Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

S8a, Stufe 1

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MoinMoin:

--- Zitat von: weibsbild72 am 20.02.2025 19:34 ---Danke für die Antworten.
Ich kann es einfach nicht begreifen, dass so etwas möglich ist. Für mich ist das Willkür des Amtes. Es werden Dumme gesucht, die für wenig Geld ihren Job machen. Mit der S8a konnte ich gar nicht wissen, was ich letztendlich am Monatsende verdiene. Werden die Erfahrungsstufen etwa gewürfelt???? 

--- End quote ---
Du bist genauso in der Pflicht wie dein AG zu wissen, was du mit deinem AV unterschrieben hast.
Also schimpfe auf die Profis vom Personalamt und schimpfe auf deine "Faulheit" dich nicht mit deinem AV vertraut zu machen.(letzteres ist nicht ganz Ernst gemeint und nicht persönlich nehmen, denn ja es ist traurig das die Personaler oftmals unterirdische Arbeit leisten, was Tarifrecht angeht, allerdings ist in diesem Fall es in der Tat ihnen nicht vorzuwerfen, da es wg. EUGH Urteile eine Änderung im TVL geben kann, die noch nicht gerichtlich ausgefochten ist.)

Organisator:

--- Zitat von: weibsbild72 am 20.02.2025 19:34 ---Danke für die Antworten.
Ich kann es einfach nicht begreifen, dass so etwas möglich ist. Für mich ist das Willkür des Amtes. Es werden Dumme gesucht, die für wenig Geld ihren Job machen. Mit der S8a konnte ich gar nicht wissen, was ich letztendlich am Monatsende verdiene. Werden die Erfahrungsstufen etwa gewürfelt???? 
Das Schlimme ist, dass man auf Nachfrage beim Schulamt noch nicht mal Antwort erhält.  Auch dagegen werde ich vorgehen.
Kennt sich jemand mit Klagen beim Sozialgericht aus?

Danke! für Antworten im voraus!

--- End quote ---

Das ist nicht unbedingt Willkür, sondern Vorsatz. Der öffentliche Arbeitgeber ist gehalten, seine Leistung so wirtschaftlich wie möglich anzubieten. Dazu gehört auch, nicht unbedingt von sich aus auf bestimmte verhandelbare Gehaltsbestandteile hinzuweisen sondern sie nur anzubieten, wenn es von der anderen Seite eingefordert wird.

Insoweit wird es auch von den Bewerbern erwartet, sich mit den tarifvertraglichen Gegebenheiten auseinanderzusetzen oder zumindest vor Vertragsschluss zu klären, wie hoch das Einkommen dann tatsächlich wird. Das Klären der Einkommenshöhe ist schließlich auch außerhalb des öD typisch für Einstellungsverhandlungen.

Inhaltlich bin ich bei Rowhin etc. - mach deim AG einfach eine Ansage.

Falls du mit Klagen vorm Sozialgericht diesen Sachverhalt meinst, wäre eher das Arbeitsgericht der richtige Ansprechpartner mit den zu erwartenden geringen Chancen.

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