Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Nach Einstellungszusage trotzdem Absage aufgrund von Krankheitstagen?
Flying:
Die Formulierung ist nicht glücklich und auch etwas merkwürdig, aber ich wäre doch eher froh, dass ich bei so einem Arbeitgeber nicht angestellt bin..
Was willste denn mit ner Klage (die vermutlich ewig dauern wird) erreichen?
Casa:
--- Zitat ---Ich bin doch einigermaßen sprachlos, dass dem Bewerber nicht etwa ohne Zeugen nur telefonisch sondern explizit für alle zum Nachlesen per Mail mitgeteilt wird, ihn wegen der Krankheitstage nicht zu berücksichtigen zu wollen, nachdem man sich Sterbeurkunden von engsten Verwandten hat vorlegen lassen???
Soviel Blödheit und / oder Frechheit gehört bestraft. Ich persönlich würde es auf Schadenersatz anlegen, aber nicht mehr unbedingt in so einem Saftladen arbeiten wollen.
--- End quote ---
Im Gesamtkontext erscheint es mir nicht so, dass Sterbeurkunden vorgelegt worden.
Es scheint mir so, dass nach Ablehnung eine Einwendung des AN erfolgte, die Krankheitszeiten sind außergewöhnlich und haben einen spezifischen äußeren Grund.
Siehe:
--- Zitat ---Edit: Ich sollte die Sterbeurkunden per Mail an den neuen Arbeitgeber schicken, dann würde man nochmal in die Prüfung gehen und mir eine Rückmeldung geben, auf diese warte ich aktuell noch. Wobei ich das jetzt wo ich nochmal drüber nachdenke schon echt heftig finde. Zudem ich die Umstände ja auch bereits vor Einsicht der Akte erläutert habe.
--- End quote ---
Ich sehe zwei Wege.
1) Konforntation mit allen prozessualen und kostenrechtlichen Folgen.
2) Vorlage der Sterbeurkunden und hoffen, dass der AG nicht ganz blöde ist und so reagiert.
Für 2. würde ich - per Mail - vor Übersendung der Sterbeurkunden anfragen, ob bei Nachweis der besonderen Situation eine Einstellung erfolgen wird. Diese Anfrage schadet nicht. Zudem filtert man damit heraus, ob der RA - wie in seltenen Fällen möglich - eher an den Mandanten denkt oder eher an seinen Verdienst. Letzteres hat abgenommen, seit sich die Zahl der RA verringert hat und sich auch der durchschnittliche* RA nicht vor Mandatsanfragen retten kann.
*Durchschnittlich im Sinne von Präsenz am Markt.
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: Bruno1982 am 04.03.2025 05:58 ---
--- Zitat von: clarion am 03.03.2025 23:21 ---Sterbeurkunde mailen.... Haben die noch alle Tassen im Schrank?
Das hast Du doch hoffentlich gut dokumentiert.
--- End quote ---
Natürlich, ich habe ja die Mail welche ich geschickt habe.
--- End quote ---
clarion:
So wie Bruno es beschrieben hat, hat er die Sterbeurkunden vorgelegt, weil man ihm eine Prüfung des Sachverhaltes versprochen hat und trotzdem gab es eine Ablehnung wegen der Krankheitstage. Das ist schon gelinde gesagt schräg!
hondafahrer26:
--- Zitat von: 2strong am 03.03.2025 22:28 ---Den von Dir zitierten Fall hatte ich bei meiner Recherche ebenfalls gefunden. Stützt meine These in der Tat nicht. Ist allerdings auch nur ein erstindtanzliches Urteil ;-)
Vom Fall des TE möchte ich meine Aussage auch losgelöst wissen. Wenn die Akte sonst halbwegs "sauber ist", dürften vier Wochen Erkrankung im Jahresschnitt wahrscheinlich kein k.o.-Kriterium sein. Was mich aber insgesamt stutzig macht: Auch der BRH (hat zumindest in der Vergangenheit) auch die Krankheitszeiten bei seinen eigenen Einstellungen berücksichtigt.
--- End quote ---
Bei durchschnittlichen 230 Arbeitstagen im Jahr finde ich 20 Krankheitstage jetzt nicht gerade wenig.. :-X
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version