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neu verheiratet - Kinder der Ehefrau im Familienzuschlag?

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BBeamter73:
ich bin seit kurzem verheiratet und wohne mit Frau und ihren Kindern (das sind nicht meine leiblichen Kinder) zusammen in der Wohnung. Ich habe gehört, dass man auch Familienzuschlag für Kinder des Ehepartners erhalten kann. Wie funktioniert das?
Meine Frau ist nicht Beamtin und berufstätig. Ihre Kinder sind 16, 21 und 23. Letztere beiden studieren.

SGLBund:
Einfach bei der zuständigen Besoldungsstelle anrufen und die entsprechenden Anträge für den Familienzuschlag schicken lassen, die kennen sich ja aus. Musste da die Kinder eintragen, die zuständige Familienkasse für das Kindergeld, die Kindergeldnummer und das war es dann. Den Abruf der Daten da haben die dann alleine gemacht.

Bastel:

--- Zitat von: BBeamter73 am 21.02.2025 23:55 ---ich bin seit kurzem verheiratet und wohne mit Frau und ihren Kindern (das sind nicht meine leiblichen Kinder) zusammen in der Wohnung. Ich habe gehört, dass man auch Familienzuschlag für Kinder des Ehepartners erhalten kann. Wie funktioniert das?
Meine Frau ist nicht Beamtin und berufstätig. Ihre Kinder sind 16, 21 und 23. Letztere beiden studieren.

--- End quote ---

Wenn ich mich recht erinnere, muss das Kindergeld offiziell auf dich laufen.

Max Bommel:
Nein, das ist nicht notwendig.

Einigung2023:

--- Zitat von: Bastel am 22.02.2025 09:13 ---
--- Zitat von: BBeamter73 am 21.02.2025 23:55 ---ich bin seit kurzem verheiratet und wohne mit Frau und ihren Kindern (das sind nicht meine leiblichen Kinder) zusammen in der Wohnung. Ich habe gehört, dass man auch Familienzuschlag für Kinder des Ehepartners erhalten kann. Wie funktioniert das?
Meine Frau ist nicht Beamtin und berufstätig. Ihre Kinder sind 16, 21 und 23. Letztere beiden studieren.

--- End quote ---

Wenn ich mich recht erinnere, muss das Kindergeld offiziell auf dich laufen.

--- End quote ---

Das ist nur notwendig, wenn beide verbeamtet sind.

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