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neu verheiratet - Kinder der Ehefrau im Familienzuschlag?

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Rentenonkel:
Die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden der Kinder und ein Nachweis über die Meldeanschriften der Stiefkinder (möglicherweise auf einem Vordruck des Dienstherrn) muss meines Wissens nach auch vorgelegt werden

Batto:
Meine Erfahrungen hierzu:

1. Als ich verbeamtet wurde war es so, dass das Kindergeld auf meine Frau lief. Ich habe dann nachgefragt ob ich irgendetwas tun muss um den Familienzuschlag zu erhalten. Da wurde mir gesagt, dass es zwingend erforderlich ist, dass das Kindergeld auf mich läuft. Wir haben das ganze dann umgemeldet.

2. Es stand kurz im Raum, dass meine Nichte bei uns einzieht. Hier habe ich die gleiche Frage gestellt, ob ich hier einen Familienzuschlag erhalten könne. Die Antwort war die gleiche aber dieses mal schriftlich:


--- Zitat ---Guten Morgen Herr XX

ich habe jetzt eine Antwort von unserer Juristin in Ihrem Fall bekommen.

Es ist so, wie sie schon ausgeführt haben, das Sie das Kindergeld für Ihre Nichte erhalten müssen um hier den Familienzuschlag 2 zu erhalten.

Ich bitte Sie in diesem Fall die beigefügte Erklärung zum Familienzuschlag auszufüllen und eine Kopie des Kindergeldbescheides beizufügen.
--- End quote ---

Ich denke mal, dass diese Antwort genauso auf Stiefkinder übertragbar wäre.

Max Bommel:
Nein, es ist bei Stiefkindern nicht notwendig, selber das Kindergeld zu beziehen. Sie müssen nur mit der KiMu verheiratet sein und im gemeinsamen Haushalt leben.

Johnny75:

--- Zitat von: Max Bommel am 25.02.2025 06:20 ---Nein, es ist bei Stiefkindern nicht notwendig, selber das Kindergeld zu beziehen. Sie müssen nur mit der KiMu verheiratet sein und im gemeinsamen Haushalt leben.

--- End quote ---

Nur zur Ergänzung: Es ist auch bei eigenen Kindern nicht notwendig, es muss nur die grundsätzliche Kindergeldberechtigung gegeben sein.

Es wäre im vorliegenden Fall noch zu prüfen, ob der leibliche Vater der Kinder (der ja nach wie vor diesen gegenüber unterhaltspflichtig ist) ebenfalls Beamter ist und bereits Familienzuschlag bezieht. Ist nicht unbedingt wahrscheinlich, aber sicher ist sicher...

Thorin:

--- Zitat von: Max Bommel am 24.02.2025 06:16 ---Nein, das ist nicht notwendig.

--- End quote ---
Doch das ist immer und auf jeden Fall notwendig! Bei mir ging es auch nicht anders.

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