Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
MoinMoin:
--- Zitat von: Poincare am 07.03.2025 11:43 ---Von der Diagnose "Mobbing" habe ich noch nie gehört, hast du einen ICD Code dazu? Wenn es nicht unter Unfall läuft, ist es meines Erachtens auch kein Fremdverschulden. Wenn es eine Z-Diagnose ist, also im weitesten Sinne aus dem sozialen Bereich/Umfeld, hat es mit anderen Menschen zu tun, da wird der Arzt aber keine Kausalität festlegen, der nachgegangen werden könnte.
Das wäre der gleiche Sachverhalt, wie wenn man wegen anderen Z Diagnosen krank geschrieben würde (Empty Nest Syndrom - Regress gegen die Kinder, die ausgezogen sind?; Diskriminierung - Regress gegen den Diskriminierer etc.).
Wenn du dich bei deinem Partner oder deiner Partnerin mit einem Infekt ansteckst, schreibt das der Arzt auch nicht rein und das Land nimmt deine Partnerin in Regress, selbst wenn sie dich absichtlich angesteckt hat.
--- End quote ---
Du irrst.
https://www.aidshilfe.de/hiv-strafrecht
Sydneeyy:
Vielleicht mal erwachsen werden und sich nicht mit so einem absurden Quatsch beschäftigen.
Wenn wir uns jetzt streiten über irgendein Thema und ich stecke das so weg, du bist aber tief bestürzt und rennst zum Arzt, der dich AU schreibt, dann soll dein Dienstherr mich in Regress nehmen? Und wenn ich das gleiche mache, wirst du in Regress genommen?
Das ist doch absoluter Blödsinn.
Poincare:
--- Zitat von: Sydneeyy am 10.03.2025 10:26 ---Vielleicht mal erwachsen werden und sich nicht mit so einem absurden Quatsch beschäftigen.
Wenn wir uns jetzt streiten über irgendein Thema und ich stecke das so weg, du bist aber tief bestürzt und rennst zum Arzt, der dich AU schreibt, dann soll dein Dienstherr mich in Regress nehmen? Und wenn ich das gleiche mache, wirst du in Regress genommen?
Das ist doch absoluter Blödsinn.
--- End quote ---
Danke, so sehe ich es auch. Es gibt Wege mit solchen Situationen umzugehen, der hier vorgeschlagene ist für alle Seiten absurd.
Natürlich gibt es Subjektivität, und natürlich kann dadurch Arbeitsunfähigkeit bedingt sein. Hier geht es aber um die Frage der Kausalität, nicht um den Schmerz.
@MoinMoin: Du hast versehentlich eine Seite verlinkt, bei der es gar nicht um Regressforderungen des Dienstherren geht, sondern um Diskriminierung von Erkrankten.
Organisator:
--- Zitat von: Sydneeyy am 10.03.2025 10:26 ---Vielleicht mal erwachsen werden und sich nicht mit so einem absurden Quatsch beschäftigen.
Wenn wir uns jetzt streiten über irgendein Thema und ich stecke das so weg, du bist aber tief bestürzt und rennst zum Arzt, der dich AU schreibt, dann soll dein Dienstherr mich in Regress nehmen? Und wenn ich das gleiche mache, wirst du in Regress genommen?
Das ist doch absoluter Blödsinn.
--- End quote ---
Nicht so ganz. Wenn ich dich aus Versehen anremple und du stürzt und dir dein Bein brichst bin ich auch schadensersatzpflichtig. Und natürlich auch deinem Dienstherren gegenüber, wenn er im Krankheitsfall die Bezüge weiterzahlen muss.
Die Schwierigkeit hier sehe ich eher in der Beweisführung hinsichtlich der Ursache für die Krankheit.
clarion:
Der Dienstherr kann aber nur bei grober Fahrlässigkeit Regress bei seinen Beamten nehmen. Und eine ungeschickte Bewegung, aus der ein Beinbruch resultiert, dürfte keine grobe Fahrlässigkeit sein.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version