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Erste Stelle öD (IT): Eingruppierung und mögliche Zulagen?

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Adjutant:
Meine lieben MItforisten,

ich schau mir grade neue Stellen an und interesse mich auch für eine Mitarbeit im öD. Habe das was Spannendes als IT-Experte auf einem Gebiet, das selbst in der derzeitigen wirtschaftlichen Misere äußerst gefragt ist, gefunden. Eingruppierung wäre TVöD mit E11. Welche Verhandlungsspielräume gibt es da noch? Ich verstehe das so, dass es keine Zulagen für IT-Fachkräfte mehr gibt und dieser durch eine Höhergruppierung ersetzt wurde, die hier also mit E11 wahrscheinlich bereits berücksichtigt ist, oder? Könnte man ansonsten darauf spekulieren, einfach gezielt Aufgaben zu übernehmen (zB Projektverantwortung, Delegieren), um schnell eine Grundlage für eine Höhergruppierung zu schaffen?

Vielen Dank schon einmal für eure Unterstützung.

FearOfTheDuck:
Tarifbeschäftige sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. So gesehen bist du in EG 11 eingruppiert, wenn die Tätigkeit das so hergibt. Und eine Höhergruppierung ist dann i.d.R. nur mit der wirksamen Übertragung höherwertiger Aufgaben durch den AG, bzw. sein dazu befugtes Personal möglich.

Da der erste Satz gilt, gibt es bei Einstellung lediglich Verhandlungsspielraum, was die Stufe angeht.

Adjutant:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 15.02.2025 21:01 ---Da der erste Satz gilt, gibt es bei Einstellung lediglich Verhandlungsspielraum, was die Stufe angeht.

--- End quote ---

Aber richtet sich nicht gerade die Stufe nach der Berufserfahrung? Was gibt es da zu verhandeln? Kann man sich trotzdem höher einstufen lassen, auch wenn die BE fehlt? Kann man ggf. auch Werkstudentenerfahrung/Praktika als BE anrechnen lassen?

monkey:

--- Zitat von: Adjutant am 15.02.2025 23:15 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 15.02.2025 21:01 ---Da der erste Satz gilt, gibt es bei Einstellung lediglich Verhandlungsspielraum, was die Stufe angeht.

--- End quote ---

Aber richtet sich nicht gerade die Stufe nach der Berufserfahrung? Was gibt es da zu verhandeln? Kann man sich trotzdem höher einstufen lassen, auch wenn die BE fehlt? Kann man ggf. auch Werkstudentenerfahrung/Praktika als BE anrechnen lassen?

--- End quote ---

Bei der Besetzung von Stellen kann der AG zur Deckung des Personalbedarfs und/oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewähren. (TVöD §16 Abs. 6)

Es wird also zur Verhandlungssache und nicht nur eine Frage der Erfahrung.

FearOfTheDuck:
Mit entsprechender Berufserfahrung lässt es sich natürlich besser verhandeln. Beziehungsweise ist einschlägige Berufserfahrung anzuerkennen und führt bis in Stufe 3.

@monkey: Du hast TVÖD-Bund zitiert.

Im VKA-Bereich ist § 16 Abs. 2 S. 3 einschlägig:
3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. 
Was er dabei als förderlich anerkennt, liegt beim AG, ist also Verhandlungssache.

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