Autor Thema: Nach Einstellungszusage trotzdem Absage aufgrund von Krankheitstagen?  (Read 6941 times)

Bruno1982

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Hallo zusammen,

ich bin seit mittlerweile über 13 Jahren im öffentlichen Dienst in der Verwaltung tätig (mD), momentan bin ich bei einem kommunalen Arbeitgeber beschäftigt und ich hatte mich Ende letzten Jahres bei einer Landesverwaltung beworben. Es lief auch alles wunderbar und die Behörde wollte mich einstellen, daher habe ich eine vorläufige Einstellungszusage erhalten, mit der gleichzeitigen bitte um Einsichtnahme meiner Personal- und Krankenakte, diesem habe ich zugestimmt. Parallel teilte man mir mit, ich solle bei meinem aktuellen Arbeitgeber nachfragen zu wann ich potentiell gehen könnte.

Soweit so gut, gestern wurde mir dann mitgeteilt, dass man mich doch nicht einstellen wird aufgrund meiner Krankheitstage, dazu ist zu erwähnen, dass ich innerhalb kurzer Zeit zwei wirklich starke Schicksalsschläge hatte und dies darauf basiert, dafür befinde ich mich in Behandlung, dies hatte ich auch von vornherein offen kommuniziert.


Ich finde es schon heftig ehrlich gesagt, gerade unter einem sozialen Aspekt, der Tatsache, dass ich vorher offen ins Gespräch gegangen bin und ansonsten super Papiere und Beurteilungen habe, dass man mir im Nachhinein aufgrund dessen doch eine Absage erteilt.

Im Endeffekt ist es ja fast so als wäre ich Vorbestraft oder auf Bewährung, da ich ja jetzt anscheinend nirgendwo anders im öffentlichen Dienst arbeiten kann, außer bei meinem aktuellen Arbeitgeber, aufgrund meiner Krankheitstage?!

Das ganze wäre auch halb so schlimm, wenn man mir nicht gesagt hätte, dass ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber nachfragen soll, zu wann ich gehen kann, da meine Vorgesetzte dies bereits kundgetan hat und sogar schon ein Abschiedsgeschenk besorgt wurde. Das ganze ist jetzt für mich natürlich Mega peinlich und unangenehm.

Wie sind eure objektiven Meinungen dazu?


Viele Grüße

clarion

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Wenn das wirklich so gewesen sein sollte, wäre es unprofessionell und vermutlich auch ein Verstoß gegen das Angidiskriminierungsgesetz.

Bist Du angestellt oder verbeamtet? Hast Du eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung?

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Über welchen Umfang von krankheitsbedingter Abwesenheit binnen welchen Zeitraums reden wir denn? Und wurden Umfang und Zeitraum auch genau so kommuniziert?

Bruno1982

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Wenn das wirklich so gewesen sein sollte, wäre es unprofessionell und vermutlich auch ein Verstoß gegen das Angidiskriminierungsgesetz.

Bist Du angestellt oder verbeamtet? Hast Du eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung?

Ich bin weder verbeamtet, noch Schwerbehindert oder eine Gleichstellung. Das einzige was ist, dass ich aufgrund der Schicksalsschläge leider öfter krank war (90% mit Attest).

Bruno1982

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Über welchen Umfang von krankheitsbedingter Abwesenheit binnen welchen Zeitraums reden wir denn? Und wurden Umfang und Zeitraum auch genau so kommuniziert?

Den genauen Umfang und die genauen Tage müsste ich noch selber eruieren, werde ich nächste Woche auch machen. Ich war jedoch seit Ende 2021 zweimal für jeweils ca. 6-7 Wochen an einem Stück krank und mal vereinzelt.

FearOfTheDuck

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Und vertan hast du dich im Vorstellungsgespräch nicht, was die Krankheitstage angeht?


Bruno1982

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Nein, im Gespräch wurde ich auch gar nicht konkret danach gefragt. Im Gegenteil, danach habe ich sogar noch angerufen und dies extra erwähnt und begründet.

ringi

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Verklagen!

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Den genauen Umfang und die genauen Tage müsste ich noch selber eruieren, werde ich nächste Woche auch machen. Ich war jedoch seit Ende 2021 zweimal für jeweils ca. 6-7 Wochen an einem Stück krank und mal vereinzelt.
Das heißt, Du hast im Gespräch vor Ort gar nicht erwähnt, dass Du in den letzten Jahren wiederholt zwei Monate pro Jahr krank warst? Wenn aus dem Teilnehmerkreis des Auswahlgesprächs hast Du denn anschließend telefonisch darüber informiert - und wie hat derjenige reagiert?

Insgesamt sicherlich sehr unglücklich gelaufen. Aber so hohe Abwesenheiten braucht natürlich auch kein Vorgesetzter, das kann ich auch nachvollziehen.

VFA West

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Ich finde es ganz toll, dass du dir nach zwei Schicksalsschlägen jeweils eine längere Auszeit genommen hast. Das schafft nicht jeder. Viele haben ein schlechtes Gewissen und schleppen sich mit letzter Kraft zur Arbeit, was auch für die AG-Seite nicht immer so viel Sinn macht.

Bist du denn auch so öfter mal 1-2 Tage krank? Vielleicht kommt das dann komisch rüber. Dass es nur an den zwei längeren Auszeiten liegt, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Denn diese hast du ja auch begründen können.

Vielleicht zukünftig einfach darauf achten, dass du diese "kurzzeitigen" Fehlzeiten etwas reduzierst (vor allem ohne Attest) oder dafür auf Teilzeit gehst, wenn dir Vollzeit zu anstrengend ist (was je nach Aufgabenbereich einfach eine gesunde Reaktion des Körpers und der Psyche ist).

Wenn sie dich nicht haben wollen so wie du bist, dann vergiss sie. Ich wünsche dir eine andere Behörde, die dich - trotz oder gerade wegen deiner Auszeiten - herzlich aufnimmt. ☘️

FGL

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Wenn das wirklich so gewesen sein sollte, wäre es unprofessionell und vermutlich auch ein Verstoß gegen das Angidiskriminierungsgesetz.
Nein.

Casa

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Krankheit ist schon kein zulässiges Auswahlkriterium und die Einstellungsabsicht nach erfolgtem Bewerbungsverfahren wurde zudem kund getan.
So gehts nicht. Ein Einstellungsanspruch könnte sich unmittelbar aus Art. 33 II GG ergeben.

Ich rate hier dringend zu einer anwaltlichen Beratung im Arbeitsrecht.


Ggf. bestehen bei Nichteinstellung Schadensersatzansprüche hinsichtlich der Gehaltsdifferenz, da die Einstellungszusage ein vorvertragliches Schuldverhältnis darstellt. Die Beendigung eines vorvertragliches Schuldverhältnisses bedarf hinreichend guter Gründe.

Hier was zum Lesen: https://se-legal.de/schadensersatz-bei-abbruch-von-vertragsverhandlungen/

Hier wäre im o. g. Kontext ggf. einstweilen zu handeln, um der Schadensersatzansprüche nicht verlustig zu werden.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

BAT

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Verwechselst du hier nicht Krankheit mit AU-Tagen?

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Die geäußerten Bedenken halte ich für durchweg unmaßgeblich, mal ganz davon abgesehen, dass sich der Kollege als Beamter in keinem Schuldrechtsverhältnis bewegt. Einstellungszusagen dürften praktisch ausnahmslos vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrats einerseits und der Einsichtnahme in die Personalakte andererseits erfolgen. Und selbstverständlich ist ein Dienstherr weder durch Art. 33 GG noch durch AGG dazu verpflichtet, sich einen Problemfall ans Bein zu binden. Genau aus solchen Gründen wird die Personalakte ja angefordert, bevor man die Katze im Sack kauft.

Ob das hier im Fall des Kollegen so oder anders lief, wissen wir nicht. Er hat sich leider auch nicht mehr zu Rückfragen geäußert.

clarion

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Ich wäre mir nicht so sicher, ob man wirklich erst zusagen und dann wegen einer zu hohen Anzahl von Krankheitstagen ohne Einbeziehung eines Amtarztes wieder absagen kann. Das muss Zweifel gerichtlich geklärt werden. Schließlich gibt es im Zusammenhang mit Amtsärzten Rechtsprechung, dass nicht pauschal wegen bestimmter Umstände wie Übergewicht abgelehnt werden darf.