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neu verheiratet - Kinder der Ehefrau im Familienzuschlag?

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Max Bommel:

--- Zitat von: Thorin am 28.03.2025 09:30 ---
--- Zitat von: Max Bommel am 24.02.2025 06:16 ---Nein, das ist nicht notwendig.

--- End quote ---
Doch das ist immer und auf jeden Fall notwendig! Bei mir ging es auch nicht anders.

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Bitte bei vorhandener Ahnungslosigkeit entsprechende Posts einfach unterlassen...

Matze1986:
§40 Absatz 1 Nr. 4 BBesG --> sinngemäß: wem Kindergeld zusteht oder zustehen würde

Also muss das Kindergeld nicht zwangsläufig durch den Beamten selbst bezogen werden, um den FamZ zu erhalten!

Sepp0rl:

--- Zitat von: Max Bommel am 28.03.2025 10:11 ---
--- Zitat von: Thorin am 28.03.2025 09:30 ---
--- Zitat von: Max Bommel am 24.02.2025 06:16 ---Nein, das ist nicht notwendig.

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Doch das ist immer und auf jeden Fall notwendig! Bei mir ging es auch nicht anders.

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Bitte bei vorhandener Ahnungslosigkeit entsprechende Posts einfach unterlassen...

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Wurde zum 01.02.25 verbeamtet und auch bei mir wurde explizit darauf hingewiesen, dass ich das Kindergeld bekommen muss um FZ 2 zu bekommen. Man hatte mir das bereits bei Einstellung gesagt und wir haben das dann direkt auf mich laufen lassen. Meine Frau ist auch im ÖD allerdings Tarif. Und obwohl ich im KG Bescheid stehe, prüfen die immer noch und ich bekomme wahrscheinlich im Mai den FZ nachgezahlt von Februar bis April.

Von daher kann ich die Aussage von Thorin so bestätigen.

Matze1986:

--- Zitat von: Sepp0rl am 28.03.2025 10:38 ---Von daher kann ich die Aussage von Thorin so bestätigen.

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Ist aber Bundesbeamte betreffend falsch!

In welcher Behörde sind Sie denn eingestellt worden?

Matze1986:
Einzig und allein bei der Reduzierung der Wochenarbeitsstunden von 41h auf 40h muss das Kindergeld direkt bezogen werden! (...bei Kindern bis zum 12. LJ)

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