Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Erste Stelle öD (IT): Eingruppierung und mögliche Zulagen?
Adjutant:
--- Zitat von: Wabi Sabi am 16.02.2025 20:03 ---Die erwähnte tarifliche Zulage nach § 16 Abs. 6 TVöD Bund hat nichts mit der Stufenzuordnung zu tun:
"Zur Deckung des Personalbedarfs ... kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden."
Der Bund gewährt darüber hinaus auch über- bzw. außertarifliche Zulagen und auch weitere Maßnahmen wie eine übertarifliche Stufenzuordnung:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20241217.html
Die Erfolgsaussichten hängen halt vom Bewerbermangel bzw. Personalbedarf ab.
--- End quote ---
Ok, das Rundschreiben lese ich allerdings dahingehend, dass mit 2,5 Jahren, leider maximal eine übertarifliche Zuordnung bis Stufe 3 möglich wäre, weil für Stufe 4 die drei Jahre voll sein müssten (Punkt 3.1):
--- Zitat ---Beschäftigte, die über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung oder förderliche
Zeiten (§ 16 (Bund) Abs. 2 S. 2 und 3 TVöD) verfügen und die der Stufe 3 zuzuordnen wären,
können in besonderen Fällen der Stufe 4 zugeordnet werden
--- End quote ---
Oder ist das eben wieder die übertarifliche Zulage und dementsprechend §16 Abs. 6 TVöD Bund die tarifliche
--- Zitat ---(6) Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.
--- End quote ---
Das würde dann aber ja bedeuten, dass die übertarifliche Zulage niedriger als die tarifliche wäre, oder? Das leuchtet mir irgendwie noch nicht ein.
Jedenfalls gibt es noch zusätzlich und unabhängig von Stufeneinordnung die Möglichkeit auf eine übertarifliche Zulage von 1.500 € nach Rundschreiben, dann aber nur für Angestellte beim Bund und nicht denen, die in Forschungsinstituten nach TVöD Bund bezahlt werden, oder?
MoinMoin:
§16.6
Wenn du in Stufe 2 bist und eine Zulage von plus 2 Stufen bekommst, bekommst du das Entgelt der Stufe 4!
und nach 2 Jahren in der 2 bist du dann in Stufe 3 und wenn der AG will kann er dir dann das Entgelt der Stufe 5 überweisen.
und dann 3 weitere Jahre später das der Stufe 6
KlammeKassen:
--- Zitat von: Wabi Sabi am 16.02.2025 20:03 ---Die erwähnte tarifliche Zulage nach § 16 Abs. 6 TVöD Bund hat nichts mit der Stufenzuordnung zu tun:
"Zur Deckung des Personalbedarfs ... kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden."
Der Bund gewährt darüber hinaus auch über- bzw. außertarifliche Zulagen und auch weitere Maßnahmen wie eine übertarifliche Stufenzuordnung:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20241217.html
Die Erfolgsaussichten hängen halt vom Bewerbermangel bzw. Personalbedarf ab.
--- End quote ---
Das wäre in Kommunen mal ein Traum :D
Wabi Sabi:
Die Möglichkeit zur Gewährung vergleichbarer außertariflichen Maßnahmen durch die Kommunen wurde auf VKA-Ebene bereits vor einem guten Jahr verbandsrechtlich geschaffen:
https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/fachkraefte-richtlinie
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/231110_Fachkr%C3%A4fte-RL_mit_Deckblatt.pdf
https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/arbeitsmarktrichtlinie
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/231110_Arbeitsmarkt-RL_mit_Deckblatt.pdf
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