Autor Thema: Kinderzuschlag für Kind ohne Kindergeldbezug  (Read 1370 times)

halfzwaar

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Guten Morgen liebe Community,

folgende Fragen habe ich an euer Schwarmwissen:
Anspruch auf Zahlung des Kinderzuschlags für uns bayerischen Beamten besteht, wenn das Kind Anspruch auf Kindergeld hat. Unabhängig davon, ob auch tatsächlich Kindergeld bezogen wird. Sehe ich das so richtig?

Hintergrund:
mein Sohn aus erster Ehe ist mit meiner Ex-Frau 2022 nach Ungarn (EU-Ausland) ausgewandert. Seit dem bezog er kein Kindergeld mehr und das LfF strich mir damals die Familienzulage und forderte sie rückwirkend von mir ein.
Nun stellte sich jedoch heraus, und da ist sich das LfF selber noch unklar, dass der Entzug unrechtmäßig gewesen sein könnte. Das hätte weitreichend Auswirkung auf meine Besoldung, da ich Ende April das dritte Kind (das Zweite mit der zweiten Frau) erwarte und dadurch natürlich die gesamten Zulagen sich ändern würden.

Wie seht ihr das? Könnte das so zutreffen?

Ich danke euch für eure Meinungen oder euer Wissen ;-)

Grüße
Halfzwaar

halfzwaar

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Antw:Kinderzuschlag für Kind ohne Kindergeldbezug
« Antwort #1 am: 06.03.2025 07:01 »
Guten Morgen!

Folgende Information habe ich mittlerweile vom Landesamt für Finanzen bekommen:

Die Familienzulage wird rückwirkend gewährt  ;D

Es gibt ein Gerichtsurteil, dass einen ähnlichen Fall betrifft. D.h., dass für die Gewährung der Familienzulage nicht maßgeblich ist, ob Kindergeld tatsächlich bezogen wird, sondern nur, ob ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht.


Rentenonkel

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Antw:Kinderzuschlag für Kind ohne Kindergeldbezug
« Antwort #2 am: 06.03.2025 07:52 »
Sehr schön. Hast Du denn auch mittlerweile Kindergeld beantragt?

halfzwaar

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Antw:Kinderzuschlag für Kind ohne Kindergeldbezug
« Antwort #3 am: 06.03.2025 08:09 »
Nein, steht mir auch nicht zu, da das Kind ausschließlich bei der Mutter in Ungarn lebt (leider)

Casa

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Antw:Kinderzuschlag für Kind ohne Kindergeldbezug
« Antwort #4 am: 06.03.2025 12:52 »
Zitat
Guten Morgen!

Folgende Information habe ich mittlerweile vom Landesamt für Finanzen bekommen:

Die Familienzulage wird rückwirkend gewährt  ;D

Es gibt ein Gerichtsurteil, dass einen ähnlichen Fall betrifft. D.h., dass für die Gewährung der Familienzulage nicht maßgeblich ist, ob Kindergeld tatsächlich bezogen wird, sondern nur, ob ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht.


Danke, dass du den Fortgang hier berichtet hast, auch wenn niemand auf deinen Beitrag antwortete.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

halfzwaar

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Antw:Kinderzuschlag für Kind ohne Kindergeldbezug
« Antwort #5 am: 11.03.2025 07:06 »
Danke, dass du den Fortgang hier berichtet hast, auch wenn niemand auf deinen Beitrag antwortete.

Ist doch selbstverständlich. Das Forum ist eine Wissenssammlung und irgendwann kommt jemand anderes in eine ähnliche Situtation (ich hoffe es aber nicht)  ;)

Casa

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Antw:Kinderzuschlag für Kind ohne Kindergeldbezug
« Antwort #6 am: 11.03.2025 13:33 »
Zitat
Ist doch selbstverständlich. Das Forum ist eine Wissenssammlung und irgendwann kommt jemand anderes in eine ähnliche Situtation (ich hoffe es aber nicht)  ;)

Jemand der mitdenkt. Sehr gut! :-)
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)