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[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank

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--- Zitat ---Der Dienstherr kann aber nur bei grober Fahrlässigkeit Regress bei seinen Beamten nehmen.  Und eine ungeschickte Bewegung, aus der ein  Beinbruch resultiert, dürfte keine grobe Fahrlässigkeit sein.

--- End quote ---

Die beschriebene schädigende Handlung ist keine betriebliche / dienstliche Tätigkeit, sodass das Gesetz für den Fall keine Haftungsprivilegierung vorsieht.

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