Guten Morgen liebe Community,
folgende Fragen habe ich an euer Schwarmwissen:
Anspruch auf Zahlung des Kinderzuschlags für uns bayerischen Beamten besteht, wenn das Kind Anspruch auf Kindergeld hat. Unabhängig davon, ob auch tatsächlich Kindergeld bezogen wird. Sehe ich das so richtig?
Hintergrund:
mein Sohn aus erster Ehe ist mit meiner Ex-Frau 2022 nach Ungarn (EU-Ausland) ausgewandert. Seit dem bezog er kein Kindergeld mehr und das LfF strich mir damals die Familienzulage und forderte sie rückwirkend von mir ein.
Nun stellte sich jedoch heraus, und da ist sich das LfF selber noch unklar, dass der Entzug unrechtmäßig gewesen sein könnte. Das hätte weitreichend Auswirkung auf meine Besoldung, da ich Ende April das dritte Kind (das Zweite mit der zweiten Frau) erwarte und dadurch natürlich die gesamten Zulagen sich ändern würden.
Wie seht ihr das? Könnte das so zutreffen?
Ich danke euch für eure Meinungen oder euer Wissen ;-)
Grüße
Halfzwaar