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Erste Stelle öD (IT): Eingruppierung und mögliche Zulagen?

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MoinMoin:

--- Zitat von: Adjutant am 15.02.2025 23:15 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 15.02.2025 21:01 ---Da der erste Satz gilt, gibt es bei Einstellung lediglich Verhandlungsspielraum, was die Stufe angeht.

--- End quote ---

Aber richtet sich nicht gerade die Stufe nach der Berufserfahrung? Was gibt es da zu verhandeln? Kann man sich trotzdem höher einstufen lassen, auch wenn die BE fehlt? Kann man ggf. auch Werkstudentenerfahrung/Praktika als BE anrechnen lassen?

--- End quote ---
Leider werden Werkstudentenerfahrung/Praktika nicht als berufliche Tätigkeiten angesehen und können daher auch nicht als förderliche Zeiten anerkannt werden.
Außer ein Personaler stellt sich dumm und erkennt es doch an.

Adjutant:
@FearOfTheDuck
@monkey

Ich muss mich da korrigieren: Ich dachte, es wäre VKA, aber es ist wohl wahrscheinlich eher TVöD Bund. Wie sieht es da also aus? Ein bis zwei höhere Stufen, heißt also mit meinen 2,5 Jahren Erfahrung würde es für mich eigentlich in Stufe 2 gehen (da 1 Jahr Stufe eins erfüllt, aber 2 Jahre Stufe 2 noch nicht ganz) und ich könnte demnach statt in Stufe 2 bei Stufe 3-4 starten?

Stufe        Verweildauer
Stufe 2     nach 1 Jahr in Stufe 1
Stufe 3     nach 2 Jahren in Stufe 2
Stufe 4     nach 3 Jahren in Stufe 3
Stufe 5     nach 4 Jahre in Stufe 4
Stufe 6     nach 5 Jahre in Stufe 5

MoinMoin:
Korrekt mit 2,5 Jahren förderliche Zeiten / eB kannst du nur in Stufe 2 kommen.
Wenn TVöD Bund gilt, dann kannst du versuchen zusätzlich eine widerrufliche Zulage (§16.6) von plus 2 Stufen bekommen.
Also die Bezahlung der Stufe 4 erhalten und nach 2 Jahren das der Stufe 5

Adjutant:

--- Zitat von: MoinMoin am 16.02.2025 16:13 ---Korrekt mit 2,5 Jahren förderliche Zeiten / eB kannst du nur in Stufe 2 kommen.
Wenn TVöD Bund gilt, dann kannst du versuchen zusätzlich eine widerrufliche Zulage (§16.6) von plus 2 Stufen bekommen.
Also die Bezahlung der Stufe 4 erhalten und nach 2 Jahren das der Stufe 5

--- End quote ---

Wonach richtet sich die Voraussetzung für Stufe 5 nach 2 Jahren denn? Schließlich brauch man ja eigentlich 4 Jahre S4 für S5.

Heißt das denn dann auch, dass ich mit einem läppischen halben Jahr mehr Berufserfahrung sofort in 4-5 einsteigen könnte?

Wabi Sabi:
Die erwähnte tarifliche Zulage nach § 16 Abs. 6 TVöD Bund hat nichts mit der Stufenzuordnung zu tun:

"Zur Deckung des Personalbedarfs ... kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden."

Der Bund gewährt darüber hinaus auch über- bzw. außertarifliche Zulagen und auch weitere Maßnahmen wie eine übertarifliche Stufenzuordnung:

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20241217.html

Die Erfolgsaussichten hängen halt vom Bewerbermangel bzw. Personalbedarf ab.

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