Im Juristendeutsch definiert "soll" einen Regelfall, der nicht immer zwingend einzuhalten ist sondern von dem in Ausnahmefällen(!) Abweichungen möglich sind. Regelmäßig später zu kommen als per "soll" vorgesehen dürfte keine solche Ausnahme mehr sein...?
Nicht ganz, verwaltungsrechtlich lässt eine Soll-Vorschrift nur einen sehr eingeschränkten Handlungsspielraum zu. Der weiterführende Text, unter welchen Voraussetzungen von der Soll-Vorschrift abgewichen werden darf sagt, dass aus dienstlichen Gründen die Regelarbeitszeit anders geregelt werden darf.
Schon das ist ein Widerspruch, da einmal von Sollarbeitszeit gesprochen wird und dann die Regelarbeitszeit abwichen darf, welche aber hier im Ausschnitt nicht beschrieben ist.
Grundsätzlich sehe ich aber im Text keinen definierten Ausnahmetatbestand, der ein abweichen zulässt. Und genau dieser Ausnahme bedarf es, ansonsten ist "soll" = "muss".
Insofern bin ich bei Fear, dass ist eine -sehr vorsichtig gesagt - merkwürdige DV. Und ohne klare Ausnahmen (sei es festgelegt oder wie auch immer), steht da eine fixe Arbeitszeit für alle Vollzeitbeschäftigten, keine Gleitzeit.
Die folgend erwähnte Rahmenzeit kann damit maximal für Überstunden herhalten.