Anlässe gäbe. Oder einem SPD-Wähler Rassismus, einzig weil es dazu in der Presse einschlägige Vorwürfe gab. Das wäre einfach nur oberflächlich und beleidigend...

Da mache ich den Unterschied. Eine Partei, die in wesentlichen Teilen und propagiert durch mindestens einen Landesvorsitzenden die Demokratie abschaffen will ist ein anderer Kaliber als eine andere Partei, deren Hinterbänkler vor Jahrzehnten eine Veränderung im Strafrecht gefordert haben.

Das ist deine persönliche Auslegung. Ich persönlich sehe das anders. Nach deiner Logik bräuchten wir bei der AfD nur 5 Jahre warten, dann heißt es: "Schwamm drüber, gesicherte Erkenntnisse hin oder her, es ist lange her seit dem Urteil." Darf ich fragen, wo da deine zeitlichen Grenzen liegen, ab wann etwas historisch gesehen "Verjährt" ist, um nicht mehr als Bemessungsgrundlage für die Herleitung einer verfassungsfeindliche Motivlage zu dienen?

Ich finde es interessant, dass du einerseits sehr sensibel bist in der Wahrnehmung, Stichwort AfD-Aufkleber, aber andererseits ganze Partei-Historien irgendwann als irrelevant bewertest.

Sind wir doch mal ganz ehrlich: das ist Heuchelei auf ganz hohem Niveau. Und eine gefährliche Auslegung des "Pluralismus".
« Last Edit: 18.02.2025 12:01 von beamtenjeff »

mopsgesicht

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Politische Meinung
« Antwort #87 am: 18.02.2025 12:19 »
Du stellst also eine Pädophilie-Diskussion in den 70/80ern, die übrigens nicht nur von den Grünen, sondern von verschiedenen Parteien und Wissenschaftszweigen zu dieser Zeit geführt wurde, auf eine Stufe mit einer Parteivorsitzenden, die sich gestern nicht einmal ansatzweise vom "Vogelschiss in der Geschichte"-Zitat von Gauland distanziert hat?

Das ist gefährlich.
« Last Edit: 18.02.2025 12:28 von mopsgesicht »

ElBarto

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 331
Antw:Politische Meinung
« Antwort #88 am: 18.02.2025 12:24 »
Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen:

Lass es wegen der politischen Neutralität am Arbeitsplatz.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 306
Antw:Politische Meinung
« Antwort #89 am: 18.02.2025 12:36 »
Du stellst also eine Pädophilie-Diskussion in den 70/80ern, die übrigens nicht nur von den Grünen, sondern von verschiedenen Parteien und Wissenschaftszweigen zu dieser Zeit geführt wurde, auf eine Stufe mit einer Parteivorsitzenden, die sich gestern nicht einmal ansatzweise vom "Vogelschiss in der Geschichte"-Zitat von Gauland distanziert hat?

Das ist gefährlich.

Ich stelle gar nichts auf eine Stufe. Wenn man aber einen "AFD Aufkleber auf der Thermoskanne" gleichsetzt mit der Bekenntnis zu verfassungsfeindlichen Aussagen, ohne auch nur das Motiv dahinter belastbar darlegen zu können, dann kann man nach der gleichen Logik auch Verdachtsmomente bezogen auf andere Parteien schaffen. Was davon jetzt harmloser und schlimmer war, liegt wohl im Auge des Betrachters. Ich persönlich finde alles gleich schlimm, denn ich relativiere nicht zwischen Holocaust-Leugnern, Kinder-Sex-Befürwortern oder Situations-Rassisten. Wer das macht, sollte relativ schnell feststellen, dass eine moralische Weichenstellung dies bezüglich immer falsch sein muss, egal wie man sie stellt. Und ob das jetzt 5 oder 40 Jahre her ist, spielt für mich auch keine Rolle.

Und trotzdem würde ich das Beschriebene niemals als Herleitung nehmen, um bei meiner Kollegin oder Kollegen eine Aussage bzw. Verdachtsmoment zur Verfassungstreue herzuleiten...was für Zustande sind das?