Autor Thema: Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"  (Read 2431 times)

Geschädigter

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Hallo,

meine regulär "festgelegte" Wochenarbeitszeit ist "offiziell" von 7 - 12 Uhr. Ich bin kein Pförtner oder sowas, der wirklich pünktlich 7 Uhr da sein muss.

Bei uns gilt eigentlich die Gleitzeitregelung "ab 10 sollte man dann spätestens da sein" laut Personalerin.

Wie verhalte ich mich jetzt, wenn ständig wiederkehrende (Web-)Meetings 8 Uhr angesetzt werden, ich aber keine Lust habe um diese Uhrzeit schon im Büro zu sein?

Irgendwie fühle ich mich da in meiner freien Nutzung von Gleitzeit irgendwie verarscht...


2strong

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Antw:Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"
« Antwort #1 am: 22.02.2025 10:21 »
Was steht denn "offiziell" und "uneigentlich" in Deinem.Arbeitsvertrag resp. in Eurer Dienstvereinbarung?

Tagelöhner

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Antw:Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"
« Antwort #2 am: 22.02.2025 10:34 »
Üblicherweise setzt sich bei sowas doch das dienstliche Interesse an der Durchführung um 8:00 Uhr durch, und der Arbeitgeber macht dann halt von seinem Weisungsrecht gebrauch oder nicht.

Wenn das schon für dich unzumutbar ist, wäre vielleicht Bürgergeld etwas für dich.  ;D
Riecht nach einem Vertreter der Gen-Z  ;D.

Geschädigter

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Geschädigter

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Antw:Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"
« Antwort #4 am: 22.02.2025 10:39 »
Üblicherweise setzt sich bei sowas doch das dienstliche Interesse an der Durchführung um 8:00 Uhr durch, und der Arbeitgeber macht dann halt von seinem Weisungsrecht gebrauch oder nicht.

Es kann doch aber nicht sein, dass "jeder Scheiß" dann ein vermeintlich "dienstliches Interesse" ist und die Gleitzeit nicht wirklich mehr existiert.

Und das weil IT-Projektleiter (in Teilzeit mit 2 Kinder daheim vom Homeoffice aus) halt keinen anderen Termin mehr fürs Meeting Zeit haben...

Tagelöhner

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Antw:Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"
« Antwort #5 am: 22.02.2025 10:41 »
Was im dienstlichen Interesse ist und wie er sich intern dazu organisiert, bestimmt halt dein Arbeitgeber.
Du bist hier in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, jederzeit dazu befugt alles arbeitsrechtlich prüfen und ggf. arbeitsgerichtlich korrigieren zu lassen.

Ich sehe bis jetzt nicht, warum sich dein Arbeitgeber hier nicht korrekt verhalten soll. Er hat vielleicht eine Interessenabwägung durchzuführen, bevor er seine Festlegungen trifft.

Hart

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Antw:Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"
« Antwort #6 am: 22.02.2025 10:55 »
Lieber Geschädigter,

Es ist wahrlich eine Zumutung von Dir zu erwarten um 8 Uhr Morgens an einem Meeting teilzunehmen,

ich denke du solltest dich vom sturen öffentlichen Dienst lösen und dich der
Privatwirtschaft zuwenden die sicher sehr viel mehr Verständnis für deinen persönlichen
Work - Life Balance hat ;D Sei Dir gewiss jeder da draußen wäre grundglücklich dich in seinem Team zu haben ::)
 
gruß
Hart

MoinMoin

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Antw:Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"
« Antwort #7 am: 22.02.2025 11:19 »
Üblicherweise setzt sich bei sowas doch das dienstliche Interesse an der Durchführung um 8:00 Uhr durch, und der Arbeitgeber macht dann halt von seinem Weisungsrecht gebrauch oder nicht.

Es kann doch aber nicht sein, dass "jeder Scheiß" dann ein vermeintlich "dienstliches Interesse" ist und die Gleitzeit nicht wirklich mehr existiert.

Und das weil IT-Projektleiter (in Teilzeit mit 2 Kinder daheim vom Homeoffice aus) halt keinen anderen Termin mehr fürs Meeting Zeit haben...
In deinem Arbeitsvertrag steht 7:30-12:00 Sollarbeitszeit. Somit darfst du dich zunächst nicht darüber beklagen, wenn um 8:00 Meeting angesetzt werden.
Sofern nicht etwas anderes in der Gleitzeitvereinbarung steht (wir haben Funktionszeit von 9-12 und 14-15:30, da darf der Chef 8:00 ansetzten, man darf aber dann halt auch sagen, nö kann ich nicht) gibt es keinen Grund worüber du dich beklagen könntest.
Du kannst dich nur über dich selber ärgern, dass du keinen besseren Arbeitsvertrag ausgehandelt hast.


2strong

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Antw:Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"
« Antwort #8 am: 22.02.2025 19:47 »
...meine regulär "festgelegte" Wochenarbeitszeit ist "offiziell" von 7 - 12 Uhr. Ich bin kein Pförtner oder sowas, der wirklich pünktlich 7 Uhr da sein muss.

Bei uns gilt eigentlich die Gleitzeitregelung "ab 10 sollte man dann spätestens da sein" laut Personalerin.
Die regelmäßige Arbeitszeit beginnt laut DV um 0730, nicht um 0700.

Ungeachtet dessen, und falls Deine Stellung dies gestattet: Sag doch einfach, dass Du nicht mehr in der Schule bist und regelmäßige Besprechungen bitte später terminiert werden sollen. Um 0930 oder 1000 ist der Tag ja auch noch jung.

Casa

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Antw:Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"
« Antwort #9 am: 22.02.2025 20:56 »
Die Rahmenarbeitszeit beschreibt, du kannst inberhalb dieser Zeit arbeiten. Die Sollzeit beschreibt, du musst innerhalb dieser Zeit arbeiten. Die Sollzeit beginnt Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr und endet 12:00 Uhr. Zu dieser Zeit musst du arbeiten.

Ich sehe für das 08:00 Uhr angesetzte Meeting an den zuvor genannten Tagen kein arbeitsrechtliches Problem.

Oder arbeitest du in Teilzeit oder ergibt sich aus dem restlichen Vertrag, dass Sollzeit etwas anderes als Arbeitspflicht / Anwesenheitspflicht bedeutet?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

2strong

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Antw:Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"
« Antwort #10 am: 22.02.2025 22:43 »
Die Sollzeit beschreibt, du musst innerhalb dieser Zeit arbeiten. Die Sollzeit beginnt Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr und endet 12:00 Uhr. Zu dieser Zeit musst du arbeiten.
Woraus schließt Du, dass innerhalb der SOLL-Zeit gearbeitet werden MUSS? Das würde jedenfalls dem Sinn einer offenbar bestehenden Gleitzeitregekung widersprechen. Die Definition der Sollzeit ist jedenfalls nicht übermittelt. Vielleicht würde der fehlende Teil der DV (Abschnitt 4.1 lit. a + b) weiterhelfen.

FearOfTheDuck

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Antw:Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"
« Antwort #11 am: 22.02.2025 23:15 »
Ich finde diese DV merkwürdig. Es gibt einen Gleitzeitrahmen von 06:30 Uhr-20:00 Uhr und dann diese komische "Sollzeit" frühs 07:30 Uhr-12:00 Uhr und je nach WAZ nachmittags 12:30 Uhr-max. 16:02 Uhr.
Diese Sollzeit ist dann Mo, Di, Do, Fr für Vollzeit 8h und 1 min sowie Mi 8h und 2 min.

Informell heißt es noch, man müsse bis 10 Uhr da sein, das taucht aber in der DV gar nicht auf.

Also entweder gibt es hier einen Gleitzeitrahmen, dann verstehe diese Sollzeit nicht und sie ist überflüssig. Oder es gibt de facto keinen Gleitzeitrahmen, weil die Soll-Zeit diesen praktisch nicht zulässt. Oder?


Lämpel

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Antw:Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"
« Antwort #12 am: 23.02.2025 07:24 »
Im Juristendeutsch definiert "soll" einen Regelfall, der nicht immer zwingend einzuhalten ist sondern von dem in Ausnahmefällen(!) Abweichungen möglich sind. Regelmäßig später zu kommen als per "soll" vorgesehen dürfte keine solche Ausnahme mehr sein...?

dregonfleischer

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Antw:Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"
« Antwort #13 am: 24.02.2025 18:22 »



Hallo natuerlich ist das eine Zumutung wenn die Gleitzeit bis 1000 Uhr hat man keine Meeeting um 800 anzusetzen
Lieber Geschädigter,

Es ist wahrlich eine Zumutung von Dir zu erwarten um 8 Uhr Morgens an einem Meeting teilzunehmen,

ich denke du solltest dich vom sturen öffentlichen Dienst lösen und dich der
Privatwirtschaft zuwenden die sicher sehr viel mehr Verständnis für deinen persönlichen
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gruß
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Antw:Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"
« Antwort #14 am: 25.02.2025 08:55 »
Im Juristendeutsch definiert "soll" einen Regelfall, der nicht immer zwingend einzuhalten ist sondern von dem in Ausnahmefällen(!) Abweichungen möglich sind. Regelmäßig später zu kommen als per "soll" vorgesehen dürfte keine solche Ausnahme mehr sein...?

Nicht ganz, verwaltungsrechtlich lässt eine Soll-Vorschrift nur einen sehr eingeschränkten Handlungsspielraum zu. Der weiterführende Text, unter welchen Voraussetzungen von der Soll-Vorschrift abgewichen werden darf sagt, dass aus dienstlichen Gründen die Regelarbeitszeit anders geregelt werden darf.

Schon das ist ein Widerspruch, da einmal von Sollarbeitszeit gesprochen wird und dann die Regelarbeitszeit abwichen darf, welche aber hier im Ausschnitt nicht beschrieben ist.

Grundsätzlich sehe ich aber im Text keinen definierten Ausnahmetatbestand, der ein abweichen zulässt. Und genau dieser Ausnahme bedarf es, ansonsten ist "soll" = "muss".

Insofern bin ich bei Fear, dass ist eine -sehr vorsichtig gesagt - merkwürdige DV. Und ohne klare Ausnahmen (sei es festgelegt oder wie auch immer), steht da eine fixe Arbeitszeit für alle Vollzeitbeschäftigten, keine Gleitzeit.
Die folgend erwähnte Rahmenzeit kann damit maximal für Überstunden herhalten.