[BW] Bezüge für März entsprechen immer noch nicht dem Bezügerechner

Begonnen von Poincare, 19.02.2025 08:49

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Poincare

Heute kam die Bezügemitteilung für März, das Netto liegt immer noch etwas unter dem im Rechner hier auf der Seite, da höhere Lohn- und Kirchensteuer abgezogen werden. Kann es sein, dass die neuen Freibeträge immer noch nicht berücksichtigt sind, oder liegt irgendwo ein Fehler vor? Beim LBV finde ich dazu keine Informationen.

Aloaboy

Ich hatte das LBV in diesem Thema bereits kontaktiert im Januar.
Erste Aussage: Das Gesetz sei gar nicht beschlossen.
Auf den Hinweis, dass dies beschlossen wurde und dessen Fundstelle, kam diese Antwort:
Das Landesamt sei noch in der Programmierung.

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/programmablaufplaene-fuer-den-lohnsteuerabzug-2025_164_634230.html

Ab dem 1.3.25 müssen Sie die neue Tabelle anwenden. Mal schauen, ob sie das hinbekommen.

So lange wird die Tabelle vom Dezember 24 angewendet.

Versuch

Auch bei mir noch falsch.

Was ist für Konsequenz, wenn es am 1.3. nicht angewendet wird?

Organisator

Zitat von: Versuch in 19.02.2025 16:18
Auch bei mir noch falsch.

Was ist für Konsequenz, wenn es am 1.3. nicht angewendet wird?

Dass die Bezüge weiterhin in der falschen Höhe ausgezahlt werden.

Poincare

Zitat von: Aloaboy in 19.02.2025 10:27
Ich hatte das LBV in diesem Thema bereits kontaktiert im Januar.
Erste Aussage: Das Gesetz sei gar nicht beschlossen.
Auf den Hinweis, dass dies beschlossen wurde und dessen Fundstelle, kam diese Antwort:
Das Landesamt sei noch in der Programmierung.

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/programmablaufplaene-fuer-den-lohnsteuerabzug-2025_164_634230.html

Ab dem 1.3.25 müssen Sie die neue Tabelle anwenden. Mal schauen, ob sie das hinbekommen.

So lange wird die Tabelle vom Dezember 24 angewendet.

Ist halt die Frage, was Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber spätestens bis zum 1.3.2025 zu korrigieren bedeutet, aber vermutlich ist es dann in der Besoldungsabrechnung für April nachgezahlt.

LehrerBW

Wird denn Zuviel oder zuwenig Lohnsteuer abgezogen?
Habe keinen Überblick, weil ich nen Jobrad und nen Steuerfreibetrag drin habe.


Landesdiener

Steht alles auf der Internetseite des LBV:
https://intranet.lbv.bwl.de/-/steuerliche-%C3%A4nderungen-ab-januar-2025
Dort insbesondere die Aktualisierung am Ende vom 03.02.2025. Die sind also noch dran und dann wird es rückwirkend berichtigt. Dann sollte es für alle eine kleine Nachzahlung geben.

Versuch

Zitat von: Landesdiener in 21.02.2025 12:44
Steht alles auf der Internetseite des LBV:
https://intranet.lbv.bwl.de/-/steuerliche-%C3%A4nderungen-ab-januar-2025
Dort insbesondere die Aktualisierung am Ende vom 03.02.2025. Die sind also noch dran und dann wird es rückwirkend berichtigt. Dann sollte es für alle eine kleine Nachzahlung geben.

Mir wurde vom.lbv geschrieben, dass schon alles korrekt sei und auf meine Abrechnungen seit November verwiesen.
Kann es sein, dass die es nicht blicken?

Und nochmals:
Gibt es für die irgendwelche Konsequenzen, da es nicht rechtzeitig umgesetzt wurde?

MrPlatin96

Zitat von: Versuch in 22.02.2025 17:35
Zitat von: Landesdiener in 21.02.2025 12:44
Steht alles auf der Internetseite des LBV:
https://intranet.lbv.bwl.de/-/steuerliche-%C3%A4nderungen-ab-januar-2025
Dort insbesondere die Aktualisierung am Ende vom 03.02.2025. Die sind also noch dran und dann wird es rückwirkend berichtigt. Dann sollte es für alle eine kleine Nachzahlung geben.

Mir wurde vom.lbv geschrieben, dass schon alles korrekt sei und auf meine Abrechnungen seit November verwiesen.
Kann es sein, dass die es nicht blicken?

Und nochmals:
Gibt es für die irgendwelche Konsequenzen, da es nicht rechtzeitig umgesetzt wurde?

Definiere Konsequenzen:
Gemäß §41c Abs. 1 EStG kann der AG zu viel einbehaltene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung erstatten.
Eine Korrektur ist erst nicht mehr möglich, wenn das Lohnkonto geschlossen ist.
Daher wirst du einfach in der nächsten Bezügemitteilung eine Rückerstattung erhalten.

Versuch

Zitat von: MrPlatin96 in 23.02.2025 14:12
Zitat von: Versuch in 22.02.2025 17:35
Zitat von: Landesdiener in 21.02.2025 12:44
Steht alles auf der Internetseite des LBV:
https://intranet.lbv.bwl.de/-/steuerliche-%C3%A4nderungen-ab-januar-2025
Dort insbesondere die Aktualisierung am Ende vom 03.02.2025. Die sind also noch dran und dann wird es rückwirkend berichtigt. Dann sollte es für alle eine kleine Nachzahlung geben.

Mir wurde vom.lbv geschrieben, dass schon alles korrekt sei und auf meine Abrechnungen seit November verwiesen.
Kann es sein, dass die es nicht blicken?

Und nochmals:
Gibt es für die irgendwelche Konsequenzen, da es nicht rechtzeitig umgesetzt wurde?

Definiere Konsequenzen:
Gemäß §41c Abs. 1 EStG kann der AG zu viel einbehaltene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung erstatten.
Eine Korrektur ist erst nicht mehr möglich, wenn das Lohnkonto geschlossen ist.
Daher wirst du einfach in der nächsten Bezügemitteilung eine Rückerstattung erhalten.
Also keine Konsequenzen; sie wissen ja noch nicht Mal etwas von der Neuerung.

LehrerBW


dumerili1978



Landesdiener

Zitat von: Versuch in 22.02.2025 17:35
Mir wurde vom.lbv geschrieben, dass schon alles korrekt sei und auf meine Abrechnungen seit November verwiesen.
Kann es sein, dass die es nicht blicken?
LBV und nicht blicken!? Neeeeeiiiiiinnn ;D