Quelle:
https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/wp-content/uploads/zahnaerzte/praxiswissen-und-behandlung/behandlung-von-asylbewerbern-und-gefluechteten/Asylbewerber_in_der_Zahnarztpraxis_23_06_2016_ZAEKNR_KZVNR.pdfAussage:
"Die Abrechnung der Leistungen erfolgt durch elektronische Datenübermittlung unmittelbar mit der KZV
Nordrhein. Wichtig ist dabei, dass die besondere Personengruppen-Kennzeichnung 9 erfolgt, da die Leis-
tungen anderenfalls in die Gesamtvergütung fallen und damit nicht „budgetfrei“ wären."
Quelle:
https://www.zahnaerzte-hh.de/zahnaerzte-portal/praxis/abrechnung/kassenabrechnung-kzv/abrechnungsfragen-a-z/asylbewerber-und-fluechtlingeAussage:
"Hinweise:
Für alle drei Personengruppen gilt, dass die Leistungen weder budgetiert sind noch der Degression unterliegen."
"Alle drei Personengruppen sind grundsätzlich von Zuzahlungen bzw. der Übernahme von Eigenanteilen freigestellt."
Also meiner Auffassung nach ist es besser für den Zahnarzt, wenn er einen Patienten im Quartal 7 Mal mit Zahnschmerzen abrechnen kann als nur 1-2 Mal.
Aber offensichtlich sehe nur ich das so.
Ich habe ja nirgendwo behauptet, dass sie sich für zigtausende Euro die Zähne neu machen lassen.
Es ging darum, dass der Arzt mehr - bzw. besser ausgedrückt - öfter abrechnen kann.
Es gibt nunmal Leute, die öfter im Quartal Zahnschmerzen haben.
Beim einen kann er es jedes Mal abrechnen, beim anderen ist nach 1-2 Besuchen das Budget bereits erschöpft und er verdient nichts mehr an diesem Patienten
Und wie man ja nun weiß, kommen Leute, bei denen Ärzte mehr verdienen schneller dran. Ansonsten wären das jedes Mal zufällig nur die PKV Patienten, die nicht lange warten müssen. Ein großer Zufall, der sich durch Stichprobenziehungen nicht aufrecht erhalten ließe.
Dass eine Zuzahlung pauschal unterbleibt und bei GKV Patienten vorkommt, ist auch ein Unterschied. Leute, die gerne Geld ausgeben, sagen dann vielleicht, dass das ja schöner für die GKV Patienten ist.